Sicherheit im Strassenverkehr hat oberste Priorität – für Sie, Ihre Mitfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Ohne Regeln geht das nicht. Unser Rechtsanwalt und Schadenexperte Peter Jeker gibt Ihnen deshalb ein Update zu den neuesten Vorschriften und zeigt Ihnen häufige Missverständnisse auf. So kommen Sie immer sicher ans Ziel.

Seit dem 1. Januar 2021 gelten neue Vorschriften im Strassenverkehr. Folgende drei Regelungen möchten wir Ihnen genauer erläutern, da diese oft zu Missverständnissen führen:
- die Bildung einer Rettungsgasse bei Stau auf Autobahnen
- das Reissverschlussprinzip beim Einspuren
- das Rechtsvorbeifahren respektive Rechtsüberholen
Alle weiteren Regeländerungen finden Sie hier.
Rettungsgasse auf Autobahnen und Reissverschlussprinzip
Die Bildung einer Rettungsgasse bei Stau auf Autobahnen ist neu unabhängig von herannahenden Rettungs- und Polizeifahrzeugen immer obligatorisch. Auch das Reissverschlussprinzip bei Fahrstreifenabbau und Autobahneinfahrten ist nicht mehr freiwillig, sondern muss neu zwingend befolgt werden. Wenn Sie sich nicht daran halten, müssen Sie mit einer Ordnungsbusse von CHF 100.– rechnen.
Rechts vorbeifahren und rechts überholen
Das Rechtsvorbeifahren beziehungsweise Rechtsüberholen führt unserer Erfahrung nach besonders oft zu Missverständnissen. Deshalb nehmen wir diese Regelung genauer unter die Lupe. Man muss dabei zwischen dem Rechtsvorbeifahren und dem Rechtsüberholen unterscheiden.
Definition: Rechtsvorbeifahren
Unter dem Rechtsvorbeifahren versteht man das Rechtsüberholen eines Fahrzeuges, das auf der linken Spur fährt, ohne vor oder nach dem Vorbeifahren die Spur zu wechseln. Bisher war das ausschliesslich bei stockendem Kolonnenverkehr auf allen Fahrspuren erlaubt.
Neue Regelung beim Rechtsvorbeifahren
Neu dürfen Sie bei gleichbleibender Geschwindigkeit rechts an einem Auto vorbeifahren, sofern sich die Fahrgeschwindigkeit auf dem linken Fahrstreifen aufgrund des Verkehrsgeschehens verlangsamt – zum Beispiel bei Kolonnenverkehr. Sie müssen Ihre eigene Geschwindigkeit also nicht mehr reduzieren, um ein bisher strafbares Rechtsvorbeifahren zu verhindern.
Definition: Rechtsüberholen
Unter dem Rechtsüberholen versteht man das Überholen mit einem Spurwechsel. Ein Beispiel: Sie fahren auf der linken Spur, wechseln zum Überholen auf die rechte Spur und kehren dann wieder auf die linke Spur zurück. Dies war bisher in jedem Fall verboten und führte zu einer Anzeige wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln sowie zu einem Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten.
Neue Regelung beim Rechtsüberholen
Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen bleibt weiterhin strafbar, wird neu aber «nur noch» mit einer Ordnungsbusse von CHF 250.– geahndet. Eine Anzeige und ein Führerausweisentzug entfallen, sofern Sie niemanden gefährdet haben.

«Es ist immer besser, sich im Vorfeld mit neuen Regeländerungen auseinanderzusetzen als im Nachgang bei einem Strafverfahren. Denn wie sagt man so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.»
Peter Jeker, Claims Expert und Rechtsanwalt bei Fortuna Rechtsschutz
Hilfe durch einen Rechtsbeistand
Sollte trotzdem etwas passieren, ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sehr hilfreich. Bei einer Busse oder einem Führerausweisentzug können wir für Sie beispielsweise eine allfällige Verfahrenskostenrückerstattung prüfen.
Ausserdem können wir Sie unterstützen bei:
- der Klärung der Schuldfrage bei Unfällen
- der Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche
- der Verteidigung im Strafverfahren
- Verfahren betreffend Führerausweisentzug
- Streitigkeiten bei Fahrzeugkauf und Fahrzeugverkauf
- Streitigkeiten betreffend Reparaturen und Services mit Vertragspartnern wie zum Beispiel Werkstätten bzw. Garagen
Über den Autor
Peter Jeker arbeitet als Fachleiter Strassenverkehrsrecht, Strafrecht, Schadenersatzrecht und Fahrzeugvertragsrecht bei der Fortuna Rechtsschutzversicherung, einer Tochtergesellschaft von Generali Schweiz. Er ist Rechtsanwalt und bearbeitet bei uns seit über sechs Jahren Rechtsfälle im Bereich des Strassenverkehrsrechts, im allgemeinen Strafrecht, im Schadenersatzrecht und im Fahrzeugvertragsrecht.