Ein Streit mit dem Vermieter oder nach einem Verkehrsunfall landet schnell vor Gericht – und kann Ihr Budget stark belasten. Neben Gerichts- und Anwaltskosten fallen häufig Gutachterkosten und bei Unterliegen eine Prozessentschädigung der Gegenpartei an. Lesen Sie, mit welchen Kosten zu rechnen ist.
Sie möchten zu Ihrem Recht kommen und die Gegenpartei vor Gericht verklagen? Dann müssen Sie nach der gesamtschweizerischer Zivilprozessordnung (ZPO) die geschätzten Gerichtskosten auslegen (Art. 98 ZPO). Ohne diesen Vorschuss wird Ihr Fall nicht vor Gericht verhandelt. Dies gilt auch, wenn Sie im Recht sind.
Ein Beispiel: Marco R. ist Opfer eines Verkehrsunfalles. Marco möchte eine Schadenersatzforderung von CHF 100'000.– einklagen. Allein die Gerichtskosten im Kanton Zürich belaufen sich in diesem Fall auf rund CHF 9'000.–. Hinzu kommt das Honorar seines Anwalts. Dieses kann mehrere hundert Franken je Stunde betragen. Sollte Marco den Prozess verlieren, dürfte die Entschädigung der Gegenpartei mit weiteren CHF 10‘000.– zu Buche schlagen. Marco hat keine Rechtschutzversicherung und zögert, ob er sich auf das Kostenrisiko einlassen soll. Er weiss, dass eine Klage erhebliche Kostenrisiken birgt – unabhängig vom Ausgang des Prozesses.
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Die meisten Rechtsschutzversicherungen decken Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter oder einem anderen Verkehrsteilnehmer, indem sie den Versicherungsnehmer rechtlich vertreten und die Verfahrenskosten übernehmen. Mit diesem Schutz kann sich Marco bedenkenlos auf den Prozess einlassen. Es lohnt sich also, über eine Rechtsschutzversicherung nachzudenken.