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Berufshaftpflichtversicherung

GUT GESCHÜTZT WENN FEHLER PASSIEREN

Sie haben Ihren Kunden falsch beraten, eine Frist verpasst oder sonst einen Fehler gemacht. Das kann passieren, richtet aber unter Umständen einen grossen Schaden an. In solchen Fällen haften Sie oder Ihr Unternehmen für den finanziellen Verlust Ihres Kunden. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor genau solchen Forderungen.

Versicherungsdeckung

 

Die Berufshaftpflichtversicherung ist die mit Abstand wichtigste Versicherung für Selbständige und KMUs, die in beratenden Funktionen tätig sind. Dazu zählen vor allem Branchen wie Treuhand, Rechtsberatung oder Mediation. Die Berufshaftpflicht schützt Sie und Ihr Unternehmen vor finanziellen Forderungen von Drittpersonen, die wegen Ihrer Fehlberatung einen Schaden erlitten haben. Für bestimmte Berufsgattungen ist diese Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.

 

 

Was ist versichert?

Finanzielle Forderungen von Drittpersonen, für die Sie als Haftpflichtiger wegen einer Fehlberatung aufkommen müssen. Die Berufshaftpflicht deckt in den meisten Fällen auch Personen- oder Sachschäden sowie Abwehrkosten wie Gutachten, Anwaltshonorare oder Gerichtskosten.  

 

 

WER ist versichert?

  • Rechtsanwalt
  • Notar
  • Mediator
  • Buchhalter
  • Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Treuhänder
  • Wirtschaftsprüfer/Revisor
  • Business Process Outsourcing
  • Immobilientreuhand
  • Bautreuhand
  • Willensvollstrecker
  • Immobilienverwalter und -bewirtschafter
  • Immobilienvermittler
  • Organe in Drittgesellschaften
  • Insolvenzverwalter und Liquidatoren

Ihre Vorteile

  • Sie sind vor Schadenersatzforderungen geschützt.
  • Ungerechtfertigte Forderungen werden abgewehrt.
  • Optional: Bürohaftpflicht für Personen- und Sachschäden.
  • Mehrfachgarantien sind möglich.
  • Schadenregulierung innerhalb des Selbstbehaltes.

So funktioniert die Berufshaftpflichtversicherung

 

Praxisbeispiel

  • Beispiel Anwalt: Ungenaue Vertragsprüfung

Anwalt Muster wird von einem IT-Spezialisten beauftragt, einen Vertrag zu prüfen. Es geht um den Grossauftrag eines US-Unternehmens, das auf seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beharrt. Muster soll die damit verbundenen Risiken bewerten. Er erwähnt in seinem Bericht aber nicht, dass die niedrige Vertragsstrafe unter Umständen um ein Vielfaches höher ausfallen kann. Weil der IT-Spezialist seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, treten genau diese Umstände ein. Der IT-Spezialist macht einen Schaden von CHF 100'000.- geltend, der Versicherer des Anwalts übernimmt.

  • Beispiel Immobilienverwalter: Kündigungsfrist verpasst

Immobilienverwalter Weber wird von einem Hausbesitzer beauftragt, eine Wohnung zu vermieten. Der neue Mieter darf bleiben, bis die Tochter des Hausbesitzers nach einem Auslandsaufenthalt in die Wohnung ziehen möchte. Verwalter Weber stellt einen unbefristeten Vertrag aus, vergisst aber, dem Mieter rechtzeitig zu kündigen. Der darf weitere sechs Monate bleiben, der Hausbesitzer muss seine Tochter extern unterbringen. Diese Mietkosten macht der Hausbesitzer als Schadenersatz geltend, der Versicherer des Immobilienverwalters übernimmt die Zahlung.

FRAGEN AUS DER PRAXIS

Die Versicherung ist für einige Berufsgattungen obligatorisch, beispielsweise für Anwälte. Für Unternehmen oder Selbständige, die in beratenden Bereichen tätig sind, wird sie dringend empfohlen. Unsere Experten analysieren Ihre persönliche Lage gern.

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt das Berufs- und Betriebsrisiko aller Mitarbeitenden des Unternehmens ab.