Eine Lieferung, die Geduld erfordert

Aug 31, 2021.

Wer kennt diese Situation nicht: Sie kaufen online einen Gegenstand und stellen fest, dass die Ware nicht innerhalb der angegebenen Lieferzeit bei Ihnen zu Hause eintrifft. Mit diesem Artikel zeigen wir Ihnen auf, wie Sie bei einer verzögerten Lieferung vorgehen können.

ONLINE-KAUF: TIPPS
 

LIEFERDATUM

Wenn kein festes Lieferdatum oder keine klare Lieferfrist vereinbart wurde, müssen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist für die Lieferung ansetzen.

 

 

NICHTEINHALTUNG DER LIEFERFRIST

Ist die Ware innert der angesetzten Frist noch nicht geliefert worden, kommt der Verkäufer in Lieferverzug. Bei Lieferverzug haben Sie ein sogenanntes Wahlrecht. Teilen Sie nun dem Verkäufer mit, welches Recht Sie wählen. Sie haben die Wahl zwischen folgenden Rechten:

  • Sie teilen ihm mit, dass Sie die Ware nicht mehr wollen und Schadenersatz fordern.
  • Sie teilen ihm mit, dass Sie die Ware immer noch wollen und auf die Lieferung warten. Jedoch fordern Sie auch Schadenersatz, der Ihnen durch die Verspätung entstanden ist oder entstehen wird.
  • Sie teilen ihm mit, dass Sie vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückhaben wollen.

 

Wenn der Verkäufer die Sache nach diesem Schreiben nicht in Ordnung bringt oder falls Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich an Fortuna.

 

 

Falls Ihr Paket versandt wurde, aber bei Ihnen nicht angekommen ist

Wenn Sie vom Zusteller einen Versandnachweis erhalten haben, raten wir Ihnen, sich umgehend mit der Post oder mit dem entsprechenden Lieferanten in Verbindung zu setzen. Wenn das Paket verloren ging, können Sie vom Lieferanten eine Entschädigung verlangen. Kann der Lieferant jedoch nachweisen, dass die Ware im Briefkasten deponiert wurde, ist er von der Haftung befreit.

 

Wir raten Ihnen deshalb dazu, vom Verkäufer den Versand gegen «Signatur» zu verlangen. Dann darf der Lieferant das Paket nicht in den Briefkasten legen, sondern muss das Paket dem Empfänger gegen Unterschrift übergeben.

 

Bitte beachten Sie: Die Tipps in diesem Artikel beziehen sich ausschliesslich auf Konsumverträge, die dem Schweizerischen Obligationenrecht unterliegen. Beachten Sie zudem die Regelungen in den AGB.

ÜBER DEN AUTOR

«Das Kundenverhalten hat sich geändert. Sehr viele Käufe werden heute mit zwei Klicks im Internet getätigt. Danach freut man sich auf die baldige und bequeme Lieferung vor die Haustür. Manchmal ist etwas Geduld gefordert. Und wem es schliesslich zu lange geht, sollte wissen, wie er in dieser Situation verfahren kann.»

 

Andreas Cossalter, Head of First Touch Customer Experience, Fortuna Rechtsschutz

ÜBER FORTUNA RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Unser «First Touch Customer Experience»-Team von Fortuna besteht aus engagierten Rechtsexperten, die sich den rechtlichen Problemen widmen, mit denen unsere Versicherungsnehmer im Alltag konfrontiert werden. Das Team bietet Ihnen sofortige Rechtshilfe über die Telefon-Hotline und unterstützt unsere Versicherungsnehmer auch durch informative Artikel und nützliche Mustervorlagen auf unserer Website.

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