Annullation und Verspätung: Das sind Ihre Rechte als Fluggast

Nov 19, 2021.

Ihr nächster Urlaub ist geplant. Sie können es kaum erwarten, Ihre Koffer zu packen und zu verreisen. Doch dann: Ihre Fluggesellschaft teilt Ihnen mit, dass Ihr Flug Verspätung hat oder annulliert wurde. Sie sind enttäuscht. Was können Sie jetzt tun?

Wir verstehen Ihre Enttäuschung. Doch kein Grund zur Sorge, wir sind für Sie da. Unsere Fortuna Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen zusammen mit unserem Partner cancelled.ch, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

 

Was sind Ihre Rechte bei Flugannullierung und Verspätung?

 

In diesem Fall ist für Sie vor allem die Fluggastrechteverordnung wichtig. Das ist konkret die EU-Verordnung 261/2004/EG. Diese schützt Sie als Fluggast bei einer Vielzahl von Flugunregelmässigkeiten.

 

Flugannullierung

Bei einer Flugannullierung haben Sie Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Die Entschädigung ist abhängig von der Flugstrecke und beträgt:

  • € 250 bei einer Flugstrecke von weniger als 1’500 km
  • € 400 bei einer Flugstrecke zwischen 1’500 km und 3’500 km
  • € 600 bei einer Flugstrecke von mehr als 3’500 km

 

Flugverspätung

Bei einer Flugverspätung haben Sie gemäss der Verordnung grundsätzlich keinen Anspruch auf eine solche Entschädigung. Jedoch hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Flug, der mindestens drei Stunden zu spät ankommt, mit einer Flugannullierung gleichzusetzen ist. Das heisst, dass Sie ab drei Stunden Verspätung trotzdem Anspruch auf die Entschädigung haben. Bei Flügen mit Zwischenlandung ist massgebend, wann Sie am Zielflughafen ankommen.

 

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs sind jedoch nicht verbindlich für die Schweiz. Deshalb muss mindestens ein betroffener Flughafen in der EU liegen.

 

Welche Flüge sind von der Verordnung betroffen?

  • Alle Flüge, die in der EU, der Schweiz, in Norwegen oder Island starten.
  • Alle Flüge, die in der EU, der Schweiz, in Norwegen oder Island landen, wenn die Fluggesellschaft aus einem dieser Länder stammt.

Wann muss die Fluggesellschaft Ihnen keine Entschädigung bezahlen?

 

Aussergewöhnliche Umstände

In gewissen Fällen haben Sie als Fluggast keinen Anspruch auf Entschädigung. Das ist dann der Fall, wenn die Flugannullierung oder die Verspätung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die ausserhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt. Also wenn es sich um aussergewöhnliche Umstände handelt. Das sind zum Beispiel:

  • Unwetter und Naturkatastrophen
  • Streiks (einzelfallabhängig)
  • Entscheidungen der Flugsicherung oder des Flughafens
  • Krieg und Terror
  • Pandemie-Beschränkungen
  • Technische Probleme (einzelfallabhängig; bspw. Vogelschlag sowie Herstellerschäden)

 

Gut zu wissen: Nicht aussergewöhnliche Umstände sind

  • Operationelle Gründe (bspw. Fehlplanung durch Airline)
  • Technische Probleme beim Flugzeug (bspw. Hydraulikprobleme, Fahrwerkprobleme, Kollision mit Treppenfahrzeug)
  • Erkrankte Mitarbeitende (einzelfallabhängig)

ÜBER DEN AUTOR

«Ferien sollen der Erholung dienen. Damit diese auch stressfrei starten und enden, macht es Sinn, seine Rechte und die Plattform cancelled.ch zu kennen.»

 

Benjamin Wegmüller, verantwortlicher Senior-Jurist bei Fortuna Rechtsschutz

Benjamin Wegmüller ist seit vier Jahren für die Fortuna tätig. Als Supervisor leitet er seit mehreren Jahren das Tagesgeschäft des Teams «First Touch Customer Experience» am Standort in Adliswil (Zürich).

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