So wehren Sie sich gegen Cybermobbing

Jan 12, 2021.

Fast jeder hat heutzutage das Internet mit dem Smartphone immer mit dabei. Kinder und Jugendliche wachsen mit der Onlinewelt auf. Das hat viele Vorteile, birgt aber auch Gefahren. Hier erfahren Sie, wie Sie sich und Ihren Nachwuchs vor Cybermobbing schützen und was Ihre Rechte in einem solchen Fall sind.

Die Begriffe Cybermobbing und Cyberbullying sind mittlerweile gerade im Umfeld von Schulen in aller Munde. Aber worum geht es dabei eigentlich genau? Wenn mehrere Täter eine Person via Internet oder Handy über einen längeren Zeitraum hinweg absichtlich beleidigen, bedrohen, blossstellen oder belästigen, dann spricht man von Cybermobbing. Bei Cyberbullying geht die Attacke von einem Einzeltäter aus.

 

Konkret geht es dabei um:

  • die Verbreitung von falschen Informationen und Gerüchten
  • die Verbreitung und das Hochladen von peinlichen, verfälschten, freizügigen oder pornografischen Fotos und Videos
  • das Erstellen von (beleidigenden) Fake-Profilen
  • das Beschimpfen, Belästigen, Bedrohen und Erpressen via E-Mail, SMS etc.
  • die Gründung von «Hassgruppen», in denen negative Äusserungen über Einzelpersonen gemacht werden können

 

 

Ursachen von Cybermobbing und Cyberbullying

Es sind hauptsächlich Kinder und Jugendliche davon betroffen, auch wenn Erwachsene natürlich nicht davor gefeit sind. Doch da Kinder den Umgang mit Social-Media-Plattformen, Chats und Co. erst lernen müssen, ist die Gefahr von Missbrauch in jüngeren Jahren besonders gross. «Natürlich kann auch ein Kind, das sorgsam mit seinen Fotos, Videos und Passwörtern umgeht, Opfer von Angriffen werden», erläutert Andreas Cossalter, Head of Legal Protection.

 

Der Ursprung liegt immer in einem Kräfteverhältnis in der realen Welt. Häufig im Umfeld der Schule, in Sportvereinen oder anderen Gruppen. Opfer und Täter kennen sich in der Regel im richtigen Leben. Es ist unwahrscheinlich, dass jemand in Bern oder Zürich auf den Gedanken kommt, einen Schüler in Indien oder China zu mobben. «Obwohl die Täter manchmal die Anonymität des Internets nutzen, um ihre Identität zu verschleiern, stammen sie meistens aus dem Bekanntenkreis des Opfers», so Andreas Cossalter.

 

Mobber erhöhen meist ihre Stellung in der Gruppe, indem sie andere blossstellen und beschimpfen. Den Tätern mangelt es an Empathie für das Opfer. Oft wissen sie auch nicht, dass Dinge, die ausserhalb des Internets verboten sind, auch online strafbar sind.

 

 

Ihre Rechte im Falle von Cybermobbing oder Cyberbullying

Es existiert in der Schweiz kein eigenständiger Gesetzesartikel zu Cybermobbing. Doch zu den typischen Straftatbeständen, die bei Cybermobbing erfüllt werden, gehören:

  • Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis StGB)
  • Datenbeschädigung (Art. 144bis Ziff. 1 StGB)
  • Erpressung (Art. 156 StGB)
  • Üble Nachrede (Art. 173 StGB)
  • Verleumdung (Art. 174 StGB)
  • Beschimpfung (Art. 177 StGB)
  • Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte (Art. 179quater StGB)
  • Unbefugtes Beschaffen von Personendaten (Art. 179novies StGB)
  • Drohung (Art. 180 StGB)
  • Nötigung (Art. 181 StGB)

 

Sollte die jeweilige Form des Cybermobbings in einem konkreten Fall die Straftatbestände der Erpressung oder der Nötigung erfüllen, werden die entsprechenden Taten von der Polizei von Amts wegen verfolgt, sobald sie Kenntnis davon hat. Denn diese Delikte sind Offizialdelikte, denen die Polizei nachgehen muss – und zwar unabhängig davon, ob das Opfer Anzeige erstattet oder nicht.

 

Andere, «leichtere» Straftaten, sogenannte Antragsdelikte wie beispielsweise Beschimpfung, werden hingegen nur verfolgt, wenn das Opfer oder seine gesetzliche Vertretung einen Strafantrag bei der Polizei stellt. Um zu klären, um was für einen Fall es sich handelt, kann man mit Beratungsstellen Kontakt aufnehmen, die im Gegensatz zur Polizei nicht aktiv werden müssen, wenn die Geschädigten das nicht möchten. Wer Opfer einer Persönlichkeitsverletzung geworden ist, kann ausserdem nach Massgabe des Zivilgesetzes auch zivilrechtlich klagen.

 

 

Was können Sie tun?

Der beste Schutz ist wie immer Prävention. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, wie Sie sich und Ihre Kinder mit konkreten Massnahmen schützen können. Wichtig ist vor allem, dass Sie Ihre Kinder über die Risiken aufklären. Hier finden Sie Informationen, was Sie genau tun können und wie Ihnen ein Rechtsbeistand bei Problemen helfen kann.

