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Todesfallversicherung

Finanzielle Absicherung der Familie im Todesfall

Über den Tod spricht man nicht gerne. Was aber, wenn Ihnen etwas passiert? Wie sieht die finanzielle Absicherung Ihrer Hinterbliebenen aus? Mit der Todesfallversicherung schützen Sie Ihre Liebsten, indem das Kapital zur Rückzahlung von Krediten oder Amortisation von Hypotheken verwendet werden kann. Garantierte Todesfallsumme und Konkursprivileg tragen dazu bei, dass zusätzlich zum persönlichen Leid kein finanzieller Schaden entsteht.

Ihre Vorteile

  • Frei wählbare Versicherungssumme
  • Hoher Versicherungsschutz mit günstiger Prämie
  • Garantierte Höhe der Prämien über die gesamte Laufzeit
  • Direkte Auszahlung der Versicherungssumme an Begünstigte

Konstante oder abnehmende Versicherungssumme

 

Sie haben die Wahl zwischen zwei Versicherungsvarianten:

 

Variante 1: Konstante Versicherungssumme

 

Mit einer konstanten Versicherungssumme bleibt das versicherte Kapital während der gesamten Vertragsdauer gleich hoch. Diese Variante sichert im Todesfall die Rückzahlung von Darlehen und Krediten, die nicht amortisiert werden.
 

Vorbezug Todesfallleistungen*

Zusätzlich haben Sie hier die Möglichkeit, die Option «Vorbezug Todesfallleistungen» abzuschliessen. Bei einer Lebenserwartung von weniger als 12 Monaten können Sie Ihr Todesfallkapital als Invaliditätskapital bereits vor Ihrem Tod beziehen. Zum Beispiel, wenn bei Ihnen eine unheilbare Krankheit diagnostiziert wurde. So können Sie noch zu Lebzeiten selbst entscheiden, was Sie mit Ihrem Geld machen.

 

 

Variante 2: Abnehmende Versicherungssumme

Mit einer abnehmenden Versicherungssumme vermindert sich das im ersten Versicherungsjahr vereinbarte Kapital gleichmässig jährlich um einen konstanten Betrag. Diese Variante kann unter anderem zur Deckung einer zu amortisierenden zweiten Hypothek eingesetzt werden. Auch zur Sicherstellung der Ausbildung der Kinder ist diese Variante geeignet.
 

Für wen eignet sich unsere Todesfallversicherung?

 

Unsere Todesfallversicherung eignet sich für Sie, wenn:

  • Sie im Falle Ihres Todes nahestehende Personen finanziell absichern möchten. Zum Beispiel Ihre Familie oder Ihren Geschäftspartner.
  • Sie Geschäftsinhaber sind und sicherstellen möchten, dass im Todesfall der Fortbestand des Unternehmens gewährleistet bleibt.
  • Sie ein Eigenheim besitzen und Sie zur Absicherung der ersten und/oder der zweiten Hypothek Ihre Todesfallversicherung heranziehen möchten. So kann die Lebenspartnerin, der Lebenspartner oder die Familie im Todesfall im Eigenheim weiterwohnen.
  • Sie im Rahmen der Wohneigentumsförderung Pensionskassengelder bezogen haben und die daraus resultierenden Deckungslücken schliessen möchten.
  • Sie nicht über 65 Jahre alt sind.

Wichtige Fragen

Sie können Ihre Prämien monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen. Zum Beispiel einfach und bequem mittels Belastungsermächtigung (LSV oder DD). Finanzieren Sie die Prämien über ein verzinsliches Prämien- oder Prämiensperrdepot und profitieren Sie von attraktiven Zinskonditionen.

 

Bei der Online-Todesfallversicherung profitieren Sie von einer günstigeren jährlichen Prämienzahlung.

Die Todesfall-Risikoversicherung kann in der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) oder in der freien Vorsorge (Säule 3b) abgeschlossen werden. Die aktuellen gesetzlichen Maximalbeträge für die Säule 3a finden Sie hier.

