Meine Rechte als Autofahrer: Rechtsfalle Autokauf

Mai 19, 2020.

Wer ein Auto kauft, vergisst gerne einmal die rechtliche Grundlage. Das führt im Nachgang zu unliebsamen Überraschungen zwischen Käufer und Verkäufer. Grund genug für uns, die Rechtslage beim Autokauf genauer unter die Lupe zu nehmen: Gemeinsam mit unseren Kollegen von Fortuna Rechtsschutz zeigen wir Ihnen auf, wie Sie Rechtsfallen vermeiden.

Als Autolenker haben Sie zahlreiche Berührungspunkte mit geltendem Recht. Beim Autokauf ist es das Kaufvertragsrecht, bei Autofahrten das Strassenverkehrsgesetz, bei Reparaturen das Werkvertragsrecht oder im Falle eines Leasings das Leasingrecht. Zvonko Nevistic, Specialist Claims Jurist von Fortuna Rechtsschutz, dazu: «Betrachten wir die Fälle der letzten zwölf Monate, zeigt sich klar, wo Herr und Frau Schweizer am ehesten streiten: An erster Stelle steht der Autokauf. Danach folgen die Bereiche Reparaturen, Leasing und Miete.»

 

 

Mehr Risiken beim Kauf eines Occasionswagens

Kaufen Sie Ihr Auto neu bei der Garage? Oder «ab Platz» von einem Occasionshändler oder einem privaten Besitzer? Die Ausgangslage könnte nicht unterschiedlicher sein. Nachfolgend ein Vergleich der beiden Kaufarten:

 

  Neuwagen Occasion
Werksgarantie Ja In der Regel nein
Gewährleistungsanspruch Ja, wird aber häufig ausgeschlossen Ja, wenn nicht im Vertrag ausgeschlossen
Fristen für Mängelrüge Umgehend nach Entdeckung, max. 7 Tage Umgehend nach Entdeckung, max. 7 Tage
Anzahl der Streitigkeiten 10% 90%

 

Aus dem Vergleich geht klar hervor: Rein rechtlich betrachtet, sind die Risiken bei der Anschaffung eines Neuwagens deutlich geringer als beim Kauf eines Occasionwagens. Denn beim Occasionskauf wird weit mehr gestritten.

 

 

So lassen sich Fallstricke vermeiden

Nie war der Kauf eines Occasionwagens – oder der Verkauf des eigenen Autos − so einfach wie heute. Dank Online-Plattformen wie autoscout24.ch, carforyou.ch oder tutti.ch ist das Schnäppchen buchstäblich nur einen Klick entfernt. Der (Ver-)Kauf eines Occasionsautos birgt jedoch Streitpotenzial, weil der Vertrag oft zwischen zwei Privatpersonen ohne juristische Kenntnisse besteht. Zudem sind ältere Autos fehleranfälliger als Neuwagen. Mit guter Vorbereitung können die wichtigsten Fallstricke umgangen werden.

 

Dazu ein kurzes Beispiel:

Herr Schmid kauft von Herrn Fischer einen Alfa Romeo mit Jahrgang 2010 und 100'000 Kilometern. Der Kaufpreis liegt bei CHF 10’000. Nach zwei Wochen erleidet der Alfa Romeo einen Motorschaden. Im Vertrag haben die beiden die Gewährleistung nicht spezifisch geregelt. Welche Ansprüche hat Herr Schmid?

 

Wenn der Vertrag nichts anderes vorsieht, besteht die gesetzliche Gewährleistung (Garantie) von zwei Jahren (OR 210). Im Occasionshandel kann die Gewährleistungsfrist reduziert oder ganz ausgeschlossen werden. Dies muss aber im Kaufvertrag schriftlich festgehalten sein. Private Verkäufer wissen das oft nicht. Deshalb werden sie nicht selten in die Pflicht genommen. Im vorliegenden Beispiel würde das heissen, dass der Verkäufer Herr Fischer für den Motorschaden aufkommen muss, sofern der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand.

«Beim Occasionskauf handelt es sich oft um Risikokäufe, weil die Gewährleistung häufig wegbedungen wird. Lassen Sie das Fahrzeug im Zweifelsfall fachkundig überprüfen. Werden Mängel entdeckt, sind sie umgehend zu rügen – am besten mit eingeschriebenem Brief.»

 

Zvonko Nevistic,
Expert Claims Jurist

Verschleiss oder Mangel?

Grundsätzlich muss das verkaufte Fahrzeug lediglich eine Wertqualität aufweisen, die der Normalbeschaffenheit entspricht. Bei älteren Fahrzeugen sind Abnutzungen unvermeidlich. Sind diese nicht ausgeprägter als üblich, so handelt es sich nicht um Mängel im Rechtssinne. Das heisst, normale Verschleiss-, Abnutzungs- und Alterserscheinungen fallen nicht unter den Mangelbegriff.

 

Normaler Verschleiss

Sofern kein Mangel im Rechtssinne vorliegt, hat der Käufer den Mangel hinzunehmen, auch wenn die gesetzliche Sachgewährleistung gilt. Je älter und je höher die Laufleistung, desto mehr übliche Mängel sind zu erwarten. Daraus können keine Rechte abgeleitet werden.

 

Aussergewöhnlicher Mangel

Handelt es sich hingegen um einen aussergewöhnlichen Mangel, muss der Käufer diesen umgehend rügen. Im Zweifelsfall sollten alle Mängel gerügt werden. Erfolgt eine Mängelrüge nicht rechtzeitig, bewirkt dies die Genehmigung des gekauften Autos – ausser es liegt eine absichtliche Täuschung vor.

Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe des Occasionwagens vorhanden, aber nicht erkennbar war.

 

 

Mit diesen drei Tipps minimieren Sie das Risiko beim Kauf eines Occasionautos

  • Fahrzeug sorgsam beurteilen

Das Fahrzeug immer fachkundig überprüfen und allenfalls eine Zweitmeinung einholen. Wichtig ist: Serviceheft anschauen, Fahrzeugverwendung bisher (Autobahn-Kilometer vs. Kurzstrecke), Vorbesitzer, Stammnummer prüfen, Import ja/nein.

  • Occasionskauf richtig vorbereiten

Richtigen Kaufvertrag aufsetzen, mündliche Zusicherungen schriftlich festhalten. Nutzen Sie dazu gleich hier unsere Vorlage. Nach dem Kauf: Fahrzeug nochmals exakt prüfen. Falls ein Mangel vorliegt, den Verkäufer sofort schriftlich darüber informieren.

 

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  • Rechtsbeistand sichern

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