 

Wie kann ich mein Kind am besten vor Cybermobbing schützen?

  • Unterstützen Sie Ihr Kind bei der Aneignung von Medienkompetenz. Sprechen Sie mit ihm über die Chancen und Gefahren des Internets.
  • Ermuntern Sie Ihr Kind, sich Ihnen anzuvertrauen. Erklären Sie ihm, dass es mit Ihnen sprechen kann und soll, wenn es in den sozialen Medien gemobbt wird oder merkt, dass andere gemobbt werden.
  • Scheuen Sie sich nicht, das Thema Cybermobbing anzusprechen. Auch wenn Sie selbst über wenig technische Kompetenz im Umgang mit Laptops, Tablets und Smartphones verfügen.
  • Versehen Sie Online-Accounts mit sicheren Passwörtern und erklären Sie dem Kind, dass es die Passwörter niemandem verraten darf.
  • Verdeutlichen Sie Ihrem Kind, welche Folgen es haben kann, wenn es sensible Daten und Informationen auf Onlineprofilen preisgibt. Veranschaulichen Sie an realen Fällen, was mit Fotos oder Videos passieren kann, die im Netz landen. Und sagen Sie dem Kind, dass Fotos manipuliert werden können – einschliesslich erotischer Fotos. Fotos sind zudem nur schlecht wieder aus dem Internet zu entfernen.
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind nur reale Freunde als Freunde in sozialen Media akzeptiert und die Privatsphäreneinstellungen so konservativ wie möglich einstellt.

 

Was kann ich tun, wenn ich vermute, dass mein Kind Opfer von Cybermobbing sein könnte?

  • Wenn Sie oder Ihr Kind Opfer von Cybermobbing geworden sind, behalten Sie es auf keinen Fall für sich. Sprechen Sie darüber mit einer Person Ihres Vertrauens.
  • Wenn Sie bei Ihrem Kind Verhaltensveränderungen beobachten, sprechen Sie es auf mögliche Ursachen an. Verschliessen Sie dabei Ihre Augen nicht davor, dass Ihr Kind sowohl Opfer als auch Täter sein könnte.
  • Suchen Sie den Austausch mit Lehrern und anderen Beteiligten.
  • Suchen Sie Hilfe bei Beratungsstellen.
  • Machen Sie gegebenenfalls Ihre Rechte geltend. Eine Rechtsschutzversicherung, die Cyberkriminalität mit abdeckt, unterstützt Sie dabei.

 

Rechtsbeistand im Fall von Cybermobbing

Kommt es trotz Vorkehrungen zum Streitfall, kann für Sie eine Cyberversicherung sehr wertvoll sein. In Hausratversicherungen sind Rechtsschutzleistungen manchmal bereits enthalten. Bei Generali finden Sie den Cyberrechtsschutz in folgenden Produkten:

«Wer sich im Netz besonders offen zeigt, macht sich auch angreifbar. Mangelnde Medien- und Sozial­kompetenz verstärken dabei die Gefahr eines Angriffs und werden von den Tätern ausgenutzt. Obwohl die Folgen auch stark mit der psychischen Wider­stands­fähig­keit des Mobbing­opfers zusammen­hängen, ist die Unter­stützung durch Vertrauens­personen im Ernstfall oft zentral.»

 

Andreas Cossalter, Head of Legal Protection, Fortuna Rechtsschutz

Mögliche Deckungen können sein:

  • Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
  • Aufforderung unter Androhung rechtlicher Konsequenzen, persönlichkeitsverletzende Angriffe zu unterlassen
  • Löschungs- oder Änderungsaufträge
  • Cybercrime: Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei missbräuchlicher Verwendung von persönlichen Authentifizierungen und Kreditkarten
  • Cybermobbing: Hilfe bei Persönlichkeitsverletzung durch Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung
  • Internet-Vertragsrecht: Hilfe bei Streitigkeiten aus Onlinekauf oder Verkaufsvertrag
  • Und vieles mehr

 

Bitte beachten Sie, dass sich die Deckungen je nach gewählter Lösung und Variante unterscheiden. Details finden Sie jeweils in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder natürlich direkt bei Ihrem Versicherungsexperten in Ihrer Nähe.

 

 

Wo finde ich Hilfe und weitere Informationen?

 

NCSC, Nationales Zentrum für Cybersicherheit EBAS, unabhängige Plattform der Hochschule Luzern zu sicherem Onlinebanking

 

Schweizerische Kriminalprävention

 

Stop-Sextortion.ch, Informationswebsite zu Sextortion

 

Swiss Internet Security Alliance, 2014 von Wirtschaftsvertretern ins Leben gerufener Verbund

 

www.cybercrimepolice.ch, eine Website der Kantonspolizei Zürich

 

Präventionsstellen der Kantonspolizei

 

Generali Cyberschutz-Expertenteam

 

NEDIK, das Netzwerk der Polizeibehörden zur Bekämpfung von Cyberkriminalität

Über den Autor

Andreas Cossalter ist Jurist und leitet das Team «Legal Hotline» von Fortuna Rechtsschutz. Zusammen mit seinem dreisprachigen Team beantwortet er Rechtsfragen aus dem Alltag und gibt praktische Tipps, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

MEHR ZUM THEMa

Hilfreiche Generali Lösungen