Ihr Todesfallkapital
Mit dieser Lebensversicherung sorgen Sie nicht nur für sich selbst, sondern auch für Ihre Liebsten. Im Todesfall sind diese dank des garantierten Kapitals bereits ab dem ersten Versicherungstag finanziell abgesichert.
Erb- und Konkursprivileg
Sie profitieren von einem Erb- und Konkursprivileg: Das heisst, dass die Todesfallsumme nicht in den Nachlass fällt, sondern den Begünstigten direkt ausbezahlt wird. Selbst wenn diese das Erbe ausschlagen. Haben Sie Ihren Ehepartner, den eingetragenen Partner oder Ihre Kinder als Begünstigte eingesetzt, kann der Versicherungsanspruch weder gepfändet werden, noch fällt er in die Konkursmasse.