Stellungnahme zum Pandemie-Gutachten

May 15, 2020.

Der «Ombudsman der Privatversicherer und der Suva» hat heute ein von ihm in Auftrag gegebenes Pandemie-Gutachten veröffentlicht. Generali distanziert sich von diesem Gutachten, unter anderem, weil der Ombudsman dem Gutachter unsere Versicherungsbedingungen nicht zur Beurteilung unterbreitet hat. 

Klare Versicherungsbedingungen

Jede Versicherung nimmt andere Deckungen zu unterschiedlich kalkulierten Prämien (und auch mit unterschiedlichen Rückversicherungsdeckungen) in ihre Produktelandschaft auf. Unsere Versicherungslösung für Restaurants deckt grundsätzlich Folgen von Gefahren, die aus dem versicherten Betrieb hervorgehen

(z.B. eine Salmonellose), nicht aber solche, die exogen auftreten und demnach weniger berechenbar und beeinflussbar sind. Deshalb wurden solche Folgen aus unserer Deckung klar ausgeschlossen und für solch ein Risiko unseren Kunden auch keine Prämie verrechnet.

 

Pandemie-Gutachten ohne Relevanz

Wir haben unter Einbezug einer renommierten externen Anwaltskanzlei unsere rechtliche Beurteilung mehrmals überprüft und halten an der oben geschilderten rechtlichen Beurteilung fest. Das heute publizierte Pandemie-Gutachten stellt unseres Erachtens auch deshalb keine verwendbare Grundlage für die Beurteilung von Rechtsfragen dar, weil der Ombudsman uns bestätigt hat, unsere «Allgemeine Versicherungsbedingungen» dem Gutachter nicht zur Beurteilung unterbreitet zu haben.

 

Individuelle Überprüfung der Schadenmeldungen

Trotzdem sind wir angesichts der für uns alle neuen und aussergewöhnlichen Situation im engen Kontakt mit unseren Versicherungsnehmenden und haben dem Ombudsman zugesichert, jeden der Ombudsstelle unterbreiteten Fall detailliert zu überprüfen und alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.

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