Krankentaggeld: Ist Ihr Team richtig versichert?

Sep 1, 2020.

Wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden vor wirtschaftlichen Einbussen im Krankheitsfall schützen wollen, ist die Krankentaggeldversicherung das Mittel der Wahl. Doch Achtung: Nicht immer passen die Bedingungen optimal zum Unternehmen. Erfahren Sie, warum es sich lohnt, beim Abschluss eines Krankentaggelds ganz genau hinzusehen.

Nicht erst seit Covid-19 geraten gesundheitsbedingte Absenzen immer mehr in den Fokus: Allein im Jahr 2019 fielen in Schweizer Unternehmen rund 197 Millionen Arbeitsstunden wegen Krankheit oder Unfällen aus – ein Anteil von 70 Prozent aller Abwesenheitszeiten. Insgesamt stieg die Absenzquote seit dem Jahr 2010 um knapp 20 Prozent.

 

«Höchste Zeit für Arbeitgeber, ihre Arbeitnehmerversicherungen auf den Prüfstand zu stellen und bei Bedarf zu optimieren», empfiehlt Generali Expertin Andrea Juric. «Allerdings merken wir in unserem täglichen Beratungsgeschäft, dass viele Unternehmen noch zu wenig über die Stolpersteine wissen, die zum Beispiel mit dem Krankentaggeld verbunden sind. Wer sie kennt, sichert sich und seine Mitarbeitenden wirksam gegen Krankheit ab. Zudem schützt man alle Beteiligten vor den finanziellen Folgen, die oft weiter reichen als nur bis zur ärztlichen Krankschreibung.»

 

 

Verschiedene Gesetze regeln das Krankentaggeld. Welches trifft auf meine Firma zu?

VVG – Versicherungsvertragsgesetz

Hier hängt alles davon ab, auf welche Weise das Krankentaggeld abgesichert wird. Generali bietet zum Beispiel Taggeldversicherungen nach den Grundsätzen des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag an. Meist handelt es sich dabei um Kollektivversicherungen für das ganze Unternehmen, die deutlich preisgünstiger sind als Einzelversicherungen. Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag, kurz VVG, regelt alle privatwirtschaftlichen Versicherungsverträge. Es erlaubt den Vertragspartnern eine grösstmögliche Partei-Autonomie. «Dadurch sind flexible Lösungen möglich, die bei Bedarf auch später noch angepasst werden können», ergänzt Andrea Juric.

 

KVG – Krankenversicherungsgesetz

Etwas anders sieht es bei Taggeldversicherungen aus, die dem Gesetz über die Krankenversicherung (KVG) unterliegen: Hier bestimmen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder das Regelwerk der zuständigen Krankenversicherung, für wen, wann und in welcher Höhe Anspruch auf Krankentaggeld besteht. Dabei sind eine Reihe Gesetze und Verordnungen zu beachten, darunter:

  • das Gesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)
  • die dazugehörige Verordnung (ATSV)
  • die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV)

 

Ein «Paragraphendschungel», der so manchem Unternehmen die Orientierung beim Abschluss einer freiwilligen Krankentaggeldversicherung erschwert.

 

Die Gesetzesgrundlagen im Vergleich

In der Praxis gibt es etliche Unterschiede zwischen beiden Gesetzesgrundlagen, die sich erst bei näherem Hinsehen offenbaren: Zum Beispiel entsteht nach dem VVG der Anspruch auf Krankentaggeld je Leistungsfall, also nach einer bestimmten Erkrankung. Das KVG fasst dagegen mehrere Erkrankungen innerhalb der Leistungsdauer zusammen.

 

Ein weiteres Beispiel: Nach dem KVG werden Taggeldleistungen während maximal 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen gewährt. Nach den Bestimmungen des VVG ist die Anzahl der Tagessätze mit maximal 730 statt 720 Krankheitstagen etwas komfortabler gestaltet. Dadurch wird bei Invalidität der Übergang von einem nach dem VVG abgeschlossenen Krankentaggeld zu einer Invalidenrente aus der beruflichen Vorsorge erleichtert.

 

Gut zu wissen: Versicherungsverträge, die auf Grundlage des VVG abgeschlossen wurden, unterliegen nicht den Bedingungen des KVG – und umgekehrt.

«Mit einer massgeschneiderten Krankentaggeldversicherung schützen Arbeitgeber nicht nur sich und ihr Unternehmen, sondern auch ihre Mitarbeiter vor möglichen finanziellen Folgen.»

Andrea Juric, Head of Underwriting Health, Generali Schweiz

Lohnfortzahlung bei Krankheit: Was sagt das Gesetz?

Anders als bei Unfällen existiert in der Schweiz bei Krankheit keine obligatorische Versicherungspflicht, die den Lohnersatz sichert. Dabei besteht gerade bei Erkrankungen erhöhter Handlungsbedarf: Das Wirtschaftsportal «Saldo» schätzt, dass gesundheitsbedingte Absenzen etwa achtmal häufiger durch Krankheit verursacht werden als durch Unfälle.

