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Job kündigen und Auszeit nehmen.

Sabbatjahr in der Schweiz: Worauf Sie bei Ihrer Auszeit achten sollten.

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Ágnes Erdős, Product Management Life Expert

Ágnes ist seit Januar 2023 Produktmanagerin bei Generali und verantwortet die digitale Säule 3a sowie Risikoprodukte. Ágnes hat mehr als zehn Jahre Erfahrung als Produktmanagerin im Bereich Lebensversicherung. Ihre Karriere hat sie bei Generali in Ungarn gestartet, wo sie für die Einmalanlageprodukte für Banken zuständig war.

Wie wäre es, wenn Sie sich von Ihrem Arbeitsalltag eine Auszeit gönnen könnten? Ein Sabbatical verschafft Ihnen eine Pause vom Job. Damit Sie diese Erholung auch geniessen können, sollten Sie zuvor Ihre Vorsorge planen.

Was ist ein Sabbatical? 

Ein Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, ist eine in der Regel unbezahlte Auszeit vom Job. Sie beträgt meist zwischen drei und zwölf Monaten. In dieser Zeit haben Arbeitnehmende die Möglichkeit, sich von ihrer beruflichen Tätigkeit zu erholen und sich selbst in anderer Form zu verwirklichen. Oftmals nutzen Arbeitnehmende ein Sabbatical, um innezuhalten und sich besser kennenzulernen. Häufig stehen Fragen wie «Was möchte ich im Leben erreichen?» im Vordergrund.

Das Sabbatical gewinnt in der Schweiz immer mehr an Bedeutung. So bestehen bereits vereinzelte Regelungen für Mitarbeitende im öffentlichen Dienst, die eine berufliche Auszeit unterstützen. Doch ebenso ergreifen immer mehr Arbeitnehmende in der freien Wirtschaft die Chance, sich in einem Sabbatjahr selbst zu verwirklichen. Denn auch ohne offiziellen Rechtsanspruch befürworten immer mehr grosse Unternehmen die Pause vom Job, da sie von erholten und motivierten Mitarbeitenden profitieren.

 

Im Sabbatical eine Auszeit nehmen: Vorsorge planen

Ob für eine Weltreise, eine freiwillige Tätigkeit oder eine berufliche Neuorientierung: Bei den Arbeitnehmenden wird ein Sabbatical in der Schweiz immer beliebter, um lang gehegte Träume zu erfüllen oder persönliche Ziele neu zu definieren. Damit Sie Ihre Auszeit in vollen Zügen geniessen können, gilt es vorzusorgen. So sind Sie auch im Fall von Krankheit oder Unfall abgesichert.

 

Sabbatjahr planen: Altersvorsorge und Versicherung

Wenn Sie ein Sabbatjahr in der Schweiz planen, sollten Sie sich aktiv um Ihre Vorsorge kümmern. Denn eine berufliche Auszeit, die länger als einen Monat dauert, kann sich später auf die finanzielle Sicherheit auswirken.

Bei einem Sabbatical von weniger als einem Monat sind Sie im Rahmen des Gesetzes weiterhin bei der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) versichert. Diese sichert Sie als 1. Säule gegen Risiken wie Invalidität und Tod infolge von Unfall oder Krankheit ab. Ebenso läuft die 2. Säule der beruflichen Vorsorge unverändert weiter.

Pausieren Sie jedoch länger, hängen die Leistungen von Ihrer Pensionskasse ab. So können die Leistungen zwischen 6 und 24 Monaten weiterlaufen. Ebenso entscheidend ist, welche Form von Sabbatical Sie machen: Behalten Sie Ihre Stelle und kehren anschliessend zurück, oder möchten Sie Ihren Job kündigen und eine Auszeit nehmen?

 

Kurze Auszeit mit Lohnbezug

Entscheiden Sie sich dafür, eine kurze Auszeit von Ihrem Job zu nehmen, und erhalten Sie weiterhin Ihren Lohn? Dann brauchen Sie sich um Ihre Vorsorge keine Gedanken zu machen. Denn Sie leisten trotz der Pause weiterhin die Beiträge für die AHV und für Ihre Pensionskasse. Möchten Sie aufgrund Ihrer Lohnfortzahlung weiterhin in die Säule 3a einzahlen, ist das ebenso möglich. 

