Für den Notfall: Familien richtig absichern – Invalidität

Apr 6, 2022.

Das Leben ist voller schöner Momente und Überraschungen. Doch manchmal kann unerwartet ein Unfall oder eine Krankheit eine Invalidität zur Folge haben. Wir möchten, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können und keine finanziellen Sorgen haben. Deshalb erklären wir Ihnen im zweiten Teil der Serie «Für den Notfall: Familien richtig absichern», was auf Sie im Falle einer Invalidität zukommt.

INVALIDITÄT: WENN SIE NICHT MEHR ARBEITEN KÖNNEN

Wenn Sie länger nicht arbeiten können, hilft Ihnen ein Taggeld über diese Zeit hinweg. Die Taggeldversicherung bezahlt in der Regel zwei Jahre lang. 

 

PENSIONSKASSE ODER UNFALLRENTE? DIE RENTEN DER SOZIALVERSICHERUNGEN

Grundsätzlich sind Sie über Ihre 1. und 2. Säule gegen Invalidität versichert. Wenn Sie als Elternteil invalid werden, bekommen Sie eine Rente der Invalidenversicherung (IV) und allenfalls Geld von Ihrer Unfallversicherung sowie aus der Pensionskasse. Immer unter dem Vorbehalt, dass Sie alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Kinder bekommen von der IV und der Pensionskasse eine Kinderrente.

  • Eine volle IV-Rente liegt zwischen CHF 1’195 und CHF 2’390 (Stand 2022). Je nach Schwere der Invalidität erhalten Sie eine Viertelsrente, eine halbe, eine Dreiviertels- oder eine ganze Rente. Dazu kommen Kinderrenten. Diese betragen 40% der Hauptrente. Die Kinderrente wird bis zum 18. Geburtstag des Kindes ausbezahlt oder bis zum Ende seiner Ausbildung (maximal bis zum 25. Geburtstag).
  • Wenn Sie nach einem Unfall invalid sind und über Ihren Arbeitgeber unfallversichert waren, bekommen Sie eine Rente von Ihrer Unfallversicherung. Auch die passt sich dem Invaliditätsgrad an. Bei voller Invalidität bekommen Sie 80% Ihres versicherten Lohns (maximal CHF 148’200 jährlich, Stand 2022).
  • Unter Umständen bezahlt auch Ihre Pensionskasse bei Invalidität eine Rente sowie Kinderrenten. In Ihrem Vorsorgeausweis steht, wie hoch diese Renten sind.

 

Gut zu wissen: Insgesamt dürfen die Renten von IV, Unfallversicherung und Pensionskasse nicht mehr als 90% Ihres letzten Lohnes betragen. Deshalb bekommen Sie von Unfallversicherung und Pensionskasse oft nicht den maximalen Betrag. Wenn das trotzdem passiert, zahlt die Unfallversicherung nur eine sogenannte Komplementärrente.

 

PRIVAT ABSICHERN MIT EINER ERWERBSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Sollte die Rente aus der 1. und 2. Säule nicht reichen, gibt es noch mehr Möglichkeiten: Bei einer Erwerbsunfähigkeit können Sie nämlich Ihre Familie zusätzlich über Ihre 3. Säule absichern. Wenn Sie während der Laufzeit wegen Krankheit oder Unfall erwerbsunfähig werden, bekommen Sie von Ihrer Versicherung die zuvor vereinbarte Rente (unter Umständen auch ein Kapital). Wenn Sie nur teilweise invalid werden, passt sich die Rente diesem Grad an.

 

DARAUF SOLLTEN SIE BEIM ABSCHLUSS EINER ERWERBSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG ACHTEN:

  • Rechnen Sie aus, wie viel Rente Sie brauchen, falls Sie invalid werden. Versichern Sie nur den Betrag, den Sie auch wirklich benötigen. 
  • Wenn Sie über Ihren Arbeitgeber unfallversichert sind, brauchen Sie nur die Police für den Krankheitsfall. Das ist günstiger.
  • Die Unfallversicherung versichert einen Jahreslohn von maximal CHF 148’200. Wenn Sie mehr verdienen, können Sie diesen Unterschied mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung abdecken. 
  • Diese Versicherung können Sie auch im Rahmen der Säule 3a abschliessen und die Prämie von Ihrem Einkommen abziehen. Das geht nur, wenn Sie noch nicht das Maximum sparen.
  • Je kürzer die Wartefrist für die Lohnfortzahlung, desto höher die Prämie. Wenn Ihr Arbeitgeber für Sie eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, wählen Sie bei Ihrer Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Wartefrist von 24 Monaten. Sie bezahlt, wenn Sie nach zwei Jahren kein Taggeld mehr bekommen. 

Mehr erfahren

Ein Lohnausfall in der Familie kann zu grossen finanziellen Problemen führen. Wie Sie sich und Ihre Familie ausreichend dagegen absichern, verraten wir Ihnen in unserem Teil 1 der Serie «Für den Notfall: Familien richtig absichern».

 

Müssen Kinder ebenfalls abgesichert werden? Welche Versicherungen sollten Eltern in Betracht ziehen? In unserem dritten Teil können Sie alles Notwendige nachlesen.

 

Ein oft umgangenes Thema ist der Tod. Trotzdem sollten sich Familien für diesen tragischen Fall wappnen. Wie, das verraten wir Ihnen in unserem Teil 4 der Serie «Für den Notfall: Familien richtig absichern».

WEITERE VERSICHERUNGSLÖSUNGEN