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Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Gesichertes Einkommen bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall

Suchen Sie nach einer einfachen Lösung, um den beträchtlichen Lohnausfall zu kompensieren, der bei einer vorübergehenden oder bleibenden Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall entsteht? Dann ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung COMPENSA von Generali genau richtig für Sie.

Ihre Vorteile

  • Finanzielle Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall
  • Rentenhöhe und Wartefristen individuell wählbar
  • Tarifgarantie während der ersten fünf Versicherungsjahre
  • Steueroptimierung

Unerwartete finanzielle Einbussen bei Krankheit und Unfall 

Zum Glück ist die Schweizer Bevölkerung im weltweiten Vergleich überdurchschnittlich gesund. Wir haben eine hohe Lebenserwartung und gehören zu den Ländern mit der besten Lebensqualität. Doch Krankheit und Unfall können Sie auch hierzulande treffen – und dann sind Sie plötzlich auf Versicherungsleistungen angewiesen, um Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Bei Erwerbsunfähigkeit infolge eines Unfalls reichen die obligatorischen Sozialleistungen in der Regel aus. Anders hingegen, wenn Sie zu den 79% gehören, die aufgrund einer Krankheit erwerbsunfähig werden.

 

Ursachen der Erwerbsunfähigkeit

Krankheit ist der häufigste Grund für Erwerbsunfähigkeit (79%). Gleichzeitig ist dieses Risiko jedoch am schlechtesten durch die Sozialversicherungen abgesichert: Die Betroffenen erleiden monatlich finanzielle Einbussen von 30 – 40 % des bisherigen Einkommens.

 

WIE KÖNNEN SIE SICH VOR LOHNAUSFALL BEI ERWERBSUNFÄHIGKEIT SCHÜTZEN?

Bei Krankheit betragen die obligatorischen Leistungen der Sozialversicherungen nur 60 – 70% Ihres Lohnes. Es droht Ihnen also eine Vorsorgelücke von 30 – 40%. Diese empfindliche Einkommensreduktion können Sie mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung von Generali absichern – als Ergänzung zu den obligatorischen Leistungen der Sozialversicherung. So sind Sie gegen finanzielle Einbussen geschützt, die bei psychischen wie auch körperlichen Leiden zur Erwerbsunfähigkeit führen können. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eignet sich für alle erwerbstätigen Personen von 18 bis 55 Jahren. Insbesondere für Selbstständigerwerbende, die das Erwerbsunfähigkeitsrisiko absichern möchten, ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung von Generali die ideale Lösung.

 

SO FUNKTIONIERT DIE ERWERBSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung schützt Sie bei nachgewiesener krankheits- oder unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit. Sie kompensiert den damit verbundenen Erwerbsausfall im Umfang der versicherten Leistungen. Im Ernstfall klärt Generali Ihren Anspruch ab und bezahlt Ihnen nach der vereinbarten Wartefrist vierteljährlich eine Rente maximal bis zu Ihrem Pensionsalter. Mit dieser Rente können Sie Ihre täglichen Ausgaben decken und sichern so Ihren bisherigen Lebensstandard. Ihre weiteren Versicherungsprämien übernimmt Generali spätestens ab diesem Zeitpunkt für Sie. Die Höhe Ihrer Rente und die Dauer der Wartefrist können Sie selbst bestimmen und auf Ihre aktuelle Lebenssituation abstimmen. Es ist auch möglich, zu einer günstigeren Prämie ausschliesslich das Krankheitsrisiko (ohne Unfall) zu versichern. Mit unserer Erwerbsunfähigkeitsversicherung profitieren Sie zudem von Steuervorteilen: In der Säule 3a sind Ihre Prämien bis zum gesetzlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung von Generali steht auch als günstige Online-Variante COMPENSA Compact mit einem unkomplizierten Internetabschluss zur Verfügung.

Ihre Leistungen

Bei Erwerbsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall wird nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist und nach Massgabe des Erwerbsausfalls eine vierteljährlich nachschüssig zahlbare Rente ausgerichtet.

Bei der Online-Erwerbsunfähigkeitsversicherung COMPENSA Compact beträgt die Wartefrist 720 Tage.

Wird die versicherte Person erwerbsunfähig oder in ihren Grundfähigkeiten beeinträchtigt, übernimmt Generali nach der vereinbarten Wartefrist die Prämienzahlung.

Bei der Online-Erwerbsunfähigkeitsversicherung COMPENSA Compact übernimmt Generali die Prämienzahlung nach einer Wartefrist von 720 Tagen.

Wichtige Fragen

Monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Prämienzahlung.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann in der Säule 3a (gebundene Vorsorge) oder in der Säule 3b (freie Vorsorge) abgeschlossen werden. Die aktuellen gesetzlichen Maximalbeträge für die Säule 3a finden Sie hier.

 

 

Art der Versicherung

Renten bei Erwerbsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall (Tarife ERS, ERTS). Es besteht die Möglichkeit, eine Rente nur für den Krankheitsfall (ohne Unfall) (Tarife ERKS, ERTKS) zu versichern.

COMPENSA Compact: Rente bei Erwerbsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall (Tarif ERS_ON).

Wartefrist

Langzeitrenten (Tarife ERS, ERKS): 720 Tage
Kurzzeitrenten (Tarife ERTS, ERTKS): 30, 60 oder 90 Tage
Leistungsdauer 720 Tage abzüglich Wartefrist

COMPENSA Compact: 720 Tage

Eintritts- und Schlussalter Eintrittsalter: 18–55 Jahre
Schlussalter: AHV-Rentenalter (aktuell M: 65/F: 64)
Prämienanpassung Generali garantiert die Prämie während der ersten fünf Versicherungsjahre.
Flexibilität der Prämien Die Prämien richten sich nach dem Risikoprofil der versicherten Person. Bei Abschluss einer Weiterbildung kann eine Nachprüfung beantragt werden, die zu einem tieferen Risiko und somit zu günstigeren Prämien führen kann. Erhöht sich das Risiko, führt dies aber zu keiner Prämienerhöhung.
Rückkauf Ein Rückkauf ist nicht möglich.
Überschussbeteiligung Es gibt keine Überschussbeteiligung.
Weltweite Deckung Für Personen, die bei Vertragsabschluss ihren Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein haben, sehen die Versicherungsbedingungen eine weltweite Deckung vor. Verlegt die versicherte Person ihren Wohnsitz ins Ausland, so bleibt dieser Versicherungsschutz im Rahmen der allgemeinen Versicherungsbedingungen bestehen.