 

Der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung ist daher die Lösung der Wahl, um finanzielle Engpässe der Mitarbeitenden im Krankheitsfall zu verhindern. Andrea Juric: «Hier ist der Arbeitgeber gefragt. Denn selbst für den Fall, dass ein Arbeitnehmer bereits über eine eigene Krankentaggeldversicherung verfügt, besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung für den Arbeitgeber fort. Daher sind Unternehmen stets gut beraten, wenn sie rechtzeitig für ihre Mitarbeitenden eine Krankentaggeldversicherung abschliessen. Denn damit können die Folgekosten der gesetzlichen Lohnfortzahlung aufgefangen werden».

 

Was sagt das Obligationenrecht zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Grundlage für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist Artikel 324a des Obligationenrechts (OR). Besteht keine Taggeldversicherung, muss der Arbeitgeber demnach für eine bestimmte Zeit den vollen Lohn samt einer angemessenen Vergütung für ausfallenden Naturallohn entrichten. Konkret bedeutet diese etwas vage Formulierung Folgendes: Die Dauer der Lohnfortzahlung richtet sich nach Anstellungsjahren (einschliesslich Ausbildungs- und Probezeiten): Im ersten Jahr der Anstellung wird der Lohn demnach drei Wochen weitergezahlt. Bei zehn Jahren Betriebszugehörigkeit sind es 16 Wochen. Ansonsten gelten unterschiedliche Regelungen – je nach Region, in der das Unternehmen seinen Standort hat. Massgebend für die Schweiz sind drei verschiedene Tabellen: die Zürcher, die Basler und die Berner Skala. Eine genaue Übersicht der regionalen Skalen für die Lohnfortzahlung findet sich auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) oder unter www.tinyurl.com/Lohnfortzahlungsskalen.

 

 

Krankentaggeld: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Der Abschluss einer Taggeldversicherung führt in der Praxis zu einer spürbaren Entlastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmende und sichert beide Partner bei Ansprüchen auf eine Lohnfortzahlung wegen Krankheit – auch über längere Zeit – ab.

 

Dafür gelten laut Gesetz folgende Mindestanforderungen:

  • Der Arbeitgeber übernimmt mindestens die Hälfte der monatlichen Prämie – der Arbeitnehmeranteil wird in der Praxis vom Lohn einbehalten.
  • Die Karenzfrist oder sogenannte Wartefrist wird individuell festgelegt.
  • Die Versicherungsvereinbarung sieht mindestens 80% Fortzahlung des Lohns vor – und zwar für 720 Krankheitstage (in der Praxis sind es meist 730 Tage, also volle zwei Jahre).

 

 

Wichtig: Gesamtarbeitsvertrag checken

Ausser den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen spielt auch die Branche eine wichtige Rolle. Denn in vielen Wirtschaftszweigen gelten Gesamtarbeitsverträge, die den Abschluss eines Krankentaggelds für die Mitarbeitenden bindend vorsehen. Details dazu finden sich in dem für die jeweilige Branche geltenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV).

 

Hier eine Übersicht aller Gesamtarbeitsverträge für die Schweiz.

 

 

Krankentaggeld – ab wann, wie lange und wie hoch?

Eine harmlose Erkältung ist schnell überstanden. Doch viele Krankheitsverläufe wirken sich langfristig aus. Und oft ist die Entwicklung der damit verbundenen Ausfallzeiten nur schwer absehbar. Deshalb ist es wichtig, die Leistungen der Krankentaggeldversicherung im gesamten denkbaren Zyklus der Erkrankung eines Mitarbeiters zu betrachten. Denn nur mit dem Krankentaggeld wird die Lücke zwischen der ersten ärztlichen Krankschreibung bis hin zu einer im schlimmsten Fall drohenden Invalidität geschlossen.

Die Grafik zeigt, wie sich das Krankentaggeld auf einen möglichen Krankheitsverlauf auswirkt:

  • Nach erstmaliger Meldung der Erkrankung entsteht eine Wartefrist, die – je nach Police – zum Beispiel 14, 30, 90 oder 180 Tage betragen kann. In dieser Zeit leistet der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung aus eigener Tasche. Die Wartefrist beginnt, sobald ein Mitarbeiter zu mindestens 25% krankgeschrieben ist.
  • Ohne Krankentaggeldversicherung würde die Lohnfortzahlung laut Gesetz 100% betragen. Bei Abschluss einer freiwilligen Versicherung richtet sich die Höhe jedoch nach dem vereinbarten Krankentaggeld. In der Regel sind also nur 80% oder 90% des Lohns zu leisten. Je nach Wartefrist und Anstellungsjahren des Mitarbeitenden bedeutet dies im Vergleich zum gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung unter Umständen eine deutliche Ersparnis.
  • Nach Ende der Wartefrist springt die Taggeldversicherung ein – und zwar bis zu 730 Tage lang. Dabei übernimmt die Versicherung die Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber erhält in der Regel die Zahlungen der Versicherungen und transferiert diese an den Mitarbeitenden. Der Arbeitgeber ist in dieser Zeit von der Lohnfortzahlung befreit.
  • Je nach Diagnose ist nach 365 Tagen eine Anmeldung bei der Invalidenstelle notwendig. Diese übernimmt die Versicherung. Dann wird von der Invalidenstelle der Anspruch auf eine Invalidenrente geprüft.
  • Wird eine Invaliditätsrente durch die Invalidenstelle bewilligt, greift diese nach Ablauf der Krankentaggeldzahlungen ein.
  • Ab dem Pensionsalter wird die Invalidenrente in die normale AHV-Rente umgewandelt.

 

Dieser Zyklus einer «Rundum»-Absicherung hat nicht nur für den Arbeitnehmenden Vorteile. Auch der Arbeitgeber profitiert. Denn in der Praxis können besonders wichtige Fachkräfte, die trotz Erkrankung oder Invalidität noch teilweise arbeiten können und wollen, im Betrieb gehalten werden. Das Unternehmen muss also einerseits nicht auf ihr Knowhow verzichten, geht zugleich aber keinerlei finanzielles Risiko ein.

 

 

Schlüsselpersonen: Auch an die betrieblichen Folgeschäden von Krankheit denken

Nicht nur in kleinen Unternehmen zählt oft jeder Mitarbeiter, wenn es um die Ausführung von Aufträgen und Projekten geht. Doch was, wenn ausgerechnet die dringend benötigte Fachkraft ausfällt, auf die es in Stosszeiten oder bei einem Grossauftrag ganz besonders ankommt?

 

Andrea Juric: «Oft ist die Lohnfortzahlung in solchen Fällen für den Arbeitgeber das kleinere Problem. Vielmehr droht der Verlust von Kunden oder gar Schadenersatzforderungen, da Verträge nicht vollständig oder nicht rechtzeitig eingehalten werden können. Um eine solche Situation abzuwenden, ist es oft notwendig, rasch einen Ersatz für die erkrankte Person zu finden.» Mit einer Zusatzversicherung können unvorhergesehene Folgekosten beim Ausfall von Schlüsselpersonen abgesichert werden. Dazu zählen neben dem Lohn für die Vertretung von Schlüsselpersonen auch Fixkosten wie zum Beispiel die Geschäftsmiete.

 

Ebenfalls gut zu wissen:

  • Beim Krankentaggeld können Mitarbeitende, Geschäftsführer oder Selbständige einen Jahreslohn von bis zu CHF 300‘000 pro Person absichern.
  • Bei Mitarbeitenden beträgt das Taggeld in der Regel 80% (wahlweise bis 90%) des Lohns, bei Inhabern sind es bis zu 100%.
  • Nach Ausscheiden eines Mitarbeiters gilt eine Nachdeckung von einem Monat.

 

 

Wer kann versichert werden?

Alle Arbeitnehmer, die mindestens drei Monate im Unternehmen beschäftigt sind, haben Anspruch auf eine Lohnfortzahlung, die durch die Krankentaggeldversicherung abgedeckt werden kann.

 

Ohne anderslautende Vereinbarung gelten alle Mitarbeitenden der Firma als Arbeitnehmer. Und zwar auch

  • Lernende
  • Beschäftigte in der Probezeit
  • Teilzeitbeschäftigte

 

sowie alle obligatorisch Unfallversicherten. Auch solche, die ins Ausland entsandt wurden oder Grenzgänger, die über eine Grenzgängerbewilligung verfügen.

 

Auch Selbständige können namentlich in den Versicherungsvertrag des Unternehmens aufgenommen werden. Und zwar auch dann, wenn sie nicht obligatorisch unfallversichert sind.

 

 

Vergleiche lohnen sich: Krankentaggeldversicherung checken

Die Höhe der Prämien für die Krankentaggeldversicherung und die dafür vereinbarten Leistungen sind ein wichtiger Kostenfaktor bei der sozialen Absicherung von Mitarbeitenden. Aber auch selbständige Einzelunternehmer sollten die Angebote der verschiedenen Versicherer rechtzeitig im Blick behalten. Denn die meisten Verträge haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende. Das bedeutet, dass der alte Vertrag für einen Wechsel zu einem anderen Versicherer bereits Ende September regulär gekündigt werden muss. Ausnahme: Der bisherige Versicherer kündigt für das Folgejahr eine Beitragsanpassung an – dann besteht ein Sonderkündigungsrecht bis Ende November.

 

Generali Tipp: Es lohnt sich, nicht nur auf die Höhe der Prämie zu achten, sondern auch die Leistungen in den Versicherungsbedingungen zu vergleichen. Und: Immer erst kündigen, wenn die neue Versicherung fix ist.

Die Expertin

Andrea Juric ist Team Leader Underwriting bei Generali Schweiz. Mit ihrer langjährigen Erfahrung trägt sie wesentlich zum Erfolg passgenauer Versicherungsstrategien von Unternehmen jeder Grössenordnung und Branchenzugehörigkeit bei. Sowohl unsere Agenten als auch unsere Broker vertrauen auf die Sachkenntnis von Andrea Juric, wenn es um optimale Businesslösungen im Versicherungssegment geht. So können sie unsere Geschäftskunden optimal beraten.

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