Erste Wohnung
Diese Versicherungen sind ein Muss.
Mit dem Einzug in die erste eigene Wohnung beginnt ein neues Kapitel. Mit dem Umzug und der gewonnenen Freiheit kommt auch die Verantwortung. Welche Versicherungen sind jetzt wichtig? Unsere Tipps für den optimalen Versicherungsschutz im neuen Zuhause.
Ob Sie eine obligatorische Versicherung für Ihre Wohnung benötigen, hängt von Ihrem Wohnkanton ab. In einigen Kantonen ist die obligatorische Versicherung des Hausrats vorgeschrieben. In Nidwalden und der Waadt beispielsweise ist eine Feuer- und Elementarschadenversicherung Pflicht und wird durch die Kantonale Feuerversicherung bereitgestellt. In den Kantonen Freiburg und Jura ist ebenfalls eine Feuer- und Elementarschadenversicherung erforderlich, jedoch können Sie den Versicherer hier selbst wählen.
Obwohl Sie neben den oben genannten Ausnahmen keine obligatorischen Versicherungen für Ihre Wohnung brauchen, lohnt sich ein Abschluss dennoch. Denn schnell kommt es mal zu Schäden in der Wohnung, es wird eingebrochen, oder das neue E-Bike wird vor der Wohnung gestohlen. Die Kosten für diese Schäden sind oftmals hoch und machen sich im Portemonnaie bemerkbar. Damit Sie genau für diese Fälle finanziell abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Haushaltsversicherung. Darin enthalten sind die zwei Must-have-Versicherungen für Mieterinnen und Mieter: die Hausratversicherung und die Privathaftpflichtversicherung.
Die Hausratversicherung deckt Schäden am Hausrat ab. Dazu gehören persönliche Gegenstände wie Möbel, Kleider oder Elektrogeräte, die aufgrund von Feuer, Wasser oder Einbruchdiebstahl beschädigt oder gestohlen wurden. Optional können Sie auch Ihr Velo versichern, und dank der Hausratkasko-Option übernehmen wir Beschädigungen an Ihrem Handy. Das Büsi oder der Familienhund zieht mit in die neue Wohnung? Dann lohnt sich allenfalls auch eine Haustierversicherung, die bei Unfall oder Krankheit die tierärztlichen Behandlungskosten übernimmt.
Die Kosten für eine Hausratversicherung hängen primär von der Wohnungsgrösse, vom Wert Ihres Hausrats und von der gewünschten Versicherungssumme ab. Die Kosten liegen durchschnittlich bei 150 bis 300 Franken pro Jahr.
Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie im Schadensfall selbst bezahlen müssen. Ähnlich wie bei den jährlichen Kosten kommt es auch beim Selbstbehalt darauf an, für welche Versicherungsdeckung Sie sich entscheiden. In der Regel variiert der Betrag zwischen 200 und 500 Franken. Für Elementarschäden ist ein gesetzlich vorgeschriebener Selbstbehalt von 500 Franken gemäss Artikel 175 AVO zu beachten.
Grundsätzlich sollten Sie prüfen, ob Sie nach dem Auszug aus dem Elternhaus noch bei den Eltern mitversichert sind. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um die richtige Entscheidung zu treffen.
Sie ziehen in ein WG-Zimmer und teilen sich somit den Haushalt mit anderen Personen? Dann können Sie auch eine gemeinsame Hausrat- und Haftpflichtversicherung abschliessen. Wichtig ist, dass Sie die Versicherungssumme des Hausrats regelmässig überprüfen und auch neue Personen melden.
Mit der Haftpflichtversicherung sind Sie bei Schäden versichert, die Sie unabsichtlich an anderen Personen oder Sachen verursachen – dazu gehören auch Mietschäden. Viele Vermieter verlangen deshalb eine Haftpflichtversicherung. Beim Umzug wurde ein Fenster oder eine Wand beschädigt? Oder bei der Party im Haus eines Freundes ist Ihnen das Rotweinglas heruntergefallen und hat einen grossen roten Fleck auf dem Parkettboden hinterlassen? Genau in solchen Fällen kommt die Privathaftpflicht für den finanziellen Schaden auf.
Die Kosten für eine private Haftpflichtversicherung in der Schweiz können variieren. Faktoren wie Deckungssumme, Selbstbehalt und persönliche Umstände beeinflussen die Kosten. Als Einzelperson können Sie bereits unter 100 Franken eine Haftpflichtversicherung abschliessen.
In der Regel liegt der Selbstbehalt der Haftpflichtversicherung bei 200 Franken. Dieser Betrag kann allerdings je nach Versicherung auch erhöht, reduziert oder ausgeschlossen werden.
Das Lenken fremder Fahrzeuge kann als Zusatzdeckung in der Haftpflicht mitversichert werden und wird unbedingt empfohlen. Denn bereits ein kleiner Parkschaden kann mehrere hundert Franken an Reparaturkosten verursachen. Die Zusatzdeckung gilt nur für die gelegentliche Nutzung fremder Fahrzeuge. Sollten Sie regelmässig fremde Autos nutzen, dann werden die Kosten für einen entstandenen Schaden nicht gedeckt. Hinweis: Wenn Sie in einer WG wohnen und gelegentlich das Auto der Mitbewohnerin oder des Mitbewohners ausleihen, dann werden die Kosten ebenfalls nicht übernommen. Unser Beratungsteam erstellt Ihnen gerne ein passendes Angebot für solche Fälle.
Die erste Wohnung, die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags für den Job nach dem Studium oder der Ausbildung oder der Kauf eines neuen Velos: In all diesen Situationen kommen rechtliche Rahmenbedingungen zum Tragen. Gerade in jungen Jahren fehlt teilweise die Erfahrung, was Unsicherheiten verursachen und Risiken bergen kann. Eine Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen in solchen Fällen die nötige juristische Sicherheit und unterstützt Sie bei sämtlichen Rechtsfragen.