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Freizügigkeitspolice

Die einfache Lösung für Ihr Pensionskassenkapital

Planen Sie eine längere Auszeit? Ob Weltreise oder mehr Zeit für die Familie: Die Freizügigkeitspolice ermöglicht es Ihnen, Ihre Pensionskassengelder ganz einfach für längere Zeit zu deponieren. Sie profitieren dabei von einem attraktiven Zinssatz und wissen: Meine Zukunft ist in guten Händen.

Ihre Vorteile

  • Zinssatz von 0.4% – bis Ende 2024 garantiert
  • Sehr hohe Sicherheit (gebundenes Sondervermögen)
  • Kostentransparenz
  • Vorbezug und Verpfändung für selbstbewohntes Wohneigentum möglich
  • Flexibilität bei der Vorsorgeplanung (Auflösung ab 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter bzw. bis 5 Jahre danach)

SO EINZIGARTIG WIE SIE

Gehen Sie für längere Zeit ins Ausland oder möchten Sie mehr Zeit für die Familie verbringen? Machen Sie sich selbstständig und verzichten auf die Auszahlung der Freizügigkeitsleistung? Vielleicht können Sie auch nur einen Teil Ihrer Freizügigkeitsleistung an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers übertragen oder Sie möchten Ihr Guthaben von einem anderen Freizügigkeitskonto zu Generali transferieren. Oder Sie haben nach einer Scheidung eine Zahlung aus der beruflichen Vorsorge erhalten. Wo auch immer Sie gerade im Leben stehen: Gründe gibt es viele, weshalb die Freizügigkeitspolice von Generali die ideale Anlage für Ihr Pensionskassenguthaben ist.

 

Ihr Kapital ist verfügbar, wenn Sie es benötigen: Kaufen Sie sich Wohneigentum, können Sie dafür Ihr Geld einsetzen oder Ihre Police als Sicherheit verwenden. Werden Sie selbstständig, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kapital zu beziehen. Wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen, dürfen Sie Ihr Guthaben mitnehmen –  in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der EFTA (mit Ausnahme Liechtensteins) den überobligatorischen Teil, in die übrigen Länder das gesamte Kapital. Und falls Ihnen etwas passiert, bekommen Ihre Liebsten sofort 101% des vorhandenen Kapitals.

IHRE LEISTUNGEN

Im Erlebensfall (beispielsweise bei Erreichen des ordentlichen AHV-Alters) erhalten Sie die verzinste Einmaleinlage.

Im Todesfall werden Ihren Anspruchsberechtigten 101% der verzinsten Einmaleinlage ausbezahlt.

ZAHLEN & FAKTEN

Der Zinssatz wird jährlich festgelegt und ist jeweils für ein Kalenderjahr garantiert.

Einmaleinlage: minimal CHF 20'000.–, maximal CHF 500'000.–

Im Rahmen der Gesetzgebung zur Wohneigentumsförderung können Sie Ihre Freizügigkeitsleistung vorbeziehen oder verpfänden.

Kostenlose Policen-Eröffnung und -Verwaltung. Bei einer Haltedauer von mindestens einem Jahr ist auch die Auflösung der Freizügigkeitspolice kostenlos. Für eine kürzere Haltedauer sowie für einen Vorbezug für Wohneigentum beachten Sie bitte das Gebührenreglement. Eine Verpfändung ist kostenfrei.