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Schaden (24 Stunden-Service)

Personen-Assistance – Ergänzung zur Auslandskrankenversicherung

Doppelter Schutz dank persönlicher und medizinischer Hilfe auf Reisen

Die Personen-Assistance besteht aus der medizinischen Assistance und der Reise-Assistance. Die medizinische Assistance ist die ideale Reisekrankenversicherung für Schweizerinnen und Schweizer. Sie greift jeweils dort, wo die gesetzliche Grundversicherung der Krankenkasse im Ausland aufhört. Zum Beispiel decken wir die Heilungskosten bei Krankheit und Unfall. Mit der Reise-Assistance helfen wir Ihnen bei der Rückreise, wenn Ihr Transportmittel ausfällt oder Sie Ihren Pass verloren haben.

IHRE VORTEILE

  • Ideale Ergänzung zur gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung
  • Medizinische Behandlungen und Spitalaufenthalte im Ausland
  • Vorzeitige, verspätete und temporäre Rückreisen sind gedeckt
  • Reiseversicherung Corona: Die Pandemie-Deckung gilt auch für Corona-Erkrankungen
  • Basismodul: Die Personen-Assistance ist einzeln ohne weitere Module abschliessbar

ihre Deckungen

Medizinische Assistance

Die medizinische Assistance übernimmt die Such- und Bergungskosten, Kosten für den Notfalltransport, Rückreisekosten sowie Heilungskosten bei:

  • Krankheit, Unfall, Tod
  • Unbekanntem Verbleib
  • Schwangerschaftskomplikationen

 

Reise-Assistance

Unsere Reise-Assistance versichert die vorzeitige, verspätete und temporäre Rückreise bei:

  • Krankheit, Unfall, Schwangerschaftskomplikationen
  • Unbekanntem Verbleib oder Tod einer nahestehenden Person oder einer Reisebegleitperson
  • Aussergewöhnlichen Ereignissen und Transportmittelausfall
  • Verlust von Reisedokumenten und von lebenswichtigen Medikamenten

 

 

Praxisbeispiel

Sie sind mit Ihrer Tochter in Bangkok und können wegen einer Lebensmittelvergiftung weder zurück in die Schweiz reisen noch an den dort gebuchten Aktivitäten teilnehmen.

 

Was deckt die Personen-Assistance mit Familiendeckung ab?

Wir organisieren und bezahlen für Sie und Ihre Tochter:

  • Die Verlängerung Ihres Aufenthalts (Unterkunft und Verpflegung)
  • Das neue Rückflugticket (Rückkehr in die Schweiz)
  • Die Kosten für die Buchung der Aktivitäten, an denen Sie nicht teilnehmen konnten
  • Die zusätzlichen Kosten für die Beförderung Ihrer Tochter vom Hotel zur Klinik

 

Kosten

  • Verlängerung des Aufenthalts: CHF 1’800
  • Neues Flugticket: CHF 800
  • Gebuchte Aktivitäten, z. B. Tauchkurs: CHF 400
  • Transportkosten Hotel zu Klinik: CHF 150

 

Kosten ohne Versicherung

Eigenkosten total: CHF 3’150

Geschätzte Kosten pro Person

Kosten mit Versicherung

Prämie Personen-Assistance: CHF 83.80

Für Familiendeckung für 1 Jahr

 

Weitere Deckungen

Sind Sie an weiteren Deckungen interessiert? Zusätzlich zur Personen-Assistance bieten wir folgende Module an:

Basismodule

Zusatzmodule

   

FRAGEN UND ANTWORTEN

Je nachdem, welche Krankenkassendeckung Sie haben, sind Sie im Ausland mehr oder weniger gut geschützt. Die Personen-Assistance von Generali stellt sicher, dass Sie falls nötig vor Ort behandelt werden. Und wieder sicher in die Schweiz zurückkehren können, ohne dass Sie auf hohen Behandlungskosten sitzen bleiben. Diese Versicherung setzt also dort an, wo die Krankenkasse und die Unfallversicherung nicht mehr zahlen.

Es ist wichtig, dass Sie in der Schweiz eine schweizerische Krankenkasse besitzen. Die Personen-Assistance ersetzt diese nicht. Diese Versicherung setzt also dort an, wo die Krankenkasse und die Unfallversicherung nicht mehr zahlen.

Es lohnt sich, die Personen-Assistance abzuschliessen, wenn Sie nicht bereits viele Zusatzversicherungen bei der Krankenkasse abgeschlossen haben. Besonders sinnvoll ist die Versicherung, wenn Sie mit der ganzen Familie unterwegs sind.

Die Personen-Assistance ist so lange gültig wie der von Ihnen abgeschlossene Versicherungsvertrag. Also mindestens ein Jahr sind Sie bei all Ihren Reisen geschützt.

Ja. Wenn Sie krank werden, übernehmen wir die Kosten für alle notwendigen Massnahmen. Zum Beispiel die Kosten für eine Reiseverlängerung, den Transport nach Hause oder die Begleitung minderjähriger Kinder zum Wohnort.

Wenn Sie in Quarantäne müssen, weil Sie an Corona erkrankt sind, übernehmen wir die zusätzlichen Kosten für die Reiseverlängerung. Wenn Sie jedoch nicht erkrankt sind, aber trotzdem in Quarantäne müssen, zahlen wir die zusätzlichen Kosten nicht, da es sich um eine behördliche Anordnung handelt.

Die Heilungskosten in der Schweiz nach Ihrer Rückreise übernehmen wir nicht.