Erste Wohnung
Diese Versicherung schützt Sie bei Schäden durch Ihren Vierbeiner.
Haustiere bringen Freude, aber auch Verantwortung. Wenn Ihr Vierbeiner einen Schaden verursacht, schützt Sie eine Privathaftpflicht vor finanziellem Schaden. Für Hunde besteht sogar oft eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung als Absicherung für Sie und für andere.
Schäden passieren schnell – ob beim Spaziergang oder zu Hause. Wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht, sind Sie als Halterin oder Halter haftbar. Eine Haftpflichtversicherung für Schäden durch Hunde und andere Tiere übernimmt diese Kosten und schützt Sie damit vor finanziellen Forderungen.
Sie ist meist als Zusatz zur Privathaftpflichtversicherung erhältlich. Achten Sie beim Abschluss darauf, dass Hunde explizit mitversichert sind, oder melden Sie Ihren Hund separat an.
Nicht nur Hunde verursachen manchmal Schäden. Auch andere Tiere können eine Haftpflichtabsicherung nötig machen. Hier erfahren Sie, für welche Tiere eine Versicherung sinnvoll ist:
Ein unbedachter Moment reicht und der Hund richtet Schaden an. Eine Haftpflichtversicherung für solche Schäden schützt Hundehalter und Hundehalterinnen vor den oft unterschätzten finanziellen Folgen.
Die Haftpflichtversicherung für Schäden durch Hunde schützt Sie als Halterin oder Halter in vielen Alltagssituationen. Sie kommt für Schäden auf, die Ihr Hund verursacht – sei es an Sachen, Mietobjekten oder Personen. Doch es gibt auch Ausnahmen und wichtige Voraussetzungen zu beachten.
Die Haftpflichtversicherung für Schäden durch Hunde deckt alle typischen Risiken ab, die im Alltag eintreten können:
Nicht alle Schäden, die ein Hund verursacht, sind in der versichert, dazu gehören:
Damit die Haftpflichtversicherung für Schäden durch Hunde gilt, müssen Sie Ihren Hund bei der Versicherung korrekt anmelden und sämtliche Vorschriften einhalten, wie Leinen- oder Maulkorbpflichten in bestimmten Kantonen.
Eine Haftpflichtversicherung für Hunde schützt nicht nur Sie als Halterin oder Halter. Auch Personen, die im gleichen Haushalt leben, sind mitversichert. Dazu gehören beispielsweise Ihre Partnerin oder Ihr Partner oder Ihre Kinder. So sind alle abgesichert, wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht.
In vielen Kantonen ist eine Haftpflichtversicherung für Schäden durch Hunde gesetzlich vorgeschrieben.
Selbst in Kantonen ohne Pflicht empfehlen Fachpersonen den Abschluss ausdrücklich, denn auch kleine Schäden können grosse Kosten verursachen. Eine Haftpflichtversicherung für Hunde schützt Sie zuverlässig vor finanziellen Folgen.
Kleintiere wie Meerschweinchen oder Vögel sind meist mitversichert. Hunde und Pferde müssen jedoch separat gemeldet und teils zusätzlich versichert werden.
Hunde sind in den meisten Fällen automatisch eingeschlossen, müssen jedoch separat bei der Versicherung angemeldet werden. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss unbedingt, ob Ihr Hund mitversichert ist.
Wenn Sie ein fremdes Pferd reiten und dabei einen Schaden verursachen, übernimmt die Zusatzdeckung die Kosten. Bei Generali ist die Zusatzdeckung in der Privathaftpflicht versicherbar.
Bei einem Reitunfall haftet grundsätzlich die reitende Person – ausser, es lag ein Fehler beim Halter oder bei der Halterin des Tieres oder der Ausrüstung vor.
Die Kosten für eine Haftpflichtversicherung für Schäden durch Hunde variieren je nach Anbieter, Leistungsumfang und gewähltem Selbstbehalt. In der Regel beginnen die Prämien bei rund CHF 100.– pro Jahr.
Gut zu wissen: Bei Generali sind Hunde in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie einen Schaden aus Unachtsamkeit zulassen, zum Beispiel, wenn Sie kurz abgelenkt sind und Ihr Hund etwas beschädigt. Solche Schäden übernimmt die Haftpflichtversicherung in der Regel. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass Sie bekannte Risiken ignorieren, etwa wenn ein Hund mit Jagdtrieb unangeleint läuft. In solchen Fällen kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.
Grundsätzlich haftet die Halterin oder der Halter für Schäden, die der eigene Hund verursacht – auch wenn gerade eine haushaltsfremde Person auf ihn aufpasst. Viele Haftpflichtversicherungen decken die private Betreuung fremder Hunde, zum Beispiel während der Ferien, mit ab. Eine Anmeldung bei der Versicherung ist aber dennoch oft nötig. Anders ist es, wenn der Hund gewerblich betreut wird, wie bei Hundesittern oder in einer Pension, und somit ein Vertrag besteht, der zur Beaufsichtigung verpflichtet. Dann sind die Betreuungspersonen selbst haftbar und sollten über eine entsprechende Versicherung für die Hundebetreuung verfügen.