Kartellrechtliche Compliance – für KMU ein Muss

Apr 13, 2021.

In der Schweiz sorgt die Wettbewerbskommission WEKO für einen freien Wettbewerb und die Einhaltung des Kartellrechts. Denn für eine freie marktwirtschaftliche Ordnung ist ein funktionierender Wettbewerb von grundlegender Bedeutung. Kartellrechts-Experte Prof. Patrick L. Krauskopf von der Anwaltskanzlei AGON PARTNERS Legal AG und Compliance-Experte Dr. Fabio Babey von der Anwaltskanzlei IXAR Legal AG erklären uns, warum auch KMU vom Kartellrecht betroffen sind.

Warum ist das Kartellgesetz für KMU zentral?

Das Kartellgesetz gilt für alle Unternehmen. Es erscheinen somit nicht nur Grossunternehmen auf dem Radar der WEKO, sondern auch KMU: Die meisten Untersuchungen, die von der WEKO in den vergangenen Jahren eröffnet wurden, richteten sich gegen KMU. Die WEKO hat dabei Folgendes im Visier:

 

Interventionen der WEKO

Kartelle:
Wettbewerbs­abrede

 

 

Wenn Unternehmen ihren Marktauftritt koordinieren, um den Wettbewerb zu beschränken. Dies passiert z. B. durch Verträge, Gentlemen’s Agreement oder am Stammtisch. Die WEKO kann Kartelle auch dann aufgreifen, wenn sie schon lange nicht mehr praktiziert werden. Es gilt aber eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.

Verhalten von Monopolisten:

Markt­macht­missbrauch

 

Ein Unternehmen ist marktbeherrschend, wenn es in der Lage ist, sich unabhängig von seinen Konkurrenten zu verhalten oder seinen Kunden oder Zulieferern einseitig die Konditionen zu diktieren. Verboten ist, wenn der Marktbeherrscher andere Unternehmen in ihrem Wettbewerbsaufritt behindern kann.

Fusionen:
Unternehmens-

Zusammenschluss

 

Wenn zwei Unternehmen mit mehr als CHF 100 Millionen Umsatz in der Schweiz fusionieren, dann müssen sie dies – nebst anderen Voraussetzungen – der WEKO vorab melden. Erst, wenn die WEKO grünes Licht gibt, kann der Zusammenschluss vollzogen werden. Wenn der Schutz der Volkswirtschaft es erfordert, kann die WEKO die Fusion verbieten oder unter Auflagen/Bedingungen zulassen.

Welche Wettbewerbsabreden sind zulässig? Und welche verboten?

Die meisten Untersuchungen der WEKO betreffen Wettbewerbsabreden, also Kartelle. Hier gilt vor allem bei KMU grosse Vorsicht: Diese sind sich oft nicht bewusst, dass sie mit dem Kartellgesetz und der WEKO in Konflikt geraten können.

«Die meisten Hausdurchsuchungen und Untersuchungen der WEKO betreffen unzulässige Kartellabsprachen. Die Chefs der betroffenen Unternehmen sind fast immer schockiert über die Höhe der Geldstrafen. Behalten Sie kartellrechtliche Risiken deshalb stets im Blick.»

Prof. Patrick L. Krauskopf, Kartellrechts-Experte bei AGON PARTNERS Legal AG

Warum können WEKO-Verfahren für KMU teuer werden?

Unzulässige Wettbewerbsabreden können sehr kostspielig sein. Es drohen Geldstrafen von bis zu zehn Prozent des Umsatzes, der in den letzten drei Jahren erzielt wurde. Profitieren können Unternehmen durch eine Selbstanzeige und entsprechende Kooperation mit der WEKO, welche die Sanktion dann herabsetzen oder vollständig erlassen kann.

 

Praxisbeispiel: Preisabreden zwischen Produzent und Händler

Im August 2019 schloss die WEKO eine Untersuchung gegen Skihersteller ab:

  • Worum geht es? Zwischen dem KMU-Skihersteller und seinen Händlern bestanden von Ende 2003 bis Ende 2018 unzulässige Preisabreden. Die Händler durften die empfohlenen Weiterverkaufspreise des Herstellers nicht unterbieten.
  • Warum ist es verboten? Eine solche Vereinbarung stellt eine sogenannte unzulässige Preisbindung zweiter Hand dar. Sie verhindert den Wettbewerb zwischen den Händlern.
  • Wie hoch war die Sanktion? Da das KMU mit der WEKO kooperierte, verhängte diese eine Sanktion von rund CHF 140’000. Ohne Kooperation hätte diese weit höher ausfallen können.

 

Praxisbeispiel: Preisabreden in Submissionsverfahren

Im Jahr 2019 schloss die WEKO ein Verfahren gegen Bauunternehmen im Kanton Graubünden ab:

  • Worum geht es? Strassenbauunternehmen im Kanton Graubünden teilten von 2004 bis 2010 Strassenbauprojekte untereinander auf und legten Offertpreise fest.
  • Warum ist es verboten? Die Koordination des Offertverhaltens bei einem Vergabeverfahren stellt ein unzulässiges Preiskartell dar.
  • Wie hoch war die Sanktion? Die WEKO büsste die Bauunternehmen, darunter viele KMU, mit rund CHF 11 Millionen.

 

Warum sind Compliance-Massnahmen für KMU immer lohnenswert?

Kartellrechtliche Risiken und Sanktionen sind hoch und müssen von KMU stets im Blick behalten werden. Präventive kartellrechtliche Compliance ist für KMU deshalb ein Muss.
 

Massnahmen, die Sie für Ihr KMU treffen können:

  • Risikoanalyse: Ausgangspunkt für eine effektive Prävention ist die Ermittlung bestehender kartellrechtlicher Risiken, der aktuellen Rechtslage, des Marktes und des Unternehmens (Kontakte mit der Konkurrenz, Zulieferern und Kunden). Die Risiken können Sie entweder von der unternehmensinternen Compliance-Abteilung oder einem externen Kartellrechtspezialisten eruieren und evaluieren lassen.
  • Compliance Management System (CMS): Implementieren Sie ein CMS zur Schaffung und Erhaltung einer nachhaltigen Compliance-Kultur. Das CMS muss sicherstellen, dass Risiken für wesentliche Regelverstösse rechtzeitig erkannt und solche verhindert werden. Da auch ein kosteneffizientes CMS nie in der Lage sein wird, Regelverstösse zu 100 Prozent zu verhindern, muss Ihr CMS dafür sorgen, dass auftretende Verstösse zeitnah erkannt und damit angemessene Reaktionen auf den Verstoss ergriffen werden können.

Über den Autor

Ihr Ansprechpartner für kartellrechtliche Fragestellungen: Die Anwaltskanzlei AGON PARTNERS Legal AG ist auf Kartellrecht und Compliance spezialisiert. AGON berät und vertritt Sie vor Wettbewerbsbehörden und Gerichten im gesamten Spektrum kartellrechtlicher Zivil- und Verwaltungsverfahren. Das Unternehmen implementiert und kontrolliert zudem Compliance-Programme zur Verhinderung von Wettbewerbsverstössen in Zusammenarbeit mit Unternehmensverantwortlichen.


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