Hagelschaden am Auto, ein kaputtes Trampolin, ein überfluteter Keller: Stürme und Naturgewalten können ganz schön viel Chaos anrichten. Oft sind Versicherte nach solchen Ereignissen ratlos. Denn vielen ist nicht klar, welcher Unwetterschaden bei welcher Versicherung gemeldet werden kann und muss. Wir klären auf.

Unwetterschäden sind sogenannte Elementarschäden. Von einem Elementarschaden wird gesprochen, wenn ein Schaden durch eine unberechenbare Naturgewalt entstanden ist. Je nach betroffenem Objekt sind unterschiedliche Versicherungen zuständig. Welche Versicherung einen Schaden abdeckt, ist also abhängig davon, was kaputtgegangen ist. In der Schweiz zählen Schäden durch:
- Sturm
- Hagel
- Lawinen und Schneedruck
- Felssturz und Steinschlag
- Erdrutsch
- Überschwemmung und Hochwasser
zu diesen Elementarschäden.
Gebäudeversicherung
Wurde ein Gebäude beschädigt, greift die Gebäudeversicherung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Haus durch einen Blitzschlag Schaden genommen hat. Oder wenn eine heftige Windböe die Ziegel vom Dach gefegt hat. In den meisten Kantonen decken kantonale Gebäudeversicherungen Elementarschäden, die in der Feuerversicherung für Gebäude mit eingeschlossen sind.
Motorfahrzeugversicherung
Wurden hingegen Motorfahrzeuge durch Hagel beschädigt, wird der Schaden von der Teilkasko der privaten Motorfahrzeugversicherung oder der Flottenversicherung übernommen.
Hausratversicherung
Beschädigtes Mobiliar ist durch die Hausratversicherung abgedeckt. Dazu gehören beispielsweise kaputte Gartenmöbel nach einem Sturm. Oder Beschädigungen an der Einrichtung nach einer Überschwemmung.