Teil 1: Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit und Unfall

Mär 23, 2022.

Egal, ob Sie alleinstehend sind oder bereits eine Familie haben: Sollten Sie die einkommensstärkste Person im Haushalt sein und plötzlich krank werden oder einen Unfall haben, müssen viele Fragen geklärt werden. Vor allem im finanziellen Bereich. Wir erklären Ihnen in unserer zweiteiligen Serie, wie gut Sie bei Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität aufgestellt sind.

So sichern Sie sich ausreichend ab

Bei Erwerbsunfähigkeit wegen eines Unfalls reichen die obligatorischen Leistungen meistens aus. Anders bei Krankheit. Hier kann das Einkommen um 40% oder mehr sinken und schlimmstenfalls für maximal zwei Jahre sogar ganz wegfallen. Deshalb sollten Sie überprüfen, wie gut Sie in solchen Notfällen obligatorisch versichert sind. Und was Sie selbst noch ergänzen sollten.

 

PRAXISBEISPIEL: ERWERBSUNFÄHIG WEGEN EINES UNFALLS

Ein unachtsamer Moment auf der Skipiste führt dazu, dass Valerie, 29, alleinstehend, stürzt. Nachdem man sie ins Spital eingeflogen hat, kommt heraus, dass sie eine komplizierte Knieverletzung erlitten hat. Damit gehört Valerie zu den 7% aller Erwerbsunfähigen, die wegen eines Unfalls nicht mehr arbeiten können. Weil Valerie Angestellte bei einem Unternehmen ist und im Durchschnitt mehr als acht Stunden pro Woche im selben Betrieb arbeitet, ist sie obligatorisch unfallversichert – egal, ob ihr Unfall während der Arbeit geschehen ist oder wie hier zu den Nichtbetriebsunfällen zählt. Deswegen werden ihr ab dem dritten Tag nach dem Unfall 80% ihres aktuellen Einkommens bezahlt. Das maximal versicherte Jahreseinkommen liegt bei CHF 148’200 (Stand 2023).

 

Im Falle eines Unfalls: Wann lohnt sich eine Taggeldversicherung?

Wenn Valerie mehr als CHF 148’200 pro Jahr verdienen würde und ihr Arbeitgeber keine weiterführende Unfallversicherung hätte, könnte Valerie vorab eine private Taggeldversicherung bei einer Krankenkasse oder einem Privatversicherer abschliessen. Diese bezahlt im Notfall die Differenz zwischen dem versicherten Einkommen und dem tatsächlichen Lohn.

 

Längere Ausfälle brauchen eine Zusatzversicherung

Sollte Valerie länger als 720 Tage ausfallen, muss sie zusätzlich eine Versicherung für eine Rente oder eine Kapitalauszahlung abschliessen, ebenfalls bei einer Krankenkasse oder einem Privatversicherer. Bei Erwerbsunfähigkeit infolge eines Unfalls reicht das Geld der staatlichen und beruflichen Vorsorge aus der Unfallversicherung normalerweise, damit der Betroffene maximal 90% des AHV-pflichtigen Lohns erhält (maximal versicherter AHV-Lohn CHF 148’200). So kann Valerie weiterhin ihren eigenen Lebensstandard, aber auch den ihrer Familie aufrechterhalten. Ganz anders sieht die Situation bei einer Krankheit aus. 

 

Generali Tipp: Nichtbetriebsunfälle sind von der obligatorischen Unfallversicherung für Angestellte nur gedeckt, wenn diese im Schnitt mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber tätig sind. Dann können sie bei ihrer Krankenkasse die «subsidiäre Unfalldeckung» ausschliessen und so ein paar Franken sparen. Ist das nicht der Fall, sollten sie sich privat versichern.

PRAXISBEISPIEL: ERWERBSUNFÄHIG WEGEN EINER KRANKHEIT

Patrick, 34 Jahre alt, ist verheiratet und Vater eines Kindes. Er arbeitet in der Nahrungsmittelbranche und ist der Hauptverdiener seiner kleinen Familie. Bei einem Routinetermin stellt der Arzt bei ihm einen Tumor im Bauchraum fest. Patrick muss bestrahlt und operiert werden, er ist auf unbestimmte Zeit arbeitsunfähig. Somit gehört er zu den rund 80% aller Erwerbsunfähigen, bei denen Krankheit die Ursache des Erwerbsausfalls ist. Wenn sein Arbeitgeber für ihn eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, bekommt Patrick Krankentaggeld. Wie viel er ab wann und über welchen Zeitraum hinweg erhält, steht im Betriebsreglement seines Arbeitgebers oder im Gesamtarbeitsvertrag (GAV). 

 

Wenn keine Krankentaggeldversicherung vorhanden ist, bekommt Patrick seinen vollen Lohn während eines Zeitraums von mindestens drei Wochen und maximal sechs Monaten – manchmal sogar noch etwas länger. Das hängt davon ab, wie lange Patrick schon für das Unternehmen arbeitet und in welchem Kanton dieses seinen Sitz hat. Nach diesem Zeitraum darf der Arbeitgeber die Zahlungen einstellen und Patrick muss den Lohnausfall selbst kompensieren. Und zwar so lange, bis die staatlichen Leistungen der ersten Säule aus der Invalidenversicherung einsetzen. Die Auszahlung dieser Leistungen kann bis zu zwei Jahre nach Meldung der Krankheit andauern.

Details zu den einzelnen Fristen finden Sie auf der Skala zur Lohnfortzahlungspflicht in den verschiedenen Regionen. 

 

DER VERGLEICH ZEIGT: ERWERBSUNFÄHIGKEIT WEGEN KRANKHEIT IST DEUTLICH SCHLECHTER ABGESICHERT ALS WEGEN UNFALL

Während Valerie nach ihrem Unfall gut abgesichert ist, haben Patrick und seine Familie aufgrund seiner Krankheit wahrscheinlich mit finanziellen Problemen zu kämpfen. Es ist keine Seltenheit, dass Kranke 40% ihres Lohns oder sogar noch mehr einbüssen. Wenn weder Patricks Arbeitgeber noch er selbst eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen haben, kann sogar das komplette Einkommen wegfallen.

 

Aber warum ist das so?

Es ist viel wahrscheinlicher, wegen einer Krankheit invalid zu werden als wegen eines Unfalls. Deshalb sind die Prämien bei Krankheit höher. In den 1980er Jahren hat das Parlament die Trennung von Unfall und Krankheit beschlossen, weil die Kosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr zumutbar erschienen und das Gesetz bei einer allfälligen Referendumsabstimmung wohl gescheitert wäre. Deshalb werden die beiden Ursachen seither ungleich behandelt.  

 

In den ersten Monaten nach Krankwerden oder Unfall entscheidet die Ursache darüber, wie lange die betroffene Person Leistungen erhält. Bei einem Unfall sind mindestens 80% des Einkommens gedeckt. Bei einer Krankheit ist die Lohnfortzahlungspflicht abhängig von den Dienstjahren, sie dauert zwischen drei Wochen und sechs Monaten, allenfalls auch etwas länger.  

Mehr erfahren

Teil 2: Sie möchten mehr zur dauerhaften Erwerbsunfähigkeit erfahren? Dann lesen Sie jetzt Teil 2: «Wenn aus der Erwerbsunfähigkeit eine Invalidität wird»

 

Teil 3: Wie gut sind Selbstständige bei Unfall und Krankheit abgesichert? Das können Sie im Teil 3: «Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsausfall – das müssen Selbstständige wissen» nachlesen.

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