Sicherer unterwegs im Strassenverkehr

Aug 3, 2023.

Im Auto, auf dem Velo, mit dem E-Trottinett oder zu Fuss: Auf der Strasse müssen die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmenden aneinander vorbeikommen. Durchschnittlich verlieren in der Schweiz jede Woche 5 Personen im Strassenverkehr ihr Leben. Wenn sich alle an die Regeln für Ihr Gefährt halten würden, könnten Unfälle und Streit vermieden werden. Das sind die wichtigsten Rechte und Pflichten.

Im Strassenverkehr unterwegs: Ihre Rechte und Pflichten

Die Schweizer Strassen sind voll mit den unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmenden. Hierzulande sind rund 4,7 Millionen Pkws zugelassen (Stand 2022). Diese Zahl steigt von Jahr zu Jahr. Dazu kommen mehrere 100‘000 Motorräder, Velos, E-Bikes und Trendgefährte wie E-Trottinetts. Und nicht zu vergessen: Alle Fussgängerinnen und Fussgänger.

 

Um auf der Strasse sicher unterwegs zu sein, braucht es nicht nur Toleranz und Rücksicht, sondern auch Regeln. Bei der theoretischen Fahrprüfung lernt man die wichtigsten Rechte und Pflichten für Lenkerinnen und Lenker von Autos oder Motorrädern. Aber was für andere Fortbewegungsmöglichkeiten gilt, ist vielen unklar.

 

 

Elektro-Bikes und Velos: Diese Regeln sollten Sie kennen

 

Laut Velosuisse ist bald jedes zweite in der Schweiz verkaufte Fahrrad ein E-Bike. Ende 2022 lag die Aufteilung im Schweizer Markt bei 55% muskelbetriebenen Velos und 45% Elektro-Velos. Generell werden E-Bikes häufiger benutzt als die «normalen» Velos und die Fahrenden legen damit auch viel längere Strecken zurück.

 

Es gibt zwei Kategorien von E-Bikes: Die langsamen dürfen maximal 25km/h fahren, die schnellen bis 45km/h (jeweils mit Tretunterstützung). Letztere fallen in die Kategorie der Mofas (Kategorie M, Motorfahrräder), sie brauchen ein Kontrollschild und eine E-Bike-Vignette, zudem gilt Helmpflicht.

  • Für beide Kategorien gilt: Wer sie fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Unter 16-Jährige müssen zudem den Mofa-Ausweis besitzen. Für die schnellen E-Bikes brauchen auch ältere Personen mindestens den Mofa-Ausweis.
  • Für alle E-Bikes ist eine fest angebrachte Velobeleuchtung Pflicht, vorne weiss und hinten rot. Seit 2022 gilt: Das Licht muss auch am Tag eingeschaltet werden.
  • Ebenfalls Pflicht bei Elektro-Velos: Ein roter Rückstrahler nach hinten sowie eine Klingel.
  • Für E-Bikes bis max. 25km/h und für Velos gilt keine Helmpflicht, der Helm wird aber empfohlen.
  • Velos, E-Bikes und Mofas dürfen bei Rot rechts abbiegen, wenn es an der Ampel ein entsprechendes zusätzliches Signal (gelbes Velo und Pfeil) gibt.
  • Auf herkömmlichen Velos dürfen Kinder ab 6 Jahren auf Hauptstrassen fahren, müssen dabei aber von einer mindestens 16 Jahre alten Person beaufsichtigt werden.
  • Kinder unter 12 Jahren dürfen mit dem Velo das Trottoir benützen – allerdings nur dann, wenn kein Radstreifen vorhanden ist. Menschen zu Fuss haben immer Vortritt.

 

 

E-Trottinetts oder E-Scooter: Das gilt für die beliebten Trendgefährte

 

Für Elektro-Trottinetts und E-Scooter, die für den Verkehr zugelassen sind, gelten dieselben Regeln wie für Velos. Sie gehören also auf den Radweg. Falls es keinen Velostreifen gibt, dürfen Sie damit am rechten Strassenrand fahren. Auf dem Trottoir ist fahