Teil 2: Wenn aus der Erwerbsunfähigkeit eine Invalidität wird

Mär 23, 2022.

Nebst der temporären Erwerbsunfähigkeit, die wir im ersten Teil  ansprechen, kann es passieren, dass durch einen Unfall oder eine Krankheit eine dauerhafte Invalidität eintritt. Ist dies der Fall, dann haben Sie als betroffene Person das Anrecht auf eine Invalidenrente aus der ersten Säule. Wie diese genau aussieht und warum die zweite Säule ebenfalls eine Rolle spielt, erfahren Sie hier.

Die erste Säule

Damit Sie eine Invalidenrente in Anspruch nehmen können, sollten Sie sich spätestens nach sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit bei der Invalidenversicherung (IV) anmelden. Oft leitet das auch der Arbeitgeber oder dessen Versicherung in die Wege. Danach wird ärztlich abgeklärt, wie hoch der IV-Grad ist. Mindestens 40% sind nötig, um eine Teilrente zu erhalten. In diesem Fall spricht man von einer Viertelsrente. Eine ganze Rente wird bei einem Invaliditätsgrad ab 70% gewährt. Details finden Sie auf der Website der Invalidenversicherung.

 

In manchen Fällen kommt es auch vor, dass eine dauerhafte Invalidität erst nach 12 Monaten (spätestens aber nach 24 Monaten) festgestellt wird. Liegt ein Krankheitsfall zugrunde, kann dies zu einer massiven Einkommenseinbusse führen. Bei Invalidität mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 40% werden die staatlichen Leistungen aus der IV ausbezahlt, unabhängig von der Ursache.

 

Die zweite Säule – was gibt es hier zu beachten?

Auch die zweite Säule greift, sollte eine Invalidität vorliegen. Welche Leistungen aber tatsächlich zum Einsatz kommen, hängt von der Ursache der Invalidität ab.

 

Invalidität infolge Unfall

Hier wird das UVG-Taggeld, das bis anhin 80% des täglichen Lohnes ausmachte, in eine Rente umgewandelt. Die Leistungen aus der IV und aus dem UVG dürfen gemeinsam maximal 90% des versicherten Lohns ausmachen (gilt bis zu einem maximal versicherten AHV-Lohn von CHF 148’200). Je nach Pensionskassenreglement kommen noch zusätzliche Renten dazu. 

 

Invalidität infolge Krankheit

Die Leistungen aus der Pensionskasse schwanken je nach Kassenart. Sie werden entweder prozentual auf Basis des AHV-Lohns berechnet (Leistungsprimatkasse) oder sind vom möglichen Altersguthaben abhängig (Beitragsprimatkasse). Die Informationen dazu finden Sie in Ihrem Pensionskassenreglement.

 

Ein Praxisbeispiel: Aus unserem ersten Teil wissen wir, dass Patrick (34, verheiratet, ein Kind) einen Tumor im Bauchraum hat und sich darauf verlassen hat, dass das Vorsorgesystem seines Arbeitgebers funktioniert und ihn gut absichert. Er hat seinen Vorsorgeausweis nie genau studiert und deshalb nicht realisiert, dass er auch privat hätte aktiv werden müssen, um im Krankheitsfall seinen Lebensstandard beibehalten zu können.

 

Generali Tipp: Der Vorsorgeausweis ist ein sehr wichtiges Dokument. Dort sehen Sie genau, wie Sie – und auch Ihre Familie – von Ihrem Arbeitgeber gegen unterschiedliche Risiken versichert sind. Sie bekommen den Ausweis einmal jährlich von Ihrer Pensionskasse zugeschickt. Wenn Sie Ihre Vorsorgesituation bei einem Beratungstermin analysieren wollen, sollten Sie dieses Dokument sowie das Pensionskassenreglement mitbringen.

Mehr erfahren

Teil 1: Allgemeine Informationen bei einer Erwerbsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit erhalten Sie in unserem Artikel «Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit und Unfall».

 

Teil 3: Wie gut sind Selbstständige bei Unfall und Krankheit abgesichert? Das können Sie im dritten Artikel «Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsausfall – das müssen Selbstständige wissen»  nachlesen.

WEITERE VERSICHERUNGSLÖSUNGEN