Unfälle und Risiken richtig absichern

Jul 28, 2022.

Sommerzeit ist Ferienzeit – wir können endlich aus dem Alltag ausbrechen und Abenteuer in der Natur erleben. Aber was, wenn beim Velo- oder Kajakfahren ein Unfall passiert und Sie nach den Ferien nicht wieder zur Arbeit zurückkehren können? Wie halten Sie Ihren Lebensstandard und sorgen weiterhin für Ihre Liebsten? Hier erfahren Sie mehr darüber, wie Sie sich für den Fall eines Unfalls finanziell schützen.

Ist vor dem Aufbruch in die Ferien Ihre Unfallvorsorge optimal geplant oder gibt es Lücken? Bei dieser Überlegung ist einiges zu beachten. Erstens hängt vieles von Ihrer beruflichen Situation ab. Zweitens bedingt die Schwere des Unfalls seine Folgen: Werden Sie in einigen Wochen oder Monaten wieder zur Arbeit gehen oder bleiben Sie dauerhaft erwerbsunfähig? Auch auf den schlimmsten Fall, den Tod infolge eines Unfalls, sollten Sie vorbereitet sein, damit für Ihre hinterbliebene Familie gesorgt ist.

 

Was Ihre Erwerbssituation mit der Unfallversicherung zu tun hat

Angestellte, die mehr als acht Stunden in der Woche im gleichen Betrieb arbeiten, sind über dieses Unternehmen automatisch auch gegen Freizeitunfälle unfallversichert. Selbständige hingegen müssen solche Versicherungen selbst abschliessen. Sinnvoll sind eine freiwillige Unfall- und Krankentaggeldversicherung sowie eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Führen die Folgen eines Unfalls zur dauerhaften Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit und damit zur Invalidität so erhält der Betroffene eine IV-Rente aus der ersten Säule. War der Betroffene in einem Betrieb angestellt, so kommt zusätzlich zur IV-Rente eine weitere Rente aus der zweiten Säule (UVG) zu tragen. Beide Renten zusammen sichern den gewohnten Lebensstandard bis zu 90% des AHV-Einkommens max. CHF 133'380 (Stand 2022).

 

Erwerbsunfähig nach einem Unfall: ein Beispiel

Eigentlich ist Stefanie, 31 Jahre alte Mutter einer vierjährigen Tochter, bei ihren Trail-Abenteuern sehr auf Sicherheit bedacht. Aber ausgerechnet auf dem Fussweg zu ihrer Lieblingsstrecke rutscht sie auf schlammigem Boden aus. Durch viel Pech reisst eine Sehne in ihrem Bein. Für ihre Arbeit als Verkäuferin im Aussendienst fällt sie damit sechs Wochen lang aus. Da sie in Vollzeit arbeitet, zahlt ihre obligatorische Unfallversicherung ab dem dritten Tag nach dem Unfall bis 720 Tage oder bis 730 Tage lang, je nach Versicherungslösung, 80% ihres aktuellen Einkommens weiter. Bis zur Einkommensgrenze von CHF 148’200 (Stand 2022) beträgt die Lücke so nur 20% und kann mit einer privaten Unfalltaggeldversicherung geschlossen werden.

 

Leistungen bei Invalidität durch Unfall

Besonders drastisch sind die finanziellen Folgen bei Erwerbsunfähigkeit für Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer. Einzelunternehmenden fehlt die Rente aus der zweiten Säule (UVG), so dass nur Leistungen aus der Invaliditätsversicherung der ersten Säule fliessen (max. CHF 28'680 bei einer Vollinvalidität). Werden Sie durch einen Unfall dauerhaft erwerbsunfähig, zahlt die Invalidenversicherung der 1. Säule Ihnen eine Rente. Ihre Kinder bekommen von dort zudem einen Betrag von 40% Ihrer Hauptrente als Kinderrente.

 

Angestellte Arbeitnehmende bekommen zudem von ihrer Unfallversicherung eine Rente ausgezahlt. Insgesamt werden Ihnen so bis zu 90% Ihres bisherigen Lohnes weitergezahlt. Ob angestellt oder selbstständig, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist für Sie und Ihre Familie bei Bedarf in der dritten Säule zu prüfen. Für Einzelunternehmende ist diese zusätzliche Vorsorge fast unabdingbar, da die Leistungen aus der staatlichen Invaliditätsversicherung meist nicht ausreichen.

