Häufig gestellte Fragen: Was Frauen über ihre Altersvorsorge wissen sollten

Ich kann mit dem Begriff «Altersvorsorge» wenig anfangen. Was bedeutet das konkret?

Bei der Altersvorsorge geht es um jenes Geld, das Sie nach Ihrer Pensionierung zum Leben zur Verfügung haben. Es setzt sich aus drei Säulen zusammen:

  • Erste Säule: Die erste ist die AHV-Rente, die man auch staatliche Vorsorge nennt. Die alleine reicht aber nicht aus.
  • Zweite Säule: Die zweite Säule besteht aus der Pensionskasse, der sogenannten beruflichen Vorsorge. In die Pensionskasse fliesst automatisch ein Teil Ihres Lohns, wenn Sie angestellt sind und aktuell einen Mindestlohn von CHF 22’050 im Jahr verdienen (Stand 2023). Auch dieses Geld kommt Ihnen im Alter zugute.
  • Dritte Säule: Wenn Sie Ihren Lebensstandard halten und sich keine Sorgen machen wollen, dann müssen Sie mit der dritten Säule zusätzlich privat vorsorgen. Sie eröffnen ein Vorsorgekonto, in das Sie jährlich bis zu einem Maximalbetrag von CHF 7'056 einzahlen können.

 

Warum entstehen bei mir als Frau häufiger Lücken in der Altersvorsorge?

Weil viele Frauen ihr Arbeitspensum wegen der Familie reduzieren. Vielleicht machen auch Sie eine längere Babypause und arbeiten danach Teilzeit. Es fliesst also viel weniger Geld in Ihre Pensionskasse. Oder gar keines, falls Sie als Teilzeitarbeitende den Pensionskassen-Mindestlohn von CHF 22’050 im Jahr nicht erreichen. Gleichzeitig kommt es vor, dass junge Familien ihr Budget schonen, indem sie die Zahlungen in die Säule 3a der Frau pausieren. So entstehen grosse Lücken in Ihrer Altersvorsorge.

 

Mein Mann hat sich und unsere Familie gut abgesichert. Warum reicht das nicht?

Rund 40% aller Ehen in der Schweiz werden geschieden. Wenn das passiert, sind Sie nach der Scheidung auf Ihre eigene Vorsorge angewiesen. Zwar werden bei einer Scheidung Ausgleichszahlungen angeordnet. Aber die meisten Frauen mit Kindern arbeiten nach der Scheidung weiterhin nur Teilzeit, und die Lücken werden wieder grösser. Die Statistik sagt: 25% aller geschiedenen Rentnerinnen brauchen Ergänzungsleistungen, weil die AHV nicht reicht.

 

Wo kann ich nachschauen, wie es um meine Altersvorsorge steht?

Dazu müssen Sie Ihre Jahresrente ausrechnen. Die kantonale Ausgleichskasse stellt Ihnen kostenlos einen Auszug Ihres individuellen Kontos zu, auf dem Sie Ihre bisherigen Einzahlungen und allenfalls fehlende Beitragsjahre sehen. Die Gesamtsumme exklusive der Jugendjahre (18 – 20 Jahre) dividiert man durch die Anzahl Beitragsjahre und erhält somit das durchschnittliche AHV-Einkommen. Mithilfe des Hilfsblatts «Rentenskala 44» kann man dann seine monatliche oder jährliche Rente errechnen.

 

Wem das zu kompliziert ist, der kann sich gerne an eine Vorsorgespezialistin oder einen Vorsorgespezialisten von Generali wenden. Wie helfen Ihnen gerne.

 

 

Wie schliesse ich diese Vorsorgelücken?

Sie haben verschiedene Optionen, um Ihre Altersrente zu verbessern. Das sind die zwei häufigsten:

  • Kaufen Sie sich freiwillig in Ihre Pensionskasse ein. Diesen Betrag können Sie von den Steuern abziehen. Achtung: Der Einkauf ist nur möglich, solange Sie erwerbstätig sind. Falls Sie kurz vor der Pensionierung stehen, können Einkäufe drei Jahre vor dem Pensionierungszeitpunkt nur noch gemacht werden, wenn später eine Rente bezogen wird anstelle eines Kapitals.
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  • Optimieren Sie Ihre private Vorsorge, indem Sie als Angestellte so viel wie möglich in Ihre Säule 3a einzahlen. Der Maximalbetrag liegt 2023 bei CHF 7’056. Sind Sie selbständig, dann können Sie 20% des AHV-pflichtigen Lohns einzahlen. Das sind 2023 maximal CHF 35'280. Ihre Einzahlungen können Sie von den Steuern abziehen.

 

Ich bin noch jung. Wieso kann ich das nicht später angehen?

Wenn Sie basierend auf dem Auszug Ihrer kantonalen Ausgleichskasse fehlende Beitragsjahre entdecken, zum Beispiel infolge eines Studiums oder eines längeren Auslandsaufenthalts von über einem Jahr, können Sie die letzten fünf Jahre nachzahlen. Sie können maximal drei Fehljahre durch die Jugendjahre (18 – 20 Jahre) kompensieren, sofern Sie dort Beiträge geleistet haben. Einzahlungen in die Säule 3a sind grundsätzlich nur möglich, solange Sie einen AHV-pflichtigen Lohn verdienen. Klären Sie Ihre Situation deshalb schnellstmöglich. Und lassen Sie sich von Expertinnen oder Experten aufzeigen, wie Sie die Lücke schnell und am rentabelsten schliessen können.

 

Gibt es allgemeine Tipps, wie man als Frau fürs Alter sparen kann?

Die Ratschläge und Strategien sind je nach Lebenssituation sehr unterschiedlich, weil auch die Bedürfnisse von Frau zu Frau total verschieden sind. Je nachdem, ob Sie alleinerziehend, geschieden oder verheiratet sind. Ob Mutter oder kinderlos. Ob Sie Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, angestellt oder selbständig sind. Wir haben fünf Profile von Frauen in weit verbreiteten Lebenssituationen mit den entsprechenden Vorsorgetipps erstellt. Suchen Sie diejenige, die Ihrer eigenen Situation am meisten ähnelt. Dort finden Sie wertvolle Tipps, die für Sie passen.

 

AUSWAHL AN VORSORGEPRODUKTEN VON GENERALI