Der Vorsorgeauftrag: Das müssen Sie wissen

Mär 23, 2022.

Sollten Sie jemals in eine Situation geraten, in denen Sie nicht mehr urteilsfähig sind, lohnt sich ein vorheriger Blick auf den Vorsorgeauftrag. So erleichtern Sie nicht nur Ihren Liebsten die schwierige Zeit, sondern auch sich selbst. Denn so können Sie sicher sein, dass nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen gehandelt wird. Informationen zur Patientenverfügung finden Sie in unserem Artikel «Die Patientenverfügung: Warum Sie eine brauchen» 

Vorsorgeauftrag: Wie weiter mit Geld und Geschäft?

Der Vorsorgeauftrag ist weniger bekannt als die Patientenverfügung, aber genauso wichtig. Mit dem Vorsorgeauftrag stellen Sie sicher, dass bei einer Urteilsunfähigkeit in Ihrem Sinne gehandelt wird und Sie von Ihrer gewünschten Person vertreten werden. Das kann Ihr Ehepartner sein, aber auch ein Geschäftspartner oder ein Anwalt. Der Vorsorgeauftrag besteht aus zwei Teilen:

  • In der Personenvorsorge regeln Sie unter anderem, wo und wie Sie untergebracht werden möchten und wie Ihre Betreuung aussehen soll, wenn Sie pflegebedürftig sind. Sollte keine Patientenverfügung vorliegen, werden hier auch medizinische Themen geregelt.
  • In der Vermögensvorsorge halten Sie fest, wie Ihr Vermögen verwaltet wird und wie Ihre Geschäfte weitergeführt werden sollen. Ein besonders wichtiger Punkt, wenn Sie selbstständig sind. Hier können Sie auch Ihre Anlagestrategie oder Schenkungen an die Nachkommen festhalten.

 

Generali Tipp: Ein Vorsorgeauftrag ersetzt nie ein Testament. Das Erstellen Ihres Testaments ist auch nicht an Dritte delegierbar. Erstellen Sie es also frühzeitig. In diesem Artikel finden Sie mehr zum Thema.

 

Handschriftlich verfassen oder öffentlich beurkunden

Ganz wichtig ist die Form: Der Vorsorgeauftrag muss handschriftlich verfasst oder öffentlich beurkundet werden. Online finden Sie Vorlagen, die Sie abschreiben und mit Datum, Ort und Unterschrift versehen können. Wenn ein handschriftliches Dokument nicht möglich ist, muss Ihr Vorsorgeauftrag von einem Notar öffentlich beurkundet werden. Hier finden Sie einen Notar in Ihrer Nähe.

 

Bewahren Sie das Original an einem Ort auf, wo es einfach zu finden ist. Sie können es auch bei einer zentralen Datenbank hochladen oder mancherorts beim Zivilstandsamt hinterlegen. Geben Sie den eingesetzten Personen eine Kopie. Sollte das Dokument im Notfall zum Zug kommen, müssen Ihre Angehörigen damit zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Diese prüft, ob es gültig ist und ob sich die eingetragenen Personen eignen.

 

Generali Tipp: Oft passiert es, dass Angehörige im Notfall wichtige Dokumente überall zusammensuchen müssen. Legen Sie Papiere wie Ausweise, Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag etc. an einem Ort ab, den Sie Ihren Angehörigen nennen.

Mehr erfahren

Lesen Sie jetzt den ersten Teil «Die Patientenverfügung: Warum Sie eine brauchen» und erfahren Sie, wie bei einer Urteilsunfähigkeit trotzdem nach Ihren Wünschen gehandelt wird.

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