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Lebensversicherung | Fragen und Antworten

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um Ihre Lebensversicherung und Ihre Vorsorge.

Zahlungsmethoden

  • E-Banking
  • Direktbelastung: Lastschriftverfahren (LSV) oder Direct Debit (DD) von einem schweizerischen Bank- oder Postkonto. Dazu müssen Sie lediglich das Download-Formular «Belastungsermächtigung» ausfüllen und uns per Post (nicht per E-Mail) zuschicken: Generali, Postfach 1040, 8134 Adliswil 1.
  • Dauerauftrag
  • Kreditkarte: Möglich über das Kundenportal MyGenerali

 

Weitere Informationen zum Thema Rechnungen finden Sie auch unter «Zahlungsmethoden».

Diese Zahlungsmethode steht für Lebensversicherungen im Moment nicht zur Verfügung. Wir bieten diese jedoch an für Sachversicherungen wie die Fahrzeugversicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Reiseversicherung etc.

  • Achten Sie bei der Einrichtung Ihres Dauerauftrags darauf, dass Sie keine ausstehenden Prämien haben.
  • Terminieren Sie Ihren Dauerauftrag auf die nächste Fälligkeit der Prämie und verwenden Sie die Referenznummer, die Sie auf dem Einzahlungsschein finden. Auf diese Weise wird unser System die Prämien automatisch und korrekt zuordnen.
  • Die Prämien sind immer zu Beginn eines gewissen Zeitraumes fällig. Wir empfehlen Ihnen daher, das Zahlungsdatum immer auf den ersten Tag des Monats zu legen.

Bei einigen Lebensversicherungen kann es sein, dass die Prämien jedes Jahr zum selben Datum erhöht werden. Denken Sie in diesem Fall daran, dass Sie zusammen mit dem neuen Betrag des Dauerauftrags auch die Referenznummer anpassen.

 

Unsere Empfehlung:

Verwenden Sie ein Lastschriftverfahren (LSV oder DD) für die Zahlung Ihrer Prämien. So werden die Prämien direkt von Ihrem Bank- oder Postkonto abgebucht. Die jährliche Prämienanpassung wird dabei automatisch berücksichtigt. Wenn Sie diese Zahlungsart wählen möchten, müssen Sie lediglich das Download-Formular «Belastungsermächtigung» ausfüllen und uns per Post (nicht per E-Mail) zuschicken: Generali, Postfach 1040, 8134 Adliswil 1.

Zahlungsschwierigkeiten

Das sind die häufigsten Lösungen:

  • Sie beantragen eine Änderung der Zahlungsweise mit diesem Online-Formular. So können Sie Ihre Prämien zum Beispiel monatlich bezahlen anstatt einmal pro Jahr. Durch die Ratenzahlung können jedoch Gebühren anfallen.
  • Bei einer Säule 3b: Sie beantragen ein Policendarlehen und profitieren von interessanten Konditionen: Weitere Infos finden Sie im Download-Dokument «Aktuelle Zinssätze». So können bei kurzfristigen finanziellen Problemen trotzdem von Ihrem vollen Versicherungsschutz profitieren. Sie können das Darlehen sowie die Zinsen anschliessend in Ihrem Rhythmus und im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten zurückzahlen.
  • Sie beantragen eine Prämienermässigung (siehe unter «Wie reduziere ich die Prämien meiner Lebensversicherung?»). Das empfehlen wir aber erst nach drei Jahren Prämienzahlung.
  • Sie beantragen eine Fristverlängerung für die Zahlung mit diesem Online-Formular.
  • Sie beantragen eine Befreiung von der Prämienzahlung (siehe unter «Wie stelle ich die Prämienzahlung meiner Lebensversicherung ein?») Auch das empfehlen wir erst nach drei Jahren Prämienzahlung.
  • Sie beantragen eine Prämienpause (siehe unter «Kann ich die Prämienzahlung meiner Lebensversicherung vorübergehend pausieren?»). Dies ist jedoch nur für bestimmte Verträge und in bestimmten Situationen möglich. Kontaktieren Sie für weitere Informationen unseren Kundenservice oder Ihren Berater oder Ihre Beraterin.

Prämien reduzieren

Senden Sie uns Ihren unterzeichneten Antrag auf Reduktion der Prämien wenn immer möglich per E-Mail an life.ch@generali.com. Wenn das per E-Mail nicht möglich ist, können Sie uns den Antrag auch per Post zuschicken.

  • Monatliche Prämienzahlung: mindestens CHF 50.
  • Quartalsweise Prämienzahlung: mindestens CHF 150.
  • Halbjährliche Prämienzahlung: mindestens CHF 300.
  • Jährliche Prämienzahlung: mindestens CHF 600.

Um Ihre Möglichkeiten im Zusammenhang mit einer Erhöhung Ihrer Versicherungsprämien zu ermitteln, bitten wir Sie, sich direkt mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater in Verbindung zu setzen. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Begleitblatt zur Police (siehe «Für Sie zuständig»).

 

Bitte beachten Sie: Der Versicherungsnehmer muss in der Schweiz wohnhaft sein.

Wenn Sie zusätzlich zur bereits bestehenden Police eine neue, ergänzende Lebensversicherung abschliessen, erhalten Sie einen Treuerabatt von 10% auf die erste Jahresprämie. Dazu müssen die die üblichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Prämien pausieren

Wir bieten für bestimmte Verträge und für bestimmte Situationen die Möglichkeit einer sogenannten Prämienpause (Sistierung) an.

Sie können Ihre Prämien für maximal zwei Jahre unterbrechen. Zum Beispiel während einer Elternzeit oder einer Weiterbildung.

Nein, Sie müssen die fehlenden Prämien nicht nachzahlen.

Die drei wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • Sie müssen in der Schweiz wohnhaft sein.
  • Sie haben Ihre Lebensversicherungen erst nach dem 1. März 2009 abgeschlossen.
  • Ihre Lebensversicherung besteht mindestens seit drei Jahren und Sie haben Ihre Prämien drei Jahre lang einbezahlt. 

 

Bitte beachten Sie: Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Um herauszufinden, ob wir Ihnen eine Prämienpause anbieten können, kontaktieren Sie am besten unseren Kundenservice unter 0800 881 882:

Montag bis Donnerstag. 08.00 bis 17.30 Uhr

Freitag, 08.00 bis 17.00 Uhr

 

Eine Prämienpause ist ausserdem gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren finden Sie im Download-Dokument «Gebührenreglement».

Prämienzahlung einstellen

Senden Sie uns Ihren Antrag auf Prämienfreistellung bitte per E-Mail an life.ch@generali.com. Wenn das per E-Mail nicht möglich ist, können Sie uns den Antrag auch per Post zuschicken.

Ein Vertrag verfügt über einen Umwandlungswert, sofern er einen Rückkaufswert besitzt. Der Umwandlungswert entspricht der neuen Versicherungssumme, wenn Sie die Prämienzahlung Ihrer Lebensversicherung einstellen.

 

Alle bestehenden Zusatzversicherungen sowie die Zahlung einer Rente infolge von Krankheit oder Unfall werden storniert. Fondsgebundene Lebensversicherungen mit garantiertem Kapital bleiben in sogenannter konventioneller Form aufrechterhalten. Das heisst, dass sie nicht an Anlagefonds gebunden sind.

Die Berechnungsmethode der neuen Versicherungssumme hängt von der Art des unterzeichneten Vertrags ab. Diese finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Police.

Die Auszahlung im Erlebensfall bei gemischten Lebensversicherungen erfolgt bei Ablauf der Versicherung. Dieses Datum finden Sie auf Ihrer Police.

 

Bei vorzeitigem Ableben der versicherten Person erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme an die Anspruchsberechtigten.

Ablauf der Lebensversicherung

Spätestens einen Monat, bevor Ihre Lebensversicherung abläuft, erhalten Sie von uns eine provisorische Abrechnung. In dieser sehen Sie die voraussichtliche Erlebensfallleistung inklusive eventueller Überschüsse. Bei Fälligkeit des Vertrags nehmen wir die Auszahlung der garantierten Leistungen einschliesslich eventueller Überschüsse aus Zusatzversicherungen vor. Wenn die Versicherungspolice verpfändet wurde, ist die schriftliche Zustimmung des Pfandgläubigers zwingend erforderlich.

 

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen fondsgebundenen Vertrag ohne Garantieleistungen haben, wird in der Abrechnung das aktuelle Fondsguthaben des Vertrags sowie eventuelle Überschüsse angegeben. Wenn Sie einen nicht fondsgebundenen Vertrag haben, wird in der Abrechnung die in Ihren Policendokumenten angegebene Versicherungssumme aufgeführt.

Wenn Ihre Versicherung fondsgebunden ist, ist der Wert des endgültigen Fondsguthabens erst einige Wochen nach Ablauf Ihrer Versicherung definitiv bekannt. Wir schicken Ihnen Ihre provisorische Abrechnung vorzeitig, damit Sie uns vor Ablauf des Vertrags Ihre Zahlungsinstruktionen geben können.

Teilen Sie uns bitte Ihre neue Adresse so schnell wie möglich mit. Benutzen Sie dazu dieses Online-Formular. So können wir eine nahtlose Kommunikation sicherstellen.

Wir bitten Sie, sich direkt bei Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin zu melden. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Begleitblatt zur Police (siehe «Für Sie zuständig»).

Kündigung

Senden Sie uns Ihre Kündigung bitte per E-Mail an life.ch@generali.com. Wenn das per E-Mail nicht möglich ist, können Sie uns die Kündigung auch per Post zuschicken.

 

Bitte beachten Sie:

  • Für die gebundene Vorsorge (Säule 3a) gibt es gesetzliche Bestimmungen. Die Auszahlung des Rückkaufswerts ist deshalb nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Details finden Sie im Download-Formular «Auflösung der gebundenen Versicherung Säule 3a».
  • Für die freie Vorsorge (Säule 3b) gibt es keine besonderen Auszahlungsvoraussetzungen. Details finden Sie im Download-Formular «Auflösung der Versicherung Säule 3b».
  • Wenn die Versicherungspolice verpfändet wurde, ist die schriftliche Zustimmung des Pfandgläubigers zwingend erforderlich.
  • Wenn Sie Ihren Vertrag vor Ablauf der ersten drei Jahre kündigen, erlischt die Versicherung, ohne einen Wert zu hinterlassen
  • Nach Ablauf der ersten drei Versicherungsjahre weist Ihr Vertrag einen Rückkaufswert auf, sofern Sie die Prämien bezahlt haben. Angaben zu den jeweiligen Rückkaufswerten finden Sie im Beiblatt Ihrer Police.

Rückkaufsbegehren werden mit ihrem Eintreffen bei uns wirksam. Der Rückkauf wird, sofern Sie kein zukünftiges Kündigungsdatum erwähnen, frühestens per nächstem Monatsersten nach Erhalt Ihres Rückkaufgesuches ausgeführt. Im Normalfall nehmen wir die Auszahlung (sofern der Vertrag einen Rückkaufswert aufweist) innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt aller erforderlichen Dokumente/Unterlagen sowie notwendigen Informationen - vollständige Zahlungsinstruktionen, sowie bei fondsgebundenen Versicherungen Kenntnis der Rücknahmekurse der Fonds - vor. Grundsätzlich sind die Rücknahmekurse der Fonds ab der zweiten Woche jedes Monats verfügbar.

  • Sie bilden Kapital für die Rente oder ein zukünftiges Projekt.
  • Dank der Todesfalldeckung sichern Sie Ihre Liebsten finanziell ab.
  • Dank der Absicherung durch Zusatzversicherungen (sofern abgeschlossen) gleichen Sie Verdienstausfälle wegen Krankheit oder Unfall aus.
  • Sie sparen mit der Säule 3a Steuern: Sie können die einbezahlten Prämien von den Steuern absetzen.
  • Sie sichern sich ein Mindestkapital, unabhängig von der Entwicklung der Fonds. Das gilt bei fondsgebundenen Versicherungen mit Garantie.
  • Sie nutzen Ihre Versicherung, um Ihren Hauptwohnsitz zu finanzieren: Verpfändung Ihrer Police bei einer Bank im Rahmen einer Hypothek (siehe unter «Eigenheim finanzieren»).
  • Sie erhalten für die gesamte Laufzeit des Vertrags eine Garantie über den Betrag Ihrer Prämien. Das gilt, sofern in Ihrer Police keine Ausnahmen vorgesehen sind.

Rückkaufswert

Lebensversicherungen haben eine feste Laufzeit. Sie müssen also für eine bestimmte Zeit Prämien einbezahlen. Die Laufzeit wird beim Abschliessen der Versicherung festgelegt und steht in Ihrer Police. Wenn Sie diese Lebensversicherung vorzeitig kündigen, dann erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert zurück. Deshalb spricht man beim Kündigen einer Lebensversicherung auch davon, dass man sie zurückkauft. Der Rückkaufswert ist also der Geldbetrag, den Sie erhalten, wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen.

Die Methode zur Berechnung des Rückkaufswerts hängt von der Art des Vorsorgevertrags ab und ist in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (unter Rückkauf) geregelt. Wenn Ihre Versicherung fondgebunden ist, finden Sie je nach jährlicher Fondsrendite mögliche Rückkaufswerte auf dem Beiblatt Ihrer Policendokumente.

Ihre Prämien setzen sich wie folgt zusammen:

 

  1. Sparprämie: Dieser Anteil wird während der gesamten Vertragslaufzeit für den Aufbau Ihres Erlebensfallkapital genutzt.
     
  2. Risikoprämie: Dieser Anteil deckt die Kosten für das versicherte Risiko. Meistens sind es die Risiken Tod und Invalidität (inklusive allfällige Zusatzversicherungen).
     
  3. Kostenprämie: Durch das Verwalten Ihrer Police entstehen Kosten. Das sind zum Beispiel Kosten für Abschlussaufwendungen und Verwaltungskosten.

 

Die Sparprämie dient als Basis für die Berechnung des Rückkaufswertes. Die Risiko- und Kostenprämien hingegen verbleiben bei der Generali.

 

Deshalb raten wir davon ab, eine Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen. Das sollte man nur machen, wenn es gar nicht anders geht.

Bestellen Sie Ihren Rückkaufswert auf unserer Website mit dem Online-Formular «Vertragswert & Fondsguthaben bestellen». Wir senden Ihnen die Dokumente anschliessend zu.

Wohneigentum

Wenn Sie einen Vorbezug für selbstbewohntes Wohneigentum (Hauptwohnsitz) tätigen möchten, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung

 

Vollständiger Rückkauf des Vertrags: Auszahlung des Rückkaufswerts.

 

Wie wirkt sich das auf den Vertrag aus?  

Sobald der Rückkauf durchgeführt wurde, erlischt der Vertrag.

 

Welches Formular verwende ich dazu?

 

Wie hoch ist der Rückkaufswert meines Vertrags?

Bestellen Sie Ihren Rückkaufswert mit unserem Online-Formular «Vertragswerte und Fondsguthaben bestellen». Wir senden Ihnen die Dokumente anschliessend zu.

 

Privilegierter Vorbezug: Auszahlung des Rückkaufswerts + Zusatzbetrag.

 

Wie wirkt sich das auf den Vertrag aus?

Der Vertrag wird aufrechterhalten. Sie müssen die Prämien weiterhin bezahlen.

 

Dank des privilegierten Vorbezugs erhalten Sie einen Betrag, der über dem Rückkaufswert liegt. Dabei haben Sie noch den Vorteil, dass Ihr Versicherungsschutz bestehen bleibt. Die folgenden beiden wesentlichen Voraussetzungen gelten bei der Gewährung dieses privilegierten Vorbezugs für Wohneigentum:

  • Voraussetzung 1: Die Wohnung muss sich innerhalb der Schweiz befinden.
  • Voraussetzung 2: Sie als Versicherungsnehmer verpflichten sich, die Prämienzahlung (auf Grundlage der aktuellen Prämien) mindestens fünf Jahre lang fortzusetzen.

