Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Privatwirtschaft

Aug 31, 2021.

Sie sind entlassen worden und fragen sich, was Sie nun tun sollen? Wir wollen Ihnen helfen. Dazu haben wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Hilfreiche Musterschreiben finden Sie ausserdem in unserem Downloadbereich.

An erster Stelle müssen Sie klären, in welcher Situation Sie sich befinden:

 

ORDENTLICHE KÜNDIGUNG

Grundsätzlich gilt in der Schweiz bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen das Prinzip der Kündigungsfreiheit. Das heisst, es steht dem Arbeitnehmer sowie auch dem Arbeitgeber frei, den Arbeitsvertrag jederzeit zu kündigen und unter Berücksichtigung der ordentlichen Kündigungsfrist aufzulösen. Dies ist der Regelfall und in den meisten Fällen ist nichts dagegen einzuwenden, weder auf Arbeitgeber- noch auf Arbeitnehmerseite.

 

Falls Sie als Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag also kündigen möchten, können Sie unser einfaches Musterschreiben verwenden.

 

Die Kündigungsfrist ist entweder dem Arbeitsvertrag, dem Rahmenvertrag, dem etwaigen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder schliesslich dem Obligationenrecht (Artikel 335c OR) zu entnehmen.

 

Normalerweise arbeiten Sie bis zum Ende der Kündigungsfrist. Unter Umständen stellt Sie der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Kündigungsfrist oder während eines Teils der Kündigungsfrist frei. In beiden Fällen ist aber der Lohn für die Zeit der Kündigungsfrist geschuldet. Ferien und Überstunden können durch eine Freistellung kompensiert sein.

 

MISSBRÄUCHLICHE KÜNDIGUNG

In Ausnahmefällen erachtet das Gesetz die Kündigung als missbräuchlich, nämlich falls der Kündigungsgrund unter den Katalog von Artikel 336 Absatz 1 und 2 des Obligationenrechts fällt. Die missbräuchliche Kündigung liegt beispielsweise dann vor, wenn Sie die Auszahlung Ihrer zahlreichen angesammelten Überstunden verlangen und Ihnen der Arbeitgeber als Reaktion den Arbeitsvertrag kündigt. Dies wird als sogenannte «Rachekündigung» bezeichnet.

 

Eine missbräuchliche Kündigung ist wirksam. Aber sie löst eine Entschädigungspflicht des Arbeitgebers aus. Leider ist es oft sehr schwierig, den Beweis für die missbräuchliche Kündigung zu erbringen. Sollten Sie über hinreichende Hinweise für eine missbräuchliche Kündigung verfügen, dann können Sie unser Musterschreiben verwenden und die Kündigung anfechten.

 

NICHTIGE KÜNDIGUNG

Eine Kündigung Ihres Arbeitgebers während der Schwangerschaft, des Mutterschaftsurlaubs oder des Militärdienstes ist unwirksam.

 

Im Falle von Krankheit oder Unfall sind Sie während eines bestimmten Zeitraums geschützt. Dies hängt von den Dienstjahren bei Ihrem Arbeitgeber ab (siehe Artikel 336c des Schweizerischen Obligationenrechts). Ihr Arbeitgeber kann Ihnen während dieser sogenannten Sperrfrist nicht kündigen. Tut er es trotzdem, müssen Sie ihm mitteilen, dass die Kündigung nichtig ist.

 

Unsere Mustervorlage hilft Ihnen, dieses Schreiben zu verfassen.

 

FRISTLOSE KÜNDIGUNG

Eine fristlose Kündigung erfolgt ohne Berücksichtigung einer Kündigungsfrist und mit sofortiger Wirkung. Der Lohnanspruch endet unmittelbar. Sie ist sehr selten gerechtfertigt. Nämlich nur dann, wenn der Arbeitnehmer durch sein Verhalten das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Arbeitgeber dermassen zerrüttet, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.

 

Als Beispiele können hier angeführt werden: Straftaten am Arbeitsplatz, wiederholte oder generelle Arbeitsverweigerung, konkurrenzierende Tätigkeit, Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Annahme von Schmiergeldern, Tätlichkeiten und Beleidigungen von Vorgesetzten oder Arbeitskollegen, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Um festzustellen, ob das Fehlverhalten hinreichend schwerwiegend war, muss die Situation immer im Einzelfall betrachtet werden.

 

Bestehen Zweifel an der Rechtfertigung der fristlosen Kündigung, legen Sie mit unserem Musterschreiben schriftlich Einspruch dagegen ein und verlangen vom Arbeitgeber eine schriftliche Begründung.

 

TIPPS

Ob es sich nun um eine ordentliche oder um eine fristlose Kündigung handelt: Wir empfehlen Ihnen, eine schriftliche Begründung für die Kündigung zu verlangen. Dieses Dokument könnte Ihnen bei einem allfälligen Protest gegen die Kündigung nützlich sein.

 

Beachten Sie bei der Anfechtung der Kündigung die Reaktionsfristen. Bei einer Kündigung mit Kündigungsfrist können Sie die Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist anfechten. Bei einer fristlosen Kündigung müssen Sie innerhalb von maximal drei Tagen nach der Mitteilung der Kündigung reagieren.

 

Auf jeden Fall empfehlen wir Ihnen, sofort nach der Entlassung mit der Arbeitssuche zu beginnen und sich bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) anzumelden. Andernfalls könnte Ihnen die Arbeitslosenkasse das Arbeitslosengeld kürzen.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen Angelegenheiten.

 

über die autorin

«Eine Entlassung kann sowohl psychologisch als auch finanziell eine schwere Belastung sein. Zahlreiche Fragen drängen sich in dieser Situation auf. Es ist daher entscheidend, die Basics zu kennen, um richtig reagieren zu können. Denn selbst die in der Schweiz geltende Kündigungsfreiheit hat ihre Grenzen.»

 

Jennifer Couto, Juristin bei Fortuna Rechtsschutzversicherung

Jennifer Couto, Juristin bei Fortuna, ist seit Januar 2020 als Rechtsberaterin tätig. In ihrer täglichen Praxis erarbeitet sie pragmatische Lösungen in vielen Rechtsgebieten wie beispielsweise im Miet-, Arbeits- und Konsumrecht. Darüber hinaus ist sie für die Koordination von Projekten zuständig, die das Optimieren der Kundenerlebnisse zum Ziel haben.

FORTUNA LÖSUNGEN