Wie kann ich sonst noch vorsorgen?

Haben Sie schon einmal überlegt, sich in Ihre Pensionskasse einzukaufen? Oder bei Ihrer AHV nach fehlenden Beitragsjahren zu suchen? Die Altersvorsorge ist ein breites Thema. Wer Bescheid weiss über die verschiedenen Möglichkeiten und allfällige Hindernisse, kann optimal profitieren.

Vielleicht haben Sie in den letzten Jahren ein Kind bekommen? Oder gerade eine Scheidung hinter sich? Solche Ereignisse können einen direkten Einfluss auf Ihre Altersvorsorge haben. Seien Sie aufmerksam, damit Sie Ihre Vorsorge vollumfänglich ausschöpfen können.

 

So erhalten Sie später die volle AHV Rente

 

Die volle AHV-Rente bekommen Sie nur dann, wenn Sie die sogenannte Beitragsdauer erfüllen. Das bedeutet: Sie müssen die AHV-Beiträge ab dem 20. Geburtstag bis zum gesetzlichen Pensionsalter lückenlos einzahlen.

 

  • Wenn Sie angestellt sind, kümmert sich Ihr Arbeitgeber um die AHV-Beiträge. Diese bestehen aus seinem Anteil und aus Ihrem. Ihren Anteil für die Sozialversicherungen wie IV oder AHV zieht der Arbeitgeber direkt von Ihrem Lohn ab. Den überweist er zusammen mit seinem Anteil an die AHV-Ausgleichskasse.
  • Wenn Sie selbständig sind, müssen Sie sich selbst bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden und die Beiträge selbst einzahlen. Wer nicht erwerbstätig ist, bezahlt seine AHV-Beträge ebenfalls selbst ein. Eine Ausnahme sind Verheiratete: Wenn einer der Ehepartner nicht arbeitet, ist sein AHV-Beitrag über den des Partners oder der Partnerin abgedeckt.
  • Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, müssen Sie ebenfalls AHV Beiträge zahlen. Unter Umständen ist Ihr Beitrag bereits durch den AHV-Beitrag von Ihrem Ehepartner abgedeckt.

 

 

Das Passiert, Wenn ihnen die Beitragsjahre fehlen

 

Wenn Sie während einem oder mehrerer Jahre keine AHV-Beiträge zahlen, wird Ihre Rente für jedes Jahr fehlende Jahr um 2.3% gekürzt. Diese fehlende Beitragsjahre können entstehen, wenn Sie beruflich eine Weile im Ausland leben. Während dieser Zeit müssten Sie Ihre AHV-Beiträge selbst bezahlen, weil Sie in der Schweiz nicht mehr erwerbstätig sind. Ein weiterer Grund für fehlende Beitragsjahre kann eine Scheidung sein, weil Sie, wenn Sie nicht erwerbstätig sind, danach nicht mehr über die AHV-Beiträge Ihres Ehepartners abgedeckt sind. In diesem Fall müssen Sie die AHV-Beiträge nach der Scheidung selbst einzahlen.

 

Ein Beitragsjahr gilt dann als bezahlt, wenn Sie den Mindestbetrag von CHF 482.– (Stand 2019) überwiesen haben. Dieser Betrag wird bei einem Jahreseinkommen von ca. CHF 4500.– fällig.

 

 

SO Können Sie fehlende Beitragsjahre Entdecken und Nachzahlen

 

Die AHV-Ausgleichskasse führt auf Ihren Namen ein sogenannt Individuelles Konto (IK). Dort werden Ihr Einkommen und die daraus entstehenden AHV-Beiträge eingetragen. Auf diesem Konto sehen Sie, ob es in Ihrer Vergangenheit fehlende Beitragsjahre gab. Wenn das so ist, können Sie die offenen Beträge rückwirkend nachzahlen. Dieses Nachzahlen ist freiwillig und rückwirkend auf 5 Jahre möglich.

 

 

 

Tipp: Prüfen Sie Ihr Individuelles Konto (IK) frühzeitig. Wenn Sie fehlende Beitragsjahre erst bei der Pensionierung entdecken, ist es zu spät. Ihre Rente wird entsprechend gekürzt. Den Auszug Ihres IK-Kontos können Sie per Formular bestellen. Dieses Formular finden Sie unter www.ahv-iv.ch. Wenn Sie Lücken auf Ihrem Konto entdecken, melden Sie sich bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse.

 

 

Wie sie vom Einkauf in Ihre Pensionskasse profitieren

 

Die Pensionskasse (PK) ist Ihre zweite Säule, also die berufliche Vorsorge. Ab einem bestimmten Jahreseinkommen sind Sie als Arbeitnehmer automatisch versichert. Für diese Vorsorge ist Ihr Arbeitgeber zuständig. Wie viel Geld in Ihrer Pensionskasse ist und wie hoch Ihre Rente voraussichtlich sein wird, steht in Ihrem Vorsorgeausweis. Den bekommen Sie jährlich zugestellt.

 

Sie können sich mit zusätzlichem Geld in Ihre Pensionskasse einkaufen. Das ist dann möglich, wenn Sie in der Vergangenheit nicht den vollen Betrag sparen konnten. Mögliche Gründe sind:

 

  • Wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes länger nicht gearbeitet haben.
  • Wenn Sie Ihre Stelle gewechselt haben und Ihre PK jetzt höhere Leistungen bietet.
  • Wenn Sie Teile Ihrer PK bei einer Scheidung an den Ex-Partner übertragen mussten.

 

 

Diese fehlenden Leistungen können Sie einkaufen. Sprich: Sie zahlen dieses fehlende Geld nachträglich in Ihre Pensionskasse ein. Diesen Betrag können Sie von den Steuern abziehen und somit je nach Einkommen und Grenzsteuersatz sehr viel Geld sparen. Die maximal mögliche Einkaufssumme steht in Ihrem Vorsorgeausweis.

 

 

Wichtig: Haben Sie Wohneigentum gekauft und dafür Geld aus der Pensionskasse genommen? Dann müssen Sie diesen Vorbezug zuerst komplett zurückzahlen, bevor Sie sich in die Pensionskasse einkaufen können. Handkehrum dürfen Sie nach einem Einkauf in die Pensionskasse 3 Jahre lang kein Geld aus dieser beziehen. Diese Regel gilt auch dann, wenn Sie Wohneigentum kaufen oder pensioniert werden.

 

 

Tipp: Die Einsparung bei den Steuern ist nur einer von vielen Vorteilen, die ein Einkauf in die Pensionskasse hat. Trotzdem sollten Sie sich vorher gut informieren. In der Checkliste «Einkauf in die Pensionskasse» finden Sie alles, was Sie wissen müssen.

 

 

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