Maximalbetrag Säule 3a für 2023

Vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen

Vorsorgen mit der Säule 3a lohnt sich. Denn Sie sparen damit nicht nur fürs Alter. Sie können Ihre Einzahlungen auch vom steuerbaren Einkommen abziehen. So sparen Sie jedes Jahr Steuern.

 

Die Maximalbeträge werden vom Bundesamt für Sozialversicherungen festgelegt und können jährlich ändern. Aktuell betragen die Maximalbeträge:

  • Für Arbeitnehmende mit Pensionskasse: CHF 7'056
  • Für Selbständige ohne Pensionskasse: 20% des Nettoeinkommens, maximal CHF 35'280

Die wichtigsten Fakten zur Säule 3a

Einzahlen

  • Sie dürfen jährlich den angegebenen Maximalbetrag einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen.
  • In die Säule 3a einzahlen können Sie, wenn Sie erwerbstätig sind oder Arbeitslosengelder beziehen und in der Schweiz wohnen.
  • Wenn Sie weiterhin erwerbstätig sind, dürfen Sie bis zu 5 Jahre über das Pensionsalter hinaus einzahlen.

 

Auszahlen

  • Sie können sich das Geld frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter auszahlen lassen.
  • In Ausnahmefällen können Sie das Geld früher beziehen. Beispielsweise wenn Sie auswandern, sich selbständig machen oder Wohneigentum kaufen, das Sie selbst nutzen.

 

Steuern sparen

  • Ihre jährlichen Einzahlungen können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.
  • Auf Ihr Guthaben in der Säule 3a müssen Sie keine Vermögenssteuer bezahlen.
  • Erst, wenn Sie das Geld aus Ihrer Säule 3a beziehen, müssen Sie es versteuern. Dieser Steuersatz ist günstiger als der normale.
  • Sie können mehrere 3a-Konten besitzen. Der Vorteil: gegebenenfalls können Sie Ihr Geld so gestaffelt auszahlen lassen und müssen Ihre Ersparnisse nicht gleichzeitig versteuern. Wir empfehlen einen Betrag von maximal CHF 40'000 bis CHF 60'000 pro 3a-Konto.

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