Bei Lebensversicherungen spricht man bei Kündigungen auch von einem Rückkauf. Sobald Ihr Rückkaufgesuch bei uns eintrifft, ist es wirksam. Im Normalfall nehmen wir die Auszahlung des Rückkaufswertes (sofern die Police einen Rückkaufswert aufweist) innerhalb von 30 Tagen vor, nachdem wir alle erforderlichen Unterlagen und Informationen erhalten haben. Zum Beispiel müssen wir auf die aktuellen Fondskurse warten, um die Auszahlung vornehmen zu können.
Wichtig: Wenn Ihre Versicherungspolice verpfändet wurde, ist die schriftliche Zustimmung des Pfandgläubigers zwingend erforderlich. Ansonsten ist die Kündigung nicht gültig und wir können keine Auszahlung vornehmen.