Ob Modeboutique, Schuhladen oder Herren- und Damenmodefachgeschäft: Als Inhaberin oder Inhaber eines Kleidergeschäfts wissen Sie, wie Ihre Kundinnen und Kunden gut aussehen. Wir bei Generali wissen, wie Sie Ihr KMU optimal schützen.
Unsere massgeschneiderten Versicherungen für Kleiderläden bieten umfassenden Schutz vor den vielfältigen Risiken Ihrer Branche. Ob Diebstahl, Beschädigung oder Haftungsanspruch, ob im Verkaufsgeschäft, beim Transport unterwegs oder im Kleiderlager: Vertrauen Sie auf unsere Expertise und sichern Sie die Zukunft Ihres Geschäfts ab.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für KMU. Sie bezahlt Ansprüche von Dritten aus Personen- und Sachschäden oder wehrt die Forderungen ab, wenn diese unberechtigt sind. Denn entsteht ein Schaden oder verletzt sich jemand, haftet Ihre Firma mit dem ganzen Vermögen.
Ein Beispiel für einen Schadenersatzanspruch: Ein Kunde stolpert in Ihrem Geschäft über einen Kleiderbügel und bricht sich das Schlüsselbein. Generali hilft Ihnen in diesem Fall – schnell und kompetent. So sind Sie finanziell geschützt.
Mit einer Betriebsinventarversicherung schützen Sie Ihr Modegeschäft vor Sachschäden, die durch Feuer, Elementarereignisse, Diebstahl, Wasser oder Glasbruch verursacht werden. Geschützt sind zum Beispiel die gesamte Inneneinrichtung Ihres Kleiderladens sowie Ihr Lager mit sämtlichen Schuhen und Kleidern. Im Schadenfall bezahlt Generali Ihnen den Neuwert Ihres Inventars und den Marktwert Ihrer Waren.
Ein konkretes Beispiel: Bei einem Einbruchdiebstahl in Ihrer Kleiderboutique wird nebst diversen teuren Mänteln und Pullovern auch das Bargeld in der Ladenkasse gestohlen. Zudem wird die Boutique durch den Diebstahl stark verwüstet. Generali steht Ihnen bei, übernimmt die entstandenen Schäden und bezahlt die Reparatur von kaputten Schlössern und Türen.
Mit der Transportversicherung haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Waren sowie Ihre persönlichen und beruflichen Effekten gut geschützt sind. Sie deckt besondere Risiken ab, die durch die Betriebsinventar- oder Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt werden können – zum Beispiel Verlust, Abhandenkommen, Beschädigung und Zerstörung während selbst durchgeführter Transporte.
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