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Hausangestelltenversicherung

Einfache Versicherung für umfassende Deckung

Babysitter, Gärtner und Putzfrau verrichten wertvolle Arbeit, um Ihren Haushalt in Schwung zu halten. Deshalb ist es nur fair, die Hausangestellten gegen das Risiko eines Arbeitsunfalls zu schützen. Mit dem Abschluss einer Versicherung für Hausangestellte erfüllen Sie nicht nur Ihre Schutzpflicht als Arbeitgeber, sondern zeigen auch Wertschätzung für die Arbeit Ihrer Angestellten.

Ihre Vorteile

  • Günstige Jahresprämie von CHF 100.– für die obligatorische Unfallversicherung
  • Einfaches AHV-Abrechnungsverfahren
  • Einfaches und korrektes Erfüllen der Arbeitgeberpflichten
  • Einfacher Online-Abschluss

Oft gestellte Fragen

Für alle Ihre Hausangestellten schreibt das Gesetz eine obligatorische Unfallversicherung vor, die der Arbeitgeber abschliesst. Mit uns kommen Sie einfach und günstig ans Ziel. Die Unfallversicherung für Ihre Raumpfleger, Kinderbetreuer oder Gartenhelfer bekommen Sie bei uns für nur CHF 100.– im Jahr. Ihre Haushaltangestellten sind damit bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg geschützt. Und das Beste daran: Ein Abschluss ist ganz einfach online möglich.

Beginn und Ende des Versicherungsschutzes sind klar geregelt: Ihre Angestellten geniessen vollen Schutz zwischen dem Antritt des direkten Arbeitsweges und dem Zurücklegen des direkten Heimweges.

  • Heilungskosten (ärztliche Behandlung, Spital allgemeine Abteilung)
  • Taggeld (maximal 80% des versicherten Verdienstes ab dem 3. Tag nach dem Unfalltag)
  • Invalidenrente (maximal 80% des versicherten Verdienstes)
  • Hinterlassenenrente (maximal 70% bei mehreren Hinterbliebenen zusammen)

 

Weitere Angaben zu den einzelnen Leistungen finden Sie auf dem Merkblatt.

Die Prämie von CHF 100.– pro Versicherungsjahr bezahlen Sie als Arbeitgeber. Sie darf dem Arbeitnehmer nicht weiterverrechnet werden.

Der Vertrag für die obligatorische Unfallversicherung für Ihre Haushaltangestellten dauert jeweils 1 Jahr. Danach verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. 3 Monate vor Vertragsende können Sie den Vertrag kündigen. Bei Auflösen des Anstellungsverhältnisses kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden.

Grundsätzlich sind die Sozialversicherungsabgaben für alle Angestellten zu leisten. Sie als Arbeitgeber können jedoch von einem vereinfachten Abrechnungsverfahren profitieren, wenn Ihre Hausangestellten pro Jahr nicht mehr als CHF 20'880.– verdienen. In diesem Fall bezahlen Sie die Sozialversicherungsbeiträge nur einmal pro Jahr anstatt jeden Monat und können sich so Administrativaufwand sparen.

Grundsätzlich gilt für jeden Angestellten die Abgabepflicht an die Sozialversicherungen. Falls Ihr Arbeitnehmer die folgenden Voraussetzungen erfüllt, profitieren Sie vom vereinfachten Abrechnungsverfahren und bezahlen die Beiträge nur einmal jährlich:

  • Wohnhaft in der Schweiz und im Besitz einer gültigen Arbeitsbewilligung
  • Zwischen 17 und 64 bzw. 65 Jahre
  • Maximaler Jahreslohn von CHF 20'880.–

Um als Arbeitgeber vom vereinfachten Abrechnungsverfahren zu profitieren, brauchen Sie sich im Grunde bloss einmalig dafür anzumelden. Danach profitieren Sie von geringerem Administrationsaufwand, indem Sie die Abgaben nur einmal jährlich abrechnen müssen. So kommen Sie zum vereinfachten Abrechnungsverfahren:

  • Formular zur Anmeldung für das vereinfachte Abrechnungsverfahren ausfüllen und an Ihre Ausgleichskasse senden
  • Die Sozialversicherungsbeiträge monatlich vom Lohn Ihres Angestellten abziehen
  • Ende Jahr den Gesamtbetrag mit der Ausgleichskasse abrechnen

 

Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf dem Merkblatt «Vereinfachtes AHV-Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber».