Recht
Revision des Versicherungsvertragsgesetzes.
Ob Autoversicherung oder Rechtsschutz: Seit 2022 gelten neue rechtlichen Grundlagen. Was ändert sich für Sie?
Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Beziehung zwischen Versicherungen und ihren Kundinnen und Kunden. Seit dem 1. Januar 2022 gelten durch die Revision neue Regeln. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Das revidierte Versicherungsgesetz bringt viele Vorteile für Sie als Kundin oder Kunden mit sich und gilt für alle privaten Versicherungsverträge. Zum Beispiel für Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Fahrzeugversicherungen sowie Kranken- und Unfallzusatzversicherungen. Nicht aber für die Grundversicherung der Krankenkasse.
Die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes war längst überfällig. In der neuen Fassung werden die Interessen der Versicherten stärker berücksichtigt.
Wenn Sie einen Versicherungsantrag unterzeichnen, können Sie den Vertragsabschluss neu innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die 14 Tage zählen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Antrag unterschrieben haben. Um die Widerrufsfrist von 14 Tagen zu wahren, ist der Zeitpunkt des Absendens massgebend und nicht der Zeitpunkt des Eingangs bei der Versicherung. Wir empfehlen Ihnen, den Brief per Einschreiben zu versenden, damit Sie beweisen können, dass Sie die Frist eingehalten haben.
Neu gilt, dass alle Versicherungsverträge nach dreijähriger Vertragsdauer auf Ende des dritten Vertragsjahres sowie in allen folgenden Jahren gekündigt werden können. Selbst dann, wenn eine längere Vertragsdauer ohne vorzeitiges Kündigungsrecht vereinbart worden ist. Sie müssen dabei eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Die Kündigung muss schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, erfolgen.
Die Parteien können auch einvernehmlich eine kürzere Vertragsdauer und kürzere Kündigungsfristen vereinbaren. Die Kündigungsfristen müssen aber für beide Parteien gleich sein.
Manchmal kommt es vor, dass die Krankenversicherung Ihre Zusatzversicherung kündigt, nachdem Sie einen Fall gemeldet haben, den die Krankenkasse bezahlt hat. Dies wird als «Kündigung im Schadenfall» bezeichnet. Von nun an können nur noch Versicherungsnehmerinnen und -nehmer im Schadenfall kündigen. Das heisst: nur noch Sie als Kundin oder Kunde. Die Krankenkasse selbst kann in diesem Fall nicht mehr kündigen.
Ab dem 1. Januar 2022 ist es möglich, bis zu fünf Jahre nach Eintritt des Schadenereignisses Leistungen von der Versicherung zu verlangen.
Mitteilungen können künftig auf elektronischem Wege erfolgen und nicht mehr nur in einfacher Schriftform mit handschriftlicher Unterschrift. Es ist also nicht mehr notwendig, dass Sie Vertragsdokumente unterschreiben. Das einfache Senden einer E-Mail ist ausreichend, wenn Sie zum Beispiel eine Versicherung kündigen möchten.
Wenn Ihnen eine Person einen Schaden zufügt, können Sie sich direkt an deren Haftpflichtversicherung wenden, um Schadenersatz zu erhalten.
Damit Sie Ihre Rechte einfach und unkompliziert einfordern können, haben wir für Sie Musterschreiben erstellt. Diese können Sie herunterladen und direkt einsetzen.
Mustervorlage | Datei | Grösse | |
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Widerrufsrecht nach Informationspflichtverletzung | DOCX | 0 Mb | |
Kündigungsrecht nach 3 Jahren | DOCX | 0 Mb |