Vorsorge bei Selbständigkeit

Angestellte haben es leicht: Ihr Arbeitgeber kümmert sich um AHV und Pensionskasse. Damit ist ein Grossteil der Altersvorsorge automatisch erledigt. Als selbständig erwerbende Person sind für Sie nur die AHV-Beiträge obligatorisch. Alle anderen Risiken müssen Sie selbst versichern.

Bevor Sie sich mit dem Thema beschäftigen: Sind Sie sicher, dass Sie für die Sozialversicherungen als Selbständige oder Selbständiger gelten? Wenn Sie Inhaber einer AG oder einer GmbH sind, dann gehören Sie zu Ihren eigenen Angestellten und können sich in deren Pensionskasse versichern. Zudem sind Sie automatisch gegen Unfall versichert.

AHV-Beiträge müssen Sie selbst abrechnen

 

Wenn Sie selbständig erwerbend sind, müssen Sie Ihre AHV-Beiträge komplett selbst bezahlen. Es ist wichtig, dass das lückenlos geschieht. Die Höhe dieser Beiträge hängt von Ihrem Lohn ab. Sie schwanken zwischen 5.196% und 9.650% Ihres Einkommens. Darin enthalten ist auch der obligatorische Anteil für die Invalidenversicherung (IV) und für den Erwerbsausfall (EO).

 

Die Ausgleichskasse legt die endgültigen AHV-Beiträge für Ihr Geschäftsjahr manchmal erst nach Jahren fest. Sie basieren nämlich auf Ihrer definitiven Steuerrechnung. Nach einem erfolgreichen Jahr kann es passieren, dass die nachträgliche AHV-Rechnung sehr viel höher ist als gewohnt. Legen Sie deshalb genug Geld für Ihre AHV-Beiträge zur Seite.

 

 

Tipp: Als Selbständige oder Selbständiger möchten Sie ein möglichst tiefes Einkommen versteuern. Achten Sie aber darauf, dass Ihr Durchschnittslohn nicht unter die AHV-Obergrenze von CHF 86'040.– (Stand 2022) fällt. Wenn das passiert, bekommen Sie später nicht mehr die maximale AHV-Rente. Wägen Sie deshalb sorgfältig ab, was Ihnen wichtiger ist.

 

 

Diese Versicherungen decken die wichtigsten Risiken ab

 

Selbständigerwerbende sind nicht automatisch gegen Unfall versichert. Und im Fall einer Krankheit übernimmt die Krankenkasse nur die Heilungskosten. Risiken wie Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall müssen selbst versichert werden. Mit diesen Versicherungen decken Sie die wichtigsten Risiken ab:

 

Unfallversicherung nach UVG: Sie ist nicht obligatorisch, aber sehr zu empfehlen. Wenn Sie selbständig erwerbend sind und einen Unfall haben, zahlt diese Versicherung Ihren Erwerbsausfall und die Heilungskosten (Arztbehandlungen, Spitalaufenthalt, etc.). Im Todesfall bekommen Ihre Hinterbliebenen eine Rente. Je nach Branche, in der Sie tätig sind, können Sie diese Versicherung bei der Suva oder bei einer privaten Versicherung abschliessen. Von der privaten Versicherung erhalten Sie normalerweise die besseren Leistungen. Das Taggeld beispielsweise liegt bei 100%, bei der Suva sind es nur die gesetzlich vorgeschriebenen 80%.

 

Krankentaggeld: Wenn Sie krank werden, bezahlt die Krankenkasse zwar Ihre Heilungskosten (abzüglich Franchise und Selbstbehalt), nicht aber den Erwerbsausfall. Den versichern Sie mit einer Krankentaggeld-Versicherung. Diese bezahlt während 2 Jahren 80% des versicherten Lohns. Dieses Taggeld überbrückt im schlimmsten Fall die Zeit, bis Sie eine IV-Rente erhalten. Sie müssen jedoch beweisen können, dass Ihnen der versicherte Lohn während Ihrer Krankheit auch tatsächlich entgeht.

 

Erwerbsunfähigkeitsrente: Wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten können, leben Sie und Ihre Familie vom Geld aus der 1. und eventuell der 2. Säule. Die Lücke können Sie über die 3. Säule versichern. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine vereinbarte Rente aus, falls Sie während der Vertragsdauer krank werden oder einen Unfall haben. Wenn Sie nur teilweise erwerbsunfähig sind, wird die Rente entsprechend gekürzt.

 

Todesfallkapital: Mit dieser Versicherung schützen Sie Geschäftspartner und Ihr Unternehmen vor finanziellen Problemen für den Fall, dass Sie sterben sollten. Wenn das während der Vertragslaufzeit eintritt, zahlt die Versicherung das vereinbarte Kapital aus. Der Betrag geht an die Person, die in der Police als begünstigt eingetragen ist.

