Wenn der Hauptverdiener in der Familie stirbt, kommt zur emotionalen Belastung die finanzielle hinzu. Bei einem Todesfall infolge eines Unfalls reichen die obligatorischen Leistungen meistens aus. Anders sieht es bei Krankheit aus. Erfahren Sie, wie gut Ihre Familie in Notfällen abgesichert ist und was Sie selbst noch unternehmen können.
- Woher kommt jetzt das Einkommen, um die Fixkosten zu decken?
- Kann eine Person allein die Miete oder eine Hypothek tragen?
- Wer kümmert sich um die Kinder, wenn der verbliebene Elternteil wieder arbeiten muss?
- Was geschieht mit den Sparzielen für die Ausbildung der Kinder?
- Muss der Erbanteil an Kinder ausbezahlt werden?
Das bezahlen die obligatorischen Versicherungen
- Von der AHV erhalten Hinterbliebene eine Hinterlassenenleistung. Dazu zählen Witwer-, Witwen- und Waisenrente. Die sollen verhindern, dass die Familie in finanzielle Not gerät. Massgebend für die Höhe ist das versicherte Einkommen der verstorbenen Person.
- Wenn der Verstorbene eine Unfallversicherung hatte, zahlt auch die eine Rente aus. Bei Angestellten muss diese vom Arbeitgeber obligatorisch abgeschlossen werden. Selbständige sind selbst dafür verantwortlich.
- Die Pensionskasse zahlt ebenfalls bei Tod durch Krankheit eine Rente aus.
Die Hinterlassenenrente im Detail
- Er oder sie muss für den Unterhalt eines Kindes aufkommen.
- Er oder sie ist älter als 45 Jahre.
- Die Ehe hat mindestens 5 Jahre bestanden.
Gut zu wissen: Wer sich freiwillig in eine Pensionskasse einkauft, sollte prüfen, wem dieses Kapital nach einem Todesfall zusteht. Längst nicht alle Pensionskassen zahlen es an die Hinterbliebenen aus. Schauen Sie im Reglement nach, bevor Sie sich in eine Kasse einkaufen.
Unterschiede bei Todesfall durch Unfall oder Krankheit
Tod infolge Krankheit: Hier erhält die Familie der verstorbenen Person nur etwa 60% des bisherigen Einkommens. Die Lücke ist also grösser als bei der Todesursache Unfall. Dieser Betrag setzt sich wie folg zusammen:
Spezialfälle Scheidung, Konkubinat und Patchworkfamilie
Das traditionelle Familienmodell ist in der Schweiz gut abgesichert. Eine Scheidung, das Leben im Konkubinat oder als Patchworkfamilie kann aber zu grossen Vorsorgelücken führen, weil diese Lebensmodelle von der AHV und der Unfallversicherung benachteiligt behandelt werden.
Gut zu wissen: Mit einem Testament können Sie Ihren Lebenspartner absichern. Es gibt auch Möglichkeiten, sich bei der Pensionskasse gegenseitig zu begünstigen, damit im Todesfall eine Rente ausbezahlt wird.
Lücken schliessen mit der Todesfallrisikoversicherung
Man unterscheidet zwischen einer fallenden und einer konstanten Versicherungssumme. Bei der fallenden Summe wird der Betrag für die begünstigte Person jährlich kontinuierlich kleiner. Diese Variante macht in vielen Fällen Sinn:
- Wenn der Hinterbliebene später mehr arbeiten kann, weil die Kinder älter werden.
- Wenn die Absicherung aus der 1. und 2. Säule mit der Zeit besser wird.
- Wenn man gleichzeitig mit der Säule 3a spart.
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