 

Die Online-Todesfallversicherung ist ausschliesslich in der freien Vorsorge (Säule 3b) abschliessbar.

Art der Versicherung Temporäre Todesfallversicherung mit konstanter oder mit gleichmässig abnehmender Versicherungssumme. Als Haupt- oder Zusatzversicherung möglich.
Eintritts- und Schlussalter (in der Regel) Todesfallversicherung
Eintrittsalter: 18 bis 65 Jahre
Schlussalter: max. 75 Jahre

Online-Todesfallversicherung
Eintrittsalter: 18 bis 45 Jahre
Schlussalter: max. 65 Jahre
Vertragsdauer

Todesfallversicherung
1* bis 45 Jahre

 

Online-Todesfallversicherung
10, 15 oder 20 Jahre

 

*Produkte mit Prämienbefreiung und/oder mit gleichmässig abnehmender Versicherungssumme: Vertragsdauer mindestens 3 Jahre.
Kündigung/Rückkauf/Umwandlung Ab dem zweiten Versicherungsjahr kann der Vertrag gekündigt werden. Zu viel bezahlte Prämien werden Ihnen zurückerstattet. Wenn Sie die Prämien für mindestens drei Jahre bezahlt haben, ist der Rückkauf bzw. eine Umwandlung der Versicherung möglich.
Überschussbeteiligung Es gibt keine Überschussbeteiligung. Die Höhe der Prämien ist über die ganze Vertragsdauer garantiert.
Begünstigungen Sie können unsere Todesfallversicherung in der Säule 3a oder 3b abschliessen. Mit der Säule 3a haben Sie den Vorteil, dass Sie jährlich Steuern sparen. Mit der Säule 3b können Sie dafür Ihre Begünstigten frei wählen. 
Erb- und Konkursprivileg Dank des Erb- und Konkursprivilegs erhalten Ihre Familienangehörigen die gesamte Versicherungssumme im Todesfall ausbezahlt, auch wenn Sie verschuldet sein sollten. Die Versicherungsleistung fällt also nicht in Ihren Nachlass. Die begünstigten Personen können die Versicherungsleistung auch bei Ausschlagung der Erbschaft beanspruchen. Somit unterliegt weder die Versicherungssumme der Begünstigten noch Ihre Versicherungssumme der Zwangsvollstreckung. Voraussetzung ist jedoch, dass Ihr Ehepartner oder die direkten Nachkommen begünstigt sind.

 

Zusätzliche Optionen

Haben Sie Interesse an zusätzlichen Optionen? Bitte fordern Sie eine Beratung an. Wir zeigen Ihnen gerne persönlich alle Ihre Optionen auf. Hier finden Sie eine Übersicht über die Zusatzoptionen:

Wenn Sie erwerbsunfähig werden oder in Ihren Grundfähigkeiten beeinträchtigt sind, übernehmen wir nach der vereinbarten Wartefrist die Prämienzahlung.

Bei Erwerbsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall zahlen wir nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist und nach Massgabe des Erwerbsausfalls eine vierteljährlich nachschüssige Rente. Je nach Bedarf kann eine Rente nur für den Krankheitsfall (ohne Unfallrisiko) zu einer günstigeren Prämie versichert werden.

Wenn Sie an den Folgen eines Unfalles oder Verkehrsunfalles sterben, zahlen wir das vereinbarte Kapital zusätzlich zu den Leistungen der Hauptversicherung aus.

Bei einer Lebenserwartung von weniger als 12 Monaten können Sie Ihr Todesfallkapital als Invaliditätskapital bereits vor Ihrem Tod beziehen. Zum Beispiel, wenn bei Ihnen eine unheilbare Krankheit diagnostiziert wurde. So können Sie noch zu Lebzeiten selbst entscheiden, was Sie mit Ihrem Geld machen.

 

Diese Option können Sie abschliessen, wenn Sie die Variante mit der konstanten Versicherungssumme wählen.