Familie gründen
Stimmt das wirklich? Wie Aufsichtspflicht und Versicherung zusammenspielen.
Bei jungen Familien führt diese Aussage immer wieder zu Verwirrungen. Wann haften Eltern wirklich und wann sind Kinder selbst verantwortlich? Hier finden Sie Antworten auf diese Fragen und erfahren, welche Versicherungen für Sie sinnvoll sind.
Wenn ein Kind einen Schaden anrichtet, stellt sich die Frage: Wer muss dafür aufkommen – das Kind selbst oder die Eltern? Hier erfahren Sie, wie die Haftung geregelt ist und wann die Versicherung einspringt.
Eltern sind normalerweise dann haftbar, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Diese Pflicht heisst: Sie müssen Ihr Kind so beaufsichtigen, wie es für sein Alter und seine Entwicklung angemessen ist.
Beispiele für die Aufsichtspflicht:
Wird das Kind altersentsprechend beaufsichtigt und passiert trotzdem ein Schaden, haften die Eltern in der Regel nicht.
Kinder gelten in den meisten Fällen als nicht deliktfähig. Sie haften nicht für Schäden, die sie verursachen – auch dann nicht, wenn keine direkte Aufsicht bestand.
Für Eltern heisst das: Haben Sie Ihr Kind richtig beaufsichtigt, müssen Sie für Schäden durch ein Kind ebenfalls nicht aufkommen. Eine gesetzliche Haftung entsteht, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
In jedem Fall wird individuell geprüft, ob das Kind alt und reif genug war, den Schaden zu erkennen und zu vermeiden. Bei Jugendlichen kann eine eigene Haftung entstehen.
Viele Eltern glauben, sie haften automatisch für jeden Schaden, den ihr Kind verursacht. Das stimmt so nicht. Nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht haften sie. Eine gute Privathaftpflichtversicherung schützt im Familienalltag.
Wenn ein Kind einen Schaden verursacht, prüft die Versicherung, ob eine gesetzliche Haftung besteht. In der Privathaftpflichtversicherung der Eltern sind Kinder in der Regel mitversichert, solange sie im selben Haushalt leben.
Beispiele für gedeckte Schäden:
Wichtig:
Ob die private Haftpflichtversicherung einen Schaden übernimmt, hängt davon ab, wie er entstanden ist. Wird ein Fenster aus Versehen mit einem Ball zerstört, ist dies meist gedeckt. Wird das Fenster jedoch absichtlich – also mit Vorsatz – durch einen gezielten Steinwurf beschädigt, zahlt die Versicherung in der Regel nicht.
Generell gilt: Eine Leistung erfolgt nur, wenn das Kind oder die Eltern haftpflichtig sind. Ist das Kind zu jung oder haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, gibt es keine Entschädigung.
Hinweis: Auch bei grob fahrlässigem Verhalten – etwa, wenn ein Kind bewusst und unvorsichtig harte Gegenstände wirft – kann die Versicherung die Zahlung verweigern . Einige Versicherer verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Prüfen Sie deshalb Ihre Versicherung genau.
Diese durch ein Kind verursachten Schäden deckt eine Privathaftpflichtversicherung nicht:
Wenn das eigene Kind im eigenen Haushalt etwas beschädigt, übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht, weil kein Dritter geschädigt wird.
Beispiel:
Das Kind verschüttet Saft auf dem eigenen Sofa oder zerbricht das Familienhandy.
Für solche Missgeschicke braucht es meist eine Zusatzdeckung wie die «Hausratskasko». Diese springt ein bei typischen Alltagsunfällen, zum Beispiel wenn etwas herunterfällt oder beschädigt wird.
Die klassische Hausratversicherung deckt hingegen Schäden, die durch Einbruch, Feuer oder Unwetter entstehen.
Mit dem richtigen Versicherungsschutz können Sie sich und Ihre Familie vor finanziellen Folgen schützen. Diese Empfehlungen helfen Ihnen dabei, gut abgesichert zu sein, auch wenn mal etwas schiefgeht.
Eine Privathaftpflichtversicherung mit Familiendeckung ist für Familien mit Kindern ein Muss. Kinder sind dann bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert, solange sie nicht erwerbstätig sind und noch keine eigene Versicherung haben.
Wenn das eigene Kind den eigenen Besitz beschädigt, hilft nur die Hausratversicherung – etwa bei Feuer, Wasserschäden oder Glasbruch. Für viele andere versehentliche Schäden durch Kinder braucht es jedoch eine Kaskodeckung als Zusatz.
Eltern haften für ihre Kinder nur, wenn sie fahrlässig gehandelt haben. Ein paar Tipps:
Wenn das Kind nicht mehr bei den Eltern wohnt und nicht mehr mitversichert ist, braucht es eine eigene Haftpflichtversicherung. Zum Beispiel ab dem ersten eigenen Lohn oder ab dem 26. Geburtstag.
Sofern eine Familiendeckung vorliegt, sind Kinder unter sieben Jahren haftpflichtversichert.
Ja, wenn eine Familienversicherung besteht. Das gilt meist bis zum 26. Geburtstag und bei gemeinsamer Haushaltsführung.
In der Schweiz sind Kinder bis zum 26. Geburtstag bei ihren Eltern mitversichert, wenn sie nicht erwerbstätig sind und im Haushalt der Eltern leben oder noch in Ausbildung sind.
Nein. Kinder sind nur mitversichert, wenn die Eltern eine entsprechende Familienversicherung abgeschlossen haben.
Kinder sind bei der privaten Haftpflichtversicherung bis zum 26. Geburtstag mitversichert, sofern sie noch in Ausbildung und nicht selbst versichert sind.