Die Patientenverfügung: Warum Sie eine brauchen

Mär 23, 2022.

Als gesunder Mensch ist es kaum vorstellbar, ganz plötzlich urteils- und handlungsunfähig zu werden. Solche Ereignisse können aber leider geschehen. Deshalb sollten Sie sich mit einer Patientenverfügung und einem Vorsorgeauftrag auseinandersetzen. So haben Sie die Gewissheit, dass in Ihrem Interesse gehandelt wird. Und Ihrer Familie wird eine grosse Last genommen.

Das geschieht, wenn Sie keine Vorkehrungen treffen

Stellen Sie sich vor: Ihnen geschieht etwas, woraufhin Sie nicht mehr handlungs- oder entscheidungsfähig sind. Wenn Sie in einem solchen Fall keine Patientenverfügung und keinen Vorsorgeauftrag erfasst haben, greift der Staat für weitreichendere Entscheidungen automatisch unterstützend ein. Beispielsweise wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner die Hypothek für das gemeinsame Haus verlängern muss, bei der es beide Unterzeichnenden bräuchte. Oder wenn für Sie als urteilsunfähige Person ein Pflegeplatz gesucht wird. Diese Vertretung übernimmt in der Schweiz die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

 

Sie sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft? Dann darf Ihre Partnerin oder Ihr Partner bei einer Urteilsunfähigkeit bis zu einem gewissen Grad weiterhin in Ihrem Namen agieren. Er oder sie kann unter anderem:

  • Rechtshandlungen wie Zahlungen vornehmen, die für den Unterhalt nötig sind.
  • Ihre Post öffnen und Mails beantworten.
  • Ihr Einkommen und das gemeinsame Vermögen verwalten.
  • Bei medizinischen Massnahmen mitreden.

 

Gut zu wissen: Meist kennt man die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nur im Zusammenhang mit Fremdplatzierungen von Kindern. Tatsächlich aber kümmert sie sich zu 80% um die Vertretung von Erwachsenen.

 

Die Patientenverfügung hält Ihren Willen fest

In der Patientenverfügung regeln Sie ausschliesslich medizinische Massnahmen. Beispielsweise wenn es darum geht, ob Sie reanimiert, künstlich beatmet oder ernährt werden dürfen. Ohne diese Verfügung müssen Ärzte gemeinsam mit Ihren Angehörigen entscheiden, was zu tun ist. Es empfiehlt sich deshalb, bereits in jungen Jahren eine Patientenverfügung auszufüllen. Bei medizinischen Fragen helfen Ärzte weiter. Hinterlegen Sie die Verfügung bei Ihrem Hausarzt und bei Ihren engsten Angehörigen.

 

Generali Tipp: Es gibt Mustervorlagen, die Sie bei der FMH, dem SRK oder der Caritas herunterladen können. Sie dürfen diese Vorlage handschriftlich ergänzen und abändern. Versehen Sie die entsprechenden Stellen mit Datum und Unterschrift.

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Lesen Sie jetzt den zweiten Teil «Der Vorsorgeauftrag: Das müssen Sie wissen» und erfahren Sie, wie Sie bei einer Urteilsunfähigkeit trotzdem Ihre Wünsche durchsetzen können.

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