Todesfall im Konkubinat oder Patchwork – Wie sind Sozialversicherungen geregelt?

Apr 7, 2022.

Im ersten Teil haben wir erklärt, wie gut eine Schweizer Familie im Falle eines Todes abgesichert ist und was noch zusätzlich getan werden kann. In diesem zweiten Teil zeigen wir Ihnen, wie es bei Spezialfällen wie etwa Scheidung oder Konkubinat aussieht.

SONDERFALL SCHEIDUNG, KONKUBINAT UND PATCHWORKFAMILIE 

Das traditionelle Familienmodell ist in der Schweiz gut abgesichert. Eine Scheidung, das Leben im Konkubinat oder als Patchworkfamilie können aber zu grossen Vorsorgelücken führen, weil diese Lebensmodelle von der AHV und der Unfallversicherung benachteiligt behandelt werden.

 

DIE VERSCHIEDENEN FÄLLE

  • Unverheiratete Partner erhalten bei einem Todesfall keine Rente. Auch die Pensionskassen können selbst entscheiden, ob sie Konkubinatspaaren eine Rente auszahlen. 
  • Geschiedene Hinterbliebene haben beim Tod der Ex-Frau oder des Ex-Mannes nur dann Anrecht auf eine Rente, wenn die Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat und wenn ihm oder ihr im Scheidungsurteil eine Rente oder eine Kapitalabfindung zugesprochen wurde.
  • In einer Patchworkfamilie erhalten weder der unverheiratete Partner noch die nicht leiblichen Kinder bei Todesfall eine Hinterlassenenleistung. Die Situation ändert sich, wenn die Partner heiraten und die Kinder aus früheren Beziehungen adoptieren.

 

Ein Beispiel: Martin und Andrea leben im Konkubinat. Sie hat drei Kinder aus erster Ehe, die bei den beiden leben. Sollte Andrea sterben, geht das Todesfallkapital an ihre Kinder. Martin geht leer aus. Er wird grosse Probleme haben, die Hypothek fürs gemeinsame Haus zu tragen. Die beiden müssen sich in ihrer privaten Vorsorge als freie Begünstigte eintragen, damit sie im Todesfall des anderen abgesichert sind.

 

Gut zu wissen: Mit einem Testament können Sie Ihren Lebenspartner absichern. Es gibt auch Möglichkeiten, sich bei der Pensionskasse gegenseitig zu begünstigen, damit im Todesfall eine Rente ausbezahlt wird.

 

LÜCKEN SCHLIESSEN MIT DER TODESFALLVERSICHERUNG

Mit Ihrer 3. Säule können Sie die Vorsorgelücken, die bei einem Todesfall entstehen, schliessen. Eine gute Lösung ist die Todesfallversicherung. Wenn der Versicherte stirbt, geht das Todesfallkapital an die zuvor vereinbarte Person. Zusätzlich empfehlen wir die Erstellung eines Testaments.

 
Man unterscheidet zwischen einer fallenden und einer konstanten Versicherungssumme. Bei der fallenden Summe wird der Betrag für die begünstigte Person jährlich kontinuierlich kleiner. Diese Variante macht in vielen Fällen Sinn:

  • Wenn der Hinterbliebene später mehr arbeiten kann, weil die Kinder älter werden.
  • Wenn die Absicherung aus der 1. und 2. Säule mit der Zeit besser wird.
  • Wenn man gleichzeitig mit der Säule 3a spart.

 

Die konstante Summe ist zu empfehlen, wenn sich Ihr Risiko nicht verändert und Sie auch in ein paar Jahren auf den vollen Betrag angewiesen sind.

 

Sie möchten mehr zur Todesfallversicherung erfahren und sich beraten lassen? Unsere Vorsorge-Experten sind gerne für Sie da.

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Vorsorge-Expertin Nadia Abdelli weiss, welches die fünf wichtigsten Fragen zur Todesfallversicherung sind – und beantwortet diese im Interview.

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