Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz

Sep 15, 2021. Posted in Diverses

Am 1. Januar 2022 tritt in der Schweiz das revidierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft. Was bedeutet das für Sie als Kundin und Kunde? Was sind Ihre Vorteile? Hier informieren wir Sie über das Gesetz und die wichtigsten Anpassungen.

Allgemeine Informationen zum Versicherungsvertragsgesetz

 

Was ist das Versicherungsvertragsgesetz?

Das Versicherungsvertragsgesetz gehört zu den wichtigsten Gesetzen für Versicherungen. Es regelt die Beziehung zwischen Versicherungen und ihren Kundinnen und Kunden. Darin sind alle Rechte und Pflichten beider Parteien festgehalten. 

 

Wieso gibt es Änderungen?

Das Versicherungsvertragsgesetz ist schon über hundert Jahre alt. Deshalb hat der Gesetzgeber eine Revision beschlossen. Mit der Revision wird das Gesetz an die heutigen Anforderungen und Bedürfnisse angepasst. Kundinnen und Kunden erhalten zukünftig einen besseren Konsumentenschutz.

 

Bei welchen Verträgen gelten die Änderungen?

Die Änderungen des Versicherungsvertragsgesetz gelten grundsätzlich für neue Verträge. Die erleichterten Formvorschriften und das neue ordentliche Kündigungsrecht bei Sachversicherungen gelten allerdings auch für Ihre bestehenden Versicherungesverträge.

 

Ab wann gilt das revidierte Versicherungsvertragsgesetz?

Das revidierte Gesetz tritt per 1. Januar 2022 in Kraft. Bei Generali Schweiz profitieren Sie je nach Vertrag bereits schon ab Herbst 2021 von den neuen Bestimmungen. Fragen Sie beim Vertragsabschluss am besten bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater oder unserem Kundenservice nach.
 


Die Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz

 

Formvorschriften

Die Anforderungen an die Formvorschriften werden gelockert. Künftig erlauben zahlreiche Bestimmungen nebst der Briefform jede Form der Kommunikation, die den Nachweis in Textform ermöglicht. Ein Beispiel sind E-Mails. So soll der Geschäftsverkehr deutlich einfacher abgewickelt werden können.

 

Widerrufsrecht

Sie können neu innerhalb von 14 Tagen von einem Vertrag zurücktreten. Wie unter dem Punkt «Formvorschriften erwähnt», können Sie dies neu auch zum Beispiel via E-Mail machen. Wichtig ist, dass die gewählte Kommunikationsform den Nachweis durch Text ermöglicht.

 

Ordentliches Kündigungsrecht


Sachversicherungen, Haftpflicht und Rechtsschutzversicherungen: Bei mehrjährigen Verträgen dürfen neu beide Vertragsparteien den Vertrag auf Ablauf des dritten Versicherungsjahres oder auf Ablauf der darauffolgenden Versicherungsjahre ordentlich kündigen.

 

Lebensversicherungen: Lebensversicherungen können Sie wie bisher nach Bezahlung der ersten Jahresprämie kündigen.

 

Verjährungsfrist

Neu können Sie uns gegenüber Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag bis zu fünf Jahre nach Eintritt eines Ereignisses geltend machen. Früher waren es nur bis zwei Jahre nach Eintritt des Ereignisses.

 

Direktes Forderungsrecht gegenüber Haftpflichtversicherungen

Geschädigte Personen können Ansprüche neu direkt bei der Haftpflichtversicherung der Gegenpartei geltend machen. Das heisst, dass zum Beispiel Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter mit Forderungen aus der Reparatur eines Mieterschadens direkt an uns als Ihre Haftpflichtversicherung gelangen kann.