Risikoabsicherung
Teil 3: Erwerbsunfähigkeit und Selbstständigkeit.
Wie müssen Sie sich versichern, um massive finanzielle Einbussen zu verhindern?
Wer als Angestellte oder Angestellter in einem Unternehmen arbeitet, ist im Falle einer Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall gut abgesichert. Als selbstständig erwerbende Person in einer Einzelunternehmung sind Sie hingegen nicht automatisch gegen Unfall und Krankheit versichert.
Um massive Lohneinbussen zu verhindern, sollten Sie sich unbedingt ausreichend absichern. Wenn Sie die Rechtsform der Einzelunternehmung gewählt haben und keine weiteren Personen in diesem Unternehmen angestellt sind, können Sie für die sofortige Unterstützung nach einem Ereignis eine Unfall- und Krankentaggeldversicherung abschliessen (Leistungsdauer maximal 720 oder 730 Tage).
Wie lange Sie nach einem Unfall beziehungsweise dem Krankwerden warten müssen, bis die Versicherung zahlt (Karenzfrist), hängt von verschiedenen Faktoren ab. Je nach Tätigkeit und finanzieller Situation können Sie eine längere Wartezeit selbst überbrücken und so Prämien sparen. Auch die Höhe des Taggelds sollten Sie von Ihrer Situation und der Familienkonstellation abhängig machen.
Aber nicht nur für kurzfristige Ausfälle sollten Sie sich absichern. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die Unfall und Krankheit finanziell abdeckt und frühestens nach 12, spätestens nach 24 Monaten zum Einsatz kommt, sollte ebenfalls abgeschlossen werden. Die Leistungen aus der Invalidenversicherung (erste Säule) sind bei einer Vollinvalidität von den Beitragsjahren, vom Einkommen sowie von allfälligen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften abhängig und betragen monatlich zwischen CHF 1’195 und CHF 2’390. Bitte beachten Sie, dass allfällige Kinderrenten noch nicht einberechnet sind.
Es lohnt sich, den Vorsorgeausweis zu studieren und gemeinsam mit einem Experten zu klären, wo finanzielle Lücken auftauchen können. Damit Sie und Ihre Familie im Notfall abgesichert sind und sich keine finanziellen Sorgen machen müssen.