 

Leistungen im Todesfall

  • Leistungen aus 1. Säule: Im Todesfall erhalten Ihre Hinterbliebenen von der Alters- und Hinterlassenenversicherung eine Witwer- oder Witwen- bzw. Waisenrente. Dafür müssen jedoch minderjährige Kinder aus der Partnerschaft oder Ehe da sein. Die Witwerrente wird nur bis Volljährigkeit des letzten gemeinsamen Kindes entrichtet. Eine Waisenrente wird bis zur Volljährigkeit bzw. bis zur Beendigung der Erstausbildung, bis zum Alter von 25 Jahren ausbezahlt.
  • Leistungen aus 2. Säule: Wenn Sie über Ihren Arbeitgeber unfallversichert sind, dann zahlt auch diese Unfallversicherung eine Rente aus (UVG). Es gelten sinngemäss dieselben Ausführungen bzgl. Leistungen aus der 1. Säule. Eine weitere mögliche Rente erhalten Hinterbliebene von der Pensionskasse. So werden bis zu 90% Ihres Einkommens gedeckt. Bei eventuell noch abzuzahlenden Hypotheken kann die Tragbarkeit schnell zum Problem werden. Eine zusätzliche Todesfallversicherung hilft, diese Lücke zu schliessen.

 

Wer bekommt mein Vorsorgeguthaben?

Die Regelung, wer Ihr angespartes Vorsorgeguthaben erbt, fällt unterschiedlich aus.

 

Pensionskassen:

Pensionskassen setzen dafür ihre eigenen Erbregelungen fest.

 

Guthaben der zweiten Säule und Freizügigkeitskonten:

Haben Sie zusätzlich ein Guthaben in der zweiten Säule oder auf Freizügigkeitskonten, geht dieses in der Regel nach gesetzlicher Regelung an Ihre*n Ehepartner*in bzw. Partner*in aus eingetragener Partnerschaft, ausserdem an Ihre Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 25 Jahren, falls diese noch in Ausbildung sind. In zweiter Reihe stehen Personen, die Sie in den letzten fünf Jahren finanziell unterstützt haben, mit denen Sie in diesem Zeitraum in Lebensgemeinschaft gelebt haben oder für deren gemeinsame Kinder Sie unterhaltspflichtig sind. Danach schliessen sich volljährige Kinder sowie weitere gesetzliche Erben an.

 

Vorsorgegelder der Säule 3a:

Nicht zuletzt besitzen Sie möglicherweise auch angespartes Guthaben in der Säule 3a. Dieses geht in dieser Reihenfolge an folgende Personen:

 

  1. der überlebende Ehegatte oder die überlebende eingetragene Partnerin beziehungsweise der überlebende eingetragene Partner
  2. die direkten Nachkommen sowie die natürlichen Personen, die von der verstorbenen Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind, oder die Person, die mit dieser in den letzten fünf Jahren bis zu ihrem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss
  3. die Eltern
  4. die Geschwister
  5. die übrigen Erben

 

Hinweis:

Ziffer 1, 2: in der Reihenfolge nicht abänderbar

Ziffer 3,4 und 5: kann die Reihenfolge geändert werden

 

 

Durchblick mit unserer Vorsorgeanalyse

Wie kann sich ein Unfall in den Ferien oder zu Hause auf Ihre Lebenssituation als Familie auswirken? Diese Frage beantwortet Ihnen unsere Vorsorgeanalyse. Basierend auf Ihrem Familienbudget zeigen wir Ihnen auf, wie gut Sie für Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität durch einen Unfall sowie den Todesfall finanziell abgesichert sind. Folgende Risiken werden analysiert:

  • Erwerbsausfall: Ist Ihre Familie finanziell abgesichert, wenn das Familieneinkommen aufgrund eines Unfalls für längere Zeit teilweise oder ganz wegfällt?
  • Invalidität: Reichen die Leistungen der Sozialversicherung aus, um bei unfallbedingter dauerhafter Erwerbsunfähigkeit Ihren Lebensstandard zu sichern?
  • Tod: Ist gut für Ihre Hinterbliebenen gesorgt, falls Sie infolge eines Unfalls versterben?

 

Generali Tipp: Wie gut sind Sie und Ihre Liebsten abgesichert? Unser Vorsorgerechner liefert in weniger als fünf Minuten die Antwort. Mit nur wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Ihre Familie vor finanziellen Nöten geschützt ist, falls Sie durch einen Unfall dauerhaft erwerbsunfähig werden oder sterben.

WEITERE VERSICHERUNGSLÖSUNGEN