avtar
chevron-right
avtar
chevron-right
avtar
chevron-right
avtar
chevron-right
chevron-left

Eltern haften für ihre Kinder.

Stimmt das wirklich? Wie Aufsichtspflicht und Versicherung zusammenspielen.

SG
×
Sven Gueissaz, Expert Product Manager Non Life

Sven ist verantwortlich für die Nicht-Leben Versicherungsprodukte, wie zum Beispiel der Haushalt- oder Reiseversicherung. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die Marktbeobachtung, Wettbewerbsanalyse sowie Definition und Umsetzung von Produktanpassungen und Produktinnovationen. Sven bringt bereits 20 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche mit.

Bei jungen Familien führt diese Aussage immer wieder zu Verwirrungen. Wann haften Eltern wirklich und wann sind Kinder selbst verantwortlich? Hier finden Sie Antworten auf diese Fragen und erfahren, welche Versicherungen für Sie sinnvoll sind.

Wer haftet, wenn ein Kind einen Schaden verursacht?

Wenn ein Kind einen Schaden anrichtet, stellt sich die Frage: Wer muss dafür aufkommen – das Kind selbst oder die Eltern? Hier erfahren Sie, wie die Haftung geregelt ist und wann die Versicherung einspringt.

Aufsichtspflicht: Eltern haften nicht automatisch für ihre Kinder

Eltern sind normalerweise dann haftbar, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Diese Pflicht heisst: Sie müssen Ihr Kind so beaufsichtigen, wie es   für sein Alter und seine Entwicklung angemessen ist.

Beispiele für die Aufsichtspflicht:

  • Ein dreijähriges Kind sollte sich weder allein im Garten noch an anderen gefahrvollen Orten aufhalten. Eine Aufsichtsperson muss das Kind beaufsichtigen und ist haftbar, wenn diese Pflicht verletzt wird.
  • Ein zwölfjähriges Kind muss hingegen nicht ständig beaufsichtigt werden und darf zum Beispiel auch selbständig zur Schule gehen.

Wird das Kind altersentsprechend beaufsichtigt und passiert trotzdem ein Schaden, haften die Eltern in der Regel nicht.

Deliktfähigkeit: Wann Kinder selbst haften

Kinder gelten in den meisten Fällen als nicht deliktfähig. Sie haften nicht für Schäden, die sie verursachen – auch dann nicht, wenn keine direkte Aufsicht bestand.

Für Eltern heisst das: Haben Sie Ihr Kind richtig beaufsichtigt, müssen Sie für Schäden durch ein Kind ebenfalls nicht aufkommen. Eine gesetzliche Haftung entsteht, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

In jedem Fall wird individuell geprüft, ob das Kind alt und reif genug war, den Schaden zu erkennen und zu vermeiden. Bei Jugendlichen kann eine eigene Haftung entstehen.

Viele Eltern glauben, sie haften automatisch für jeden Schaden, den ihr Kind verursacht. Das stimmt so nicht. Nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht haften sie. Eine gute Privathaftpflichtversicherung schützt im Familienalltag.

Was deckt die Privathaftpflichtversicherung bei Kindern ab?

Wenn ein Kind einen Schaden verursacht, prüft die Versicherung, ob eine gesetzliche Haftung besteht. In der Privathaftpflichtversicherung der Eltern sind Kinder in der Regel mitversichert, solange sie im selben Haushalt leben.

Beispiele für gedeckte Schäden:

  • Spielendes Kind zerkratzt fremdes Auto mit einem Stock 
  • Fernseher bei Freunden geht beim Spielen kaputt
  • Ball zerbricht beim Spielen unabsichtlich ein Fenster  

Wichtig:

Ob die private Haftpflichtversicherung einen Schaden übernimmt, hängt davon ab, wie er entstanden ist. Wird ein Fenster aus Versehen mit einem Ball zerstört, ist dies meist gedeckt. Wird das Fenster jedoch absichtlich – also mit Vorsatz – durch einen gezielten Steinwurf beschädigt, zahlt die Versicherung in der Regel nicht.

Generell gilt: Eine Leistung erfolgt nur, wenn das Kind oder die Eltern haftpflichtig sind. Ist das Kind zu jung oder haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, gibt es keine Entschädigung.

Hinweis: Auch bei grob fahrlässigem Verhalten – etwa, wenn ein Kind bewusst und unvorsichtig harte Gegenstände wirft – kann die Versicherung die Zahlung verweigern  . Einige Versicherer verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Prüfen Sie deshalb Ihre Versicherung genau.

Privathaftpflichtversicherung

Finanziell abgesichert bei Missgeschicken. Als Einzel- oder Familienversicherung.

Was ist nicht durch die Haftpflicht abgedeckt?

Diese durch ein Kind verursachten Schäden deckt eine Privathaftpflichtversicherung nicht:

  • absichtlich verursachte Schäden
  • Schäden am eigenen Eigentum
  • Schäden durch deliktunfähige Kinder, wenn die Aufsichtspflicht eingehalten wurde

 

Was sind Schäden am eigenen Besitz?

Wenn das eigene Kind im eigenen Haushalt etwas beschädigt, übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht, weil kein Dritter geschädigt wird.

Beispiel:

Das Kind verschüttet Saft auf dem eigenen Sofa oder zerbricht das Familienhandy.

Für solche Missgeschicke braucht es meist eine Zusatzdeckung wie die «Hausratskasko». Diese springt ein bei typischen Alltagsunfällen, zum Beispiel wenn etwas herunterfällt oder beschädigt wird.

Die klassische Hausratversicherung deckt hingegen Schäden, die durch Einbruch, Feuer oder Unwetter entstehen.

 

So schützen sich Familien richtig

Mit dem richtigen Versicherungsschutz können Sie sich und Ihre Familie vor finanziellen Folgen schützen. Diese Empfehlungen helfen Ihnen dabei, gut abgesichert zu sein, auch wenn mal etwas schiefgeht.

 

Privathaftpflicht mit Familiendeckung abschliessen

Eine Privathaftpflichtversicherung mit Familiendeckung ist für Familien mit Kindern ein Muss. Kinder sind dann bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert, solange sie nicht erwerbstätig sind und noch keine eigene Versicherung haben.

 

Hausratversicherung als Ergänzung prüfen

Wenn das eigene Kind den eigenen Besitz beschädigt, hilft nur die Hausratversicherung – etwa bei Feuer, Wasserschäden oder Glasbruch. Für viele andere versehentliche Schäden durch Kinder braucht es jedoch eine Kaskodeckung als Zusatz.

 

Aufsichtspflicht bewusst wahrnehmen

Eltern haften für ihre Kinder nur, wenn sie fahrlässig gehandelt haben. Ein paar Tipps:

  • Kleine Kinder nie unbeaufsichtigt lassen
  • Ältere Kinder über Gefahren aufklären
  • Verantwortung schrittweise abgeben, aber mit Kontrolle

Häufige Fragen zur Haftpflichtversicherung bei Kindern

Passende Versicherungen

Offerte
Kontakt
Chat