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Fahrzeugversicherung | Fragen und Antworten

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um Ihr Fahrzeug.

Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) 

Mit der Versicherungskarte können Sie international nachweisen, dass Sie eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung haben. Diese Haftpflicht­versicherung ist obligatorisch. Ohne gültige Haftpflicht­versicherung darf das Fahrzeug nicht bewegt werden.

 

Früher hiess dieser Nachweis «Grüne Karte». Heute spricht man von der «Internationalen Versicherungskarte». Wird auf weissem Papier akzeptiert. Dokument muss weiterhin gedruckt werden.

In den meisten europäischen Staaten reicht das amtliche Fahrzeugkennzeichen als Nachweis aus. In manchen Ländern ist das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte jedoch gesetzlich vorgeschrieben. Im Falle eines Unfalls ist der Versicherungsausweis auf jeden Fall nützlich. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Internationale Versicherungskarte bei Auslandsreisen mit dem Auto immer dabeizuhaben.

Die Versicherungsdeckung gilt in folgenden Ländern.

Versicherungsnachweis für Ihr Fahrzeug

Nein, wir schicken den Nachweis direkt elektronisch an das Strassenverkehrsamt. Sobald der Nachweis erstellt ist, erhalten Sie von uns eine Information. Der Nachweis ist 30 Tage lang gültig.

  • Fahrzeugdaten: Diese finden Sie auf dem Fahrzeugausweis oder Kaufvertrag.
  • Persönlichen Angaben des Fahrzeughalters.

 

Haben Sie alle Daten? Dann können sie hier online einen Nachweis bestellen.

Senden Sie die Zahlungsbestätigung mit Angabe Ihrer Policennummer an info.ch@generali.com. Danach schicken wir den Nachweis elektronisch an das Strassenverkehrsamt. Sobald wir den Nachweis erstellt haben, erhalten Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail.

Maximal zwei Fahrzeuge. Wenn es sich um Oldtimer handelt, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Deponierung der Kontrollschilder

  • Die Teilkaskoversicherung bleibt während der Schilderhinterlegung bestehen. Sie müssen aber nur 50% der Prämie für Ihre Teilkasko bezahlen.
  • Sie möchten keine Teilkaskoversicherung während der Zeit der Schilderhinterlegung? Bitte teilen Sie uns dies schriftlich mit. Das Formular finden Sie hier.
  • Sie erhalten eine Gutschrift für Ihre Haftpflicht- und Kollisionskasko während der Zeit der Schilderhinterlegung.
  • Sie müssen für diese Zeit nur 50% Ihrer Teilkaskoprämie bezahlen.
  • Wir berechnen Ihnen 20 Franken Wiederinkraftsetzungsgebühren.

Die einbezahlte Prämie bleibt auf Ihrer Motorfahrzeugpolice als Guthaben bestehen. Bei der Wiedereinlösung der Kontrollschilder rechnen wir Ihnen die bereits bezahlte Prämie an

  • Möchten Sie ein anderes Fahrzeug einlösen? Gerne erstellen wir Ihnen eine Offerte nach Ihren Wünschen. Ihre bereits bezahlte Prämie rechnen wir Ihnen an.
  • Haben Sie das Fahrzeug verkauft und die Kontrollschilder definitiv beim Strassenverkehrsamt deponiert? Bitte schicken Sie uns Ihre Kündigung per Post oder E-Mail. Wir bezahlen Ihnen die zu viel bezahlte Prämie aus.

 

Policeänderungen

  • Deckungsanpassungen (ausser Teil- und Vollkasko) können Sie jederzeit vornehmen.
  • Ihre Vollkaskoversicherung können Sie frühestens nach einem Jahr kündigen. Danach kann sie ausgeschlossen werden (nur per Hauptfälligkeit)
  • Haben Sie einen Leasingvertrag für Ihr Fahrzeug? Die Vollkaskoversicherung ist in diesem Fall zwingend nötig. Sie können diese nicht ausschliessen.
  • Diebstahl
  • Feuer
  • Elementar
  • Schneerutsch
  • Glasbruch
  • Kollision mit Tieren
  • Schäden durch Marder und Nagetiere
  • Vandalismus durch andere Personen
  • Absturz von Luftfahrzeugen und Himmelskörpern
  • Hilfeleistungen

 

Wünschen Sie eine Offerte mit einer Teilkaskoversicherung?

ADRESSÄNDERUNGEN

Bitte teilen Sie uns Ihre neue Adresse innerhalb der Schweiz mit diesem Formular mit.

  • Sie ziehen in einen anderen Kanton um? Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, damit Sie auf dem Strassenverkehrsamt Ihre neuen Kontrollschilder beziehen können.
  • Sie melden sich aus der Schweiz ab? Bitte stellen Sie uns eine Abmeldebestätigung Ihrer Gemeinde zu. Ihre Police wird anschliessend annulliert. Sie müssen das Schweizer CH-Kontrollschild zudem beim Strassenverkehrsamt abgeben. Sonst bleibt Ihre Motorfahrzeugversicherung weiterhin aktiv.

Oldtimer

Für eine Kaskoversicherung bei einem Oldtimer benötigen wir eine Werteinschätzung von einem Experten. Diese sollte nicht älter als ein Jahr sein.

Die Anzahl variiert von Kanton zu Kanton. Am besten fragen Sie bei Ihrem zuständigen Strassenverkehrsamt nach. Beachten Sie, dass ein Fahrzeug erst nach dem 29. Betriebsjahr als Oldtimer gilt.

Reichen sie uns folgende Dokumente auf info.ch@generali.com ein:

  • Fahrzeugausweis
  • Fotos des Fahrzeuges gemäss Anleitung
  • Dokumente zur Fahrzeughistorie
  • Eigene Einschätzung wie viel Wert das Fahrzeug hat
  • FIVA-Pass (falls vorhanden)
  • Belegkopien für Änderungen, Teile, Reparaturen, Restaurationsbelege, werterhöhende Investitionen (falls vorhanden)

 

Bitte nehmen Sie für das Gutachten Ihres Fahrzeuges Kontakt mit einer unserer Agenturen auf. Wenn Sie die Kaskoversicherung bei uns abschliessen, übernehmen wir die Kosten für das Gutachten.