Diese Variante des Sabbaticals erlauben einige Unternehmen unter verschiedenen Bedingungen: 

  • Überstunden: Sammeln Sie über einen längeren Zeitraum Überstunden an, können Sie diese für ein Sabbatical nutzen. Da die geleisteten Überstunden nicht bezahlt wurden, erhalten Sie in Ihrer Auszeit weiterhin den Lohn.
  • Lohnverzicht: Verzichten Sie über einen längeren Zeitraum auf Ihr volles Gehalt und bekommen nur einen Teil ausgezahlt, erhalten Sie den Rest während Ihrer Auszeit. Für diese Art von Sabbatical müssen Sie allerdings mindestens sechs Monate im Unternehmen angestellt sein.
  • Teilzeitarbeit: Wechseln Sie in Vorbereitung für Ihr Sabbatjahr in eine Teilzeitbeschäftigung, arbeiten jedoch auf Vollzeitbasis, sammeln Sie Überstunden an. Diese werden Ihnen dann während Ihrer Auszeit ausgezahlt. Wie beim Lohnverzicht müssen Sie jedoch bereits sechs Monate im Unternehmen angestellt sein.

 

Sabbatical mit unbezahltem Urlaub realisieren

Einige Unternehmen erlauben es ihren Mitarbeitenden, ein Sabbatjahr mit unbezahltem Urlaub zu realisieren. Obwohl Sie keinen Lohn erhalten, bleiben Sie gesetzlich sozialversichert. Zudem haben Sie nach der Rückkehr weiterhin Anspruch auf Ihren Job. Das sollten Sie bei Ihrer Vorsorge beachten:

  • AHV: Die Höhe Ihrer Rente hängt unter anderem von Ihrem durchschnittlichen Bruttolohn und der Anzahl Beitragsjahre ab. Fehlende Beitragsjahre sollten Sie nach Möglichkeit vermeiden. Denn pro fehlendes Jahr wird Ihre zukünftige Rente gekürzt. Sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz behalten, sollten Sie den Beitrag daher möglichst weiterhin einzahlen, um Kürzungen zu vermeiden.
  • Pensionskasse: Bei der Pensionskasse können aufgrund eines Sabbatjahrs auch Vorsorgelücken entstehen. Diese hängen von Lohn, Alter und Dauer Ihrer Auszeit ab. Je älter Sie sind, desto höher sind Ihre Pensionskassenbeiträge – und demnach auch die Lücke. Denn weder Sie noch Ihr Arbeitgeber zahlen bei unbezahltem Urlaub in die Pensionskasse ein. Einige Pensionskassen bieten die Möglichkeit, freiwillige Sparbeiträge während des Sabbaticals einzuzahlen. Ebenso können Sie sich im Nachhinein einkaufen. Informieren Sie sich am besten bei Ihrer Pensionskasse, welche Variante am sinnvollsten für Sie ist. Ebenso kann es sich lohnen, privat vorzusorgen.
  • Säule 3a: Wie gross die Lücke in der Säule 3a ist, hängt von der Dauer Ihrer Auszeit ab. Planen Sie ein Sabbatical von zwölf oder mehr Monaten, sollten Sie beachten, dass Sie kein 3a-Konto eröffnen oder Beiträge auf dieses einzahlen können. Das liegt daran, dass Sie in dem Fall kein AHV-pflichtiges Einkommen haben. Ein bestehendes 3a-Konto können Sie jedoch unabhängig von der Dauer Ihrer Abwesenheit weiterführen. Bei Ihrer Rückkehr und bei Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit sind Einzahlungen wieder möglich.

 

Job kündigen und Auszeit nehmen

Wenn Sie sich beruflich neu orientieren möchten und Ihren Job kündigen, bevor Sie eine Auszeit nehmen, sollten Sie privat vorsorgen. So vermeiden Sie grosse Lücken in Ihrer Altersvorsorge.

  • AHV: Sie bleiben wie bei unbezahltem Urlaub beitragspflichtig, sofern Sie während Ihres Sabbaticals in der Schweiz gemeldet sind. Um Kürzungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, weiterhin Beiträge einzuzahlen.
  • Pensionskasse: Verlassen Sie Ihren alten Job, ohne einer neuen Tätigkeit nachzugehen, müssen Sie ein Freizügigkeitskonto eröffnen. Auf diesem parkieren Sie Ihr angespartes Kapital in Ihrer Pensionskasse, bis Sie einen neuen Job haben. Treten Sie eine neue Stelle an, müssen Sie das Kapital in die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers einzahlen. Vorsorgelücken können Sie schmälern, indem Sie sich in die Pensionskasse einkaufen, sobald Sie einer neuen Tätigkeit nachgehen.
  • Säule 3a: Ohne AHV-pflichtiges Einkommen können Sie keine Beiträge auf Ihr 3a-Konto einzahlen. Dadurch können Vorsorgelücken entstehen. Es empfiehlt sich daher, privat vorzusorgen.

