Die Internationale Versicherungskarte bestätigt, dass Sie für Ihr Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung mit ausreichend hoher Deckung abgeschlossen haben. Sie ist nur noch in folgenden Ländern zwingend mitzuführen: Albanien, Israel, Marokko, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Tunesien, Türkei, Ukraine und Weissrussland.
Sonderfall Kosovo: Im Kosovo wird die Internationale Versicherungskarte nicht akzeptiert. Bei der Einreise muss an der Grenze eine Grenzversicherung für die Haftpflicht abgeschlossen werden. Sofern Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, ist diese im Kosovo gültig.
Die angeforderten Dokumente senden wir Ihnen per Post zu.
In diesen Ländern muss die Internationale Versicherungskarte zwingend mitgeführt werden:
- Albanien
- Israel
- Marokko
- Moldawien
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Tunesien
- Türkei
- Ukraine
- Weissrussland
In diesen Ländern ist die Internationale Versicherungskarte ebenfalls gültig:
- Andorra
- Belgien
- Bosnien und Herzegowina
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Serbien
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Ungarn
- Vereinigtes Königreich von Grossbritannien und Nordirland
- Zypern