Tiere in Mietwohnungen: was ist erlaubt?

Jul 3, 2023.

Wenn zur Familie auch ein Hund, ein Aquarium mit Fischen oder eine Schlange gehört, dann tauchen bei der Suche nach einer neuen Mietwohnung oft Fragen auf. Welche Tiere sind erlaubt? Was muss im Voraus geklärt werden? Und wer haftet, wenn das Tier Schäden anrichtet? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Tierhaltung in Mietwohnungen.

HAUSTIERE IN MIETWOHNUNGEN: DIE 6 HÄUFIGSTEN FRAGEN

 

Ob Meerschweinchen-Familie auf dem Balkon, Giftschlangen im Teenie-Zimmer oder ein Hund als Feriengast: Wenn Sie Ärger mit der neuen Vermieterschaft oder den Nachbarinnen und Nachbarn vermeiden wollen, sollten Sie vor dem Unterschreiben des Mietvertrags klären, welche Tiere in der Wohnung erlaubt sind und was Sie am besten schriftlich festhalten.

 

 

Darf meine Vermieterschaft Haustiere in der Mietwohnung verbieten?

Ja, das darf sie. Wenn im Mietvertrag nichts zur Tierhaltung steht, dann ist sie grundsätzlich erlaubt. Aber in den meisten Fällen ist dieses Thema dort klar geregelt. Falls nicht, sollten Sie das Thema vor Vertragsabschluss ansprechen und schriftlich festhalten, dass Sie Ihre Katze oder Ihren Hund in der Wohnung halten dürfen. Wenn Sie sich nicht an ein Verbot halten, riskieren Sie eine Kündigung.

 

 

Wenn Tiere verboten sind, gilt das dann auch für meinen Hamster?

Nein, Kleintiere wie Meerschweinchen, Kanarienvögel, Fische oder ähnliche brauchen keine Zustimmung der Vermieterschaft. Vorausgesetzt, man hält sie in einer angemessenen Zahl. Sollten Kleintiere ungewöhnlich viel Lärm, Geruch oder Dreck verursachen, dann kann die Vermieterschaft schriftlich mahnen und in einem zweiten Schritt verlangen, dass die Tiere wegmüssen.  

 

 

Dann kann ich auch meine Vogelspinne problemlos halten?

Nein, für exotische oder giftige Tiere wie Giftschlangen, Skorpione oder Spinnen brauchen Sie eine Bewilligung. Das gilt auch für besonders laute Tiere wie Papageien. Für jegliche Tierarten gilt: Wenn die Bewilligung einmal erteilt wurde, muss die Vermieterschaft einen triftigen Grund haben, um sie rückgängig zu machen (z. B. wenn ein Tier zur Gefahr für andere wird).

 

 

Meine Nachbarin darf eine Katze halten, ich aber nicht. Ist das zulässig?

Das ist zulässig, ja. Im Mietrecht gibt es keine Gleichbehandlung, die Entscheidung liegt vollumfänglich bei der Vermieterschaft. Was andere dürfen, gilt also nicht automatisch auch für Sie. Fehlende Fairness führt aber oft zu Streit unter den Parteien, und das ist sicher nicht im Sinn der Vermieterschaft. Suchen Sie in einem solchen Fall das Gespräch.

 

 

Kann ich trotz Haltungsverbot Gäste mit einem Hund empfangen?

Ja, ein Haltungsverbot gilt nicht für Tiere, die zu Besuch kommen. Auch die Übernachtung eines Hundes oder das Hüten während ein paar Tagen kann die Vermieterschaft nicht verbieten. Wenn die Besuche sehr regelmässig oder zum Störfaktor für die Nachbarschaft werden, kann Ihnen die Vermieterschaft das Betreuen des Tiers untersagen.

 

 

Wer bezahlt Schäden, die mein Haustier in der Mietwohnung angerichtet hat?

Für die ist normalerweise Ihre Privathaftpflichtversicherung zuständig. Wichtig zu wissen: Falls Sie sich ein Aquarium anschaffen wollen, sollten Sie klären, ob Wasserschäden bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung integriert sind.

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