 

Für einen privilegierten Vorbezug fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren finden Sie im Download-Dokument «Gebührenreglement».

 

Bitte beachten Sie, dass noch weitere Voraussetzungen gelten. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Um herauszufinden, ob wir Ihnen diese Lösung anbieten können, rufen Sie uns am besten an unter 0800 881 882:
 

Montag bis Donnerstag, 08.00 und 17.30 Uhr
Freitag, 08.00 und 17.00 Uhr

Sobald wir alle erforderlichen Unterlagen erhalten haben, nehmen wir die Auszahlung im Normalfall innerhalb von 30 Tagen vor.

Möchten Sie Ihrer Versicherungspolice keine Mittel entnehmen? Dann können Sie beim Erwerb von Wohneigentum auch die Möglichkeit einer indirekten Amortisation bei Ihrer Bank prüfen: Das heisst, Sie können Ihre Versicherungspolice bei der Bank, die die das Hypothekardarlehen ausgibt, als Garantie hinterlegen (Verpfändung). Wenn ein Versicherungsvertrag bei einer Bank verpfändet wird, dient der Vertrag somit als Garantie und indirekte Amortisation des Hypothekarkredits.

 

Bei einem Rückkauf, bei Vertragsablauf oder im Falle des vorzeitigen Tods werden die Leistungen dann gemäss Anweisungen der Bank ausbezahlt, um die Hypothekarschuld zu amortisieren. Am besten prüfen Sie diese Option direkt mit Ihrer Bank.

Besteuerung

Besteuerung bei der gebundenen Vorsorge (Säule 3a)

  • Der Gesamtbetrag wird getrennt von den übrigen Einkünften besteuert und unterliegt einem sogenannten gesonderten Steuersatz. Die Kantone können für den anwendbaren Steuersatz eigenen Regelungen treffen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Steuerbehörde.
  • Wenn Sie ausserhalb der Schweiz wohnhaft sind oder Ihre Ausreise unmittelbar bevorsteht, wird direkt vom Rückkaufswert eine Quellensteuer abgezogen. Diese liegt grundsätzlich zwischen 6% und 9%.

 

Besteuerung bei der freien Vorsorge (Säule 3b)

  • Die freie Vorsorge ist steuerfrei, sofern Sie den möglichen Rückkaufswert des Vertrags jährlich bei Ihrer Steuererklärung angegeben haben.

Ein steuerrechtlich neutraler Übertrag von Säule 3a Guthaben ist auch im Alter von über 60 Jahren möglich. Es sei denn, die Police läuft ab. Sobald die Leistungen fällig werden, ist ein steuerrechtlich neutraler Übertrag in eine andere Säule 3a nicht mehr möglich. Fällig gewordene Leistungen werden also besteuert.

Die Jahresenddokumente für das Vorjahr schicken wir Ihnen zusammen mit weiteren wichtigen Informationen jeweils jährlich bis Anfang Februar automatisch zu. Wenn Sie die Unterlagen bis dahin nicht erhalten haben, kann es sein, dass die Adresse, die wir von Ihnen haben, nicht mehr aktuell ist. Bitte geben Sie uns mit diesem Online-Formular Ihre aktuelle Adresse an.

 

Falls Sie Steuerdokumente aus einem vergangenen Jahr benötigen, können Sie diese am auch ganz einfachmit diesem Online-Formular bestellen.

Unter www.generali.ch/steuern sehen Sie, welche Angaben Sie zu Ihren Versicherungen machen können. Sie finden Informationen zu:

  • Säule 3a und Säule 3b
  • Steuerrückkaufswert
  • Policendarlehen
  • Prämiendepot
  • Auszahlungskonto

Sie haben überhöhte Beiträge an Ihre Säule 3a geleistet? Bitte senden Sie uns das offizielle Schreiben Ihrer Steuerbehörde  per E-Mail an life.ch@generali.com oder per Post. Geben Sie dabei bitte Ihre Policennummer an. Wir werden uns bei Ihnen melden, um Ihnen eine Lösung anzubieten, die auf Ihren Vertrag, Ihre Situation und Ihre Erwartungen zugeschnitten ist.