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Welche Versicherung benötigen Sie für Ihr Sabbatical?

Eine Auszeit tut gut, um die Batterien wieder aufzuladen. Doch damit Sie Ihr Sabbatical auch in vollen Zügen geniessen können, sollten Sie sich zuvor absichern. Neben Plänen für die Altersvorsorge lohnt sich ein weiterer Versicherungsschutz, um finanziell abgesichert zu sein. Treffen Sie daher Vorkehrungen.

 

Unfallversicherung: Schutz selbst abschliessen

Beziehen Sie kein Gehalt mehr, sind Sie noch 30 Tage nach der letzten Lohnauszahlung gegen Unfälle versichert. Danach erlischt der Versicherungsschutz über Ihren Arbeitgeber. Um in Ihrem Sabbatjahr ebenfalls abgesichert zu sein, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Unfallversicherung: Sie können selbst eine Unfallversicherung abschliessen. Oftmals können Sie das Unfallrisiko in Ihrer Krankenkasse einschliessen. Die Versicherungsprämie leisten Sie dabei selbst.
  • Abredeversicherung: Bei der Unfallversicherung Ihres bisherigen Arbeitgebers können Sie eine sogenannte Abredeversicherung abschliessen. Diese deckt die Folgekosten eines Unfalls ab. Die Versicherungsprämie leisten Sie selbst. Diese Art der Versicherung kann jedoch nur für maximal sechs Monate abgeschlossen werden.

Verbringen Sie Ihr Sabbatical in einem anderen Land und melden sich in der Schweiz ab, müssen Sie sich in jedem Fall selbst um einen Versicherungsschutz im Zielland bemühen.

 

Krankenversicherung: Schutz im Ausland abklären

Bleiben Sie an Ihrem Wohnort in der Schweiz gemeldet, besteht der Versicherungsschutz Ihrer Krankenkasse auch während Ihres Sabbaticals weiter. Denn die Grundversicherung ist einheitlich geregelt. Halten Sie sich während Ihrer Auszeit in einem EU/EFTA-Land auf, sind Sie durch die Grundversicherung im Fall von Krankheit oder Unfall ebenso abgesichert.

In einem Drittstaat zahlt die Grundversicherung maximal das Doppelte der Kosten, die in Ihrem Wohnkanton für die Behandlung anfallen würden. Daher lohnt es sich oftmals, eine Zusatzversicherung abzuschliessen. So sind Sie auch in Ländern mit hohen Behandlungskosten wie Japan, Australien, Kanada oder den USA abgesichert. Eine Zusatzversicherung deckt meist auch die Kosten für einen medizinischen Rücktransport in die Schweiz oder Rettungstransporte im Ausland ab.

 

Krankentaggeldversicherung: Schutz verlängern

Viele Versicherungen bieten die Möglichkeit, die Krankentaggeldversicherung auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder während eines Sabbaticals aufrechtzuerhalten. Die Prämien gehen zu Ihren Lasten. Je nachdem, wie hoch der Schutz ausfällt, kann es sich lohnen, eine Zusatzversicherung oder eine Reiseversicherung bei Ihrer Krankenkasse abzuschliessen.

Rückkehr in den Job nach dem Sabbatical: Was ist zu beachten?

Während Ihrer Auszeit haben sich in der Regel sowohl Sie als auch die Situation an Ihrem Arbeitsplatz verändert. Daher sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen, um wieder im Arbeitsalltag anzukommen. Planen Sie am besten eine Übergangsphase ein.

Haben Sie Ihren Job gekündigt, bevor Sie eine Auszeit genommen haben, sollten Sie sich rechtzeitig um eine neue Stelle bemühen. In Ihrem Lebenslauf gilt es, Ihr Sabbatical gut zu begründen. Erklären Sie, welche Ziele Sie während Ihrer Auszeit erreicht haben. Sobald Sie eine neue Stelle antreten, müssen Sie das Kapital von Ihrem Freizügigkeitskonto in die neue Pensionskasse einbringen.

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