 

Mit diesen Versicherungen sind die gängigsten Risiken abgedeckt. Natürlich können Sie als selbständig erwerbende Person noch weitere Risiken versichern. Der Umfang Ihrer Versicherungen hängt stark von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab.

 

Die 4 oben erwähnten Produkte bieten wir als Generali an.

 

 

So versichern Sie sich freiwillig in der 2. Säule

 

Wenn Sie selbständig erwerbend sind, müssen Sie keiner Pensionskasse angehören. Die Versicherung in der 2. Säule ist also nicht obligatorisch. Sie können sich aber freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Vorausgesetzt, Sie verdienen jährlich mindestens CHF 21‘510.– (Stand 2022). In der 2. Säule müssen Sie die Beiträge für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber bezahlen.

 

So können Sie sich freiwillig in der 2. Säule versichern:

  • Wenn Ihr Unternehmen Angestellte beschäftigt, können Sie sich der Pensionskasse Ihrer Angestellten anschliessen. Ob das erlaubt ist, steht im Reglement der jeweiligen Pensionskasse.
  • Wenn Sie Mitglied bei einem Berufsverband sind und dieser eine eigene Pensionskasse führt, können Sie sich dort anschliessen.
  • Wenn keines von beidem zutrifft, können Sie der Stiftung Auffangeinrichtung BVG (www.chaeis.net) beitreten. Hier haben Sie die Möglichkeit, den obligatorischen Betrag zu versichern.  

 

 

Tipp: Haben Sie bei der Pensionskasse fürs Kader Ihres Unternehmens eine Kaderversicherung abgeschlossen? Dann können Sie sich als Unternehmer ebenfalls dort versichern. Dazu müssen Sie kein Mitglied der Basisversicherung nach BVG sein. Es lohnt sich, diese Variante zu prüfen.

 

 

Selbständig und flexibel mit der Säule 3a

 

Wenn Sie selbständig erwerbend sind, müssen Sie nur wenige obligatorische Versicherungen abschliessen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie Ihre Situation genau analysieren und sich umfassend beraten lassen. Damit Sie für Notfälle und fürs Alter gut vorgesorgt haben.

 

Für viele Selbständigerwerbende ist eine Säule 3a die perfekte Vorsorgelösung. Sie versichern mit dieser privaten Altersvorsorge alle nötigen Risiken, sind flexibel und sparen Steuern.

 

 

Tipp: Viele Selbständigerwerbende verzichten auf eine Pensionskasse und entscheiden sich stattdessen für eine individuelle Lösung mit der Säule 3a. Der Grund: Pensionskassen versichern Sie bei Invalidität und Todesfall, lassen sich aber nicht auf persönliche Bedürfnisse anpassen. So zahlen Sie als ledige, kinderlose Person trotzdem Beiträge für eine Hinterlassenenrente. Mit der privaten Altersvorsorge sind Sie viel flexibler.

 

 

Schritt für Schritt zur Altersvorsorge

 

Sie haben sich vor Kurzem selbständig gemacht? Dann konzentrieren Sie sich erst einmal auf Ihr neues Unternehmen. Nach der Startphase können Sie dann Schritt für Schritt die richtige Altersvorsorge planen.

  • Vor und während der Startphase: Übernehmen Sie sich nicht gleich am Anfang. Es macht keinen Sinn, hohe Kredite aufzunehmen und gleichzeitig grosse Beträge fürs Alter sparen zu wollen. Erste Priorität hat die Absicherung grosser Risiken wie Tod oder Invalidität. Die beste Lösung ist eine massgeschneiderte Risikoversicherung ohne Sparanteil. Achten Sie zudem darauf, dass Sie Ihre AHV-Beiträge lückenlos einzahlen. Informieren Sie sich zum Thema Altersvorsorge, um nach der Startphase die richtigen Entscheidungen zu treffen.
  • Nach der Startphase: Jetzt sollten Sie sich als Selbständige oder Selbständiger für eine private Altersvorsorge entscheiden. So sparen Sie fürs Alter und reduzieren Ihre Steuerrechnung. Zahlen Sie den Maximalbetrag in Ihre Säule 3a ein. Wenn Sie noch mehr Steuern sparen möchten, können Sie sich in eine Pensionskasse einkaufen. Auch diese Beträge können Sie von Ihrem Einkommen abziehen.

 

 

Tipp: Wenn Sie selbständig erwerbend sind, möchten Sie ein möglichst tiefes Einkommen versteuern. Vergessen Sie aber nicht, dass Sie bei einem tiefen Lohn auch weniger in die Säule 3a einzahlen dürfen. Finden Sie den idealen Mittelweg.

AUSWAHL AN VORSORGEPRODUKTEN VON GENERALI