Todesfall
Wenn Grosseltern, Vater, Mutter, die eigene Partnerin oder der eigene Partner sterben, beginnt für die Angehörigen eine besonders schwierige Zeit. Im Vordergrund steht die persönliche Trauerbewältigung und die Unterstützung der Hinterbliebenen. Dazu bringt ein Todesfall auch viele organisatorische Herausforderungen mit sich. Sie müssen sich nicht nur um die Bestattung, sondern auch um finanzielle und rechtliche Angelegenheiten kümmern.
Ein Todesfall wirft viele Fragen auf: Was passiert mit der Pensionskasse, der Säule 3a oder mit bestehenden Versicherungen? Wer bekommt die Lebensversicherungssumme – und wie lange dauert es, bis sie ausgezahlt wird? Mit guter Vorsorge schützen Sie Ihre Familie vor finanziellen Nöten. Wir zeigen Ihnen, was bei einem Todesfall in der Schweiz zu tun ist – und wie Sie jetzt richtig planen.
Checkliste für den Todesfall in der Schweiz
Die genauen Bedingungen und Leistungen der jeweiligen Versicherungspolice können variieren: Fragen Sie direkt bei der Versicherung nach.
Mögliche Begünstigte einer Lebensversicherung im Todesfall:
Die Höhe einer Lebensversicherung hängt in der Schweiz von verschiedenen Faktoren ab:
Der Zeitpunkt der Auszahlung einer Lebensversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Freie Tage bei Todesfall: In der Schweiz haben Arbeitnehmende im Todesfall von nahestehenden Personen Anspruch auf bezahlte Absenzen. Die Anzahl Tage hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber ab.
Regelungen: Gesetzlich geregelt ist wenig, aber üblich sind ein bis drei Tage bei Geschwistern, Eltern oder Schwiegereltern – und bis zu fünf Tage beim Tod der Partnerin, des Partners oder eines eigenen Kindes.
Tipp: Prüfen Sie den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Ihren Arbeitsvertrag. Einige Arbeitgeber bieten grosszügigere Regelungen an.