Scheidung: Die häufigsten Fragen und Ihre Rechte

Aug 28, 2023.

Es passiert zwei von fünf Schweizer Ehen: die Scheidung. Wenn sich die Wege trennen, hat das für eine Familie nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle und organisatorische Folgen. Selbst bei einer einvernehmlichen Trennung tauchen viele Fragen und Unsicherheiten auf. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Scheidungsrecht.

Die Folgen einer Scheidung und was Sie dabei beachten sollten

Eine Scheidung hat Einfluss auf fast alle Lebensbereiche. Nicht nur der Ehestand ändert sich, sondern auch die wohnliche und die finanzielle Situation. Wenn aus einem gemeinsamen Leben wieder zwei einzelne werden, müssen Sie vieles bedenken. Insbesondere dann, wenn Kinder involviert sind.
 

 

Ablauf: So geht eine Scheidung vor sich

 

Einvernehmlich: Wenn beide Eheleute einverstanden sind, können sie beim Bezirksgericht ihres Wohnorts gemeinsam ein Scheidungsbegehren einreichen. Eine Anwaltsperson ist nicht nötig. Ebenfalls wichtig: eine Scheidungsvereinbarung, in der beide beschreiben, wie sie ihren Güterstand, das Sorgerecht für Kinder oder die Wohnsituation regeln möchten. Die Rechtsschutzversicherung hilft beim Aufsetzen einer solchen Vereinbarung – vorausgesetzt, das Ehepaar ist sich über alle Folgen der Scheidung einig. Am Ende des Verfahrens steht das Scheidungsurteil, das die Folgen für alle Beteiligten festhält. Meistens hält sich das Gericht dabei an das, was das Ehepaar vorgeschlagen hat. Eine einvernehmliche Scheidung kann schon nach wenigen Wochen vollzogen sein.

 

Scheidungsklage: Falls sich Ihre Partnerin oder Ihr Partner nicht scheiden lassen will, müssen Sie eine Scheidungsklage einreichen. Hier braucht es den Beweis, dass Sie seit mindestens zwei Jahren getrennt leben. Falls diese Dauer aus triftigen Gründen unzumutbar ist, kann die Ehe früher geschieden werden. Bei Fragen helfen das Gericht, Anwaltspersonen oder Ihre Rechtsschutzversicherung.
 

 

Kinder: Das gilt in Sachen Sorgerecht, Obhut und Familienname

 

Sorgerecht: Nach Schweizer Recht haben Eltern immer das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder – auch wenn sie getrennt oder geschieden sind. In seltenen Fällen kann das Sorgerecht nur einem Elternteil zugesprochen werden, beispielsweise, wenn das Kind gefährdet ist.

 

Obhut: Bei der alleinigen Obhut lebt das Kind nach der Scheidung bei einem Elternteil, der andere hat das Besuchsrecht. Diese Variante wird in der Schweiz am häufigsten gelebt. Bei der alternierenden Obhut betreuen Mutter und Vater das Kind abwechselnd, es wohnt also bei beiden Elternteilen.

 

Name: Wenn Sie nach einer Scheidung Ihren Ledignamen wieder tragen möchten, können Sie das jederzeit beim Zivilstandsamt anmelden. Eltern können den Nachnamen ihres Kindes nach der Scheidung nur ändern, wenn es jünger als 12 Jahre ist. Danach gelten Kinder als urteilsfähig und müssen der Änderung zustimmen. Grundsätzlich behalten die Geschiedenen und deren Kinder den Familiennamen.

 

 

Geld: So regeln Sie die finanziellen Folgen

 

Aufteilung: Kein Wunder, wird nach einer Scheidung oft um Geld gestritten: Aus einem Haushalt werden zwei, die Lebenskosten steigen für beide Beteiligten. Wenn Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, gilt die sogenannte Errungenschaftsbeteiligung. Hier wird das Vermögen, das vom Paar während der Ehe erwirtschaftet wurde, zu je 50% aufgeteilt. Dasselbe gilt für die Vorsorgegelder – hier spricht man vom Vorsorgeausgleich.

 

Unterhalt: Der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin hat nur dann Anspruch auf Unterhalt, wenn er oder sie wegen der Betreuung der Kinder nicht für sich selbst sorgen kann. Dieser Unterhalt ist zeitlich beschränkt und verfällt bei einer erneuten Heirat.
Kinder müssen von ihren Eltern finanziell unterstützt werden, bis sie volljährig oder mit der Erstausbildung fertig sind. Der Elternteil, der die Kinder nicht in seiner Obhut hat, zahlt dafür einen monatlichen Unterhaltsbeitrag.

 

 

Versicherungen: Das müssen Sie nach einer Scheidung beachten

 

Fahrzeug: Wenn eine der geschiedenen Personen ein eigenes Auto kauft, braucht sie eine neue Fahrzeugversicherung. Aber wer darf die Bonusstufe der bestehenden Versicherung «erben»? Anspruch hat die Person, die das Auto während der Ehe am meisten benutzt hat.

 

Private Lebensversicherung: Die 3. Säule lautet auf eine bestimmte Person, ist aber übertragbar. Melden Sie sich nach der Scheidung bei Ihrer Versicherung, wenn Sie die begünstigte Person ändern wollen. 

 

Haftpflicht: Solange Sie als Familie im selben Haushalt wohnen, deckt eine Police alle ab. Wenn eine Person auszieht, braucht sie eine eigene Haftpflichtversicherung.

ÜBER FORTUNA RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Seit 50 Jahren verhilft die Fortuna Rechtsschutzversicherung – eine Tochtergesellschaft der Generali Schweiz – ihren Kundinnen und Kunden zu ihrem Recht. Seither ist sie kräftig gewachsen und baut heute auf die Expertise von über 100 Mitarbeitenden und ihre Erfahrung in 31 Rechtsgebieten. 

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