Gesetzliche Unfallversicherung: neue Lohngrenze ab 1. Januar 2016

Nov 5, 2015. Posted in Diverses

Mit Beginn des kommenden Jahres gilt eine neue Obergrenze für den versicherten Lohn bei der gesetzlichen Unfallversicherung (UVG). Sie erhöht sich von bisher CHF 126‘000.– auf CHF 148‘200.–. Die Anpassung wirkt sich auf die Leistungen der Unfall-, Arbeitslosen- und Invalidenversicherung aus. Lesen Sie, was sich für Sie ändert.

Ab dem 1. Januar 2016 gilt für UVG-Versicherte eine Obergrenze des versicherten Lohns von CHF 148‘200.–. Die wesentlichen Fakten in Kürze:

 

Wen betrifft die Änderung?

Relevant ist die neue Lohngrenze für alle Arbeitnehmenden sowie freiwillig versicherten Selbständigen, die jährlich mehr als CHF 126‘000.– verdienen.

 

Was bedeutet das?

Die Lohngrenze bezeichnet das maximale Bruttoeinkommen, das für UVG-Zwecke versichert werden darf. Bisher beträgt es CHF 126‘000.–, künftig CHF 148‘200.–. Bei einem Unfall erhalten Sie als UVG-Versicherter bis zu dieser Grenze weiterhin Ihren vollen Lohn. Verdienen Sie mehr, ist diese Zahlung bei der Obergrenze gedeckelt.

 

Der Höchstbetrag ist für die Festsetzung aller Sozialversicherungsbeiträge massgebend – also auch für die Beiträge und Leistungen der Arbeitslosenversicherung und das Taggeld der Invalidenversicherung.

 

Warum wird die Lohngrenze erhöht?

Der Bundesrat setzt den Höchstlohn für die Unfallversicherung fest. Er passt diesen in bestimmten Zeitabständen an die Lohnentwicklung an. Ziel ist es, mindestens 92 Prozent der Schweizer Arbeitnehmenden bei Unfällen zu vollem Lohn zu versichern. Die letzte Änderung erfolgte vor acht Jahren.

 

Was gilt ab dem 1.1.2016?

Die Leistungen der Unfallversicherung hängen von Ihrem Jahreseinkommen ab.

Sie verdienen ...

  • bis zu CHF 148'200.–: Ihr Jahresverdienst entspricht der versicherten Obergrenze; Sie sind zu 100 Prozent gedeckt.
  • über CHF 148'200.–: Ihr Jahresverdienst liegt über der versicherten Obergrenze; im Vergleich zu bisher erhöht sich die Zahlung um CHF 22'200.–.

 

Zusätzlich profitieren Sie von höheren Leistungen der Arbeitslosen- und Invalidenversicherung.

 

Was ändert sich bei meiner Unfall-Zusatzversicherung?

Sie haben eine Zusatzversicherung abgeschlossen, um im Ernstfall die Lücke zu Ihrem derzeitigen Lohn zu schliessen? Wir empfehlen, den Umfang Ihrer Versicherungsdeckung zu prüfen und der neuen versicherten Obergrenze anzupassen.

 

Wie ändern sich meine Prämien?

Ihr aktueller Prämiensatz für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge gilt weiterhin. Verdienen Sie...

  • zwischen CHF 126‘000.– und CHF 148'200.–, wird der Prämiensatz auf Ihr Jahreseinkommen angewendet.
  • über CHF 148'200.–, gilt dieser Betrag als Obergrenze für die Berechnung auf der Basis Ihres aktuellen Prämiensatzes.

 

Sie fragen, wir antworten:

Die Änderung des Höchstlohns für die obligatorische Unfallversicherung hat das Bundesamt für Gesundheit BAG veröffentlicht. Ihre grundsätzlichen Fragen zum Thema und im Besonderen solche zur Auswirkung auf die Unfallversicherung ALLEGRA beantworten wir Ihnen gerne per Telefon: 0800 881 882 oder E-Mail: contact.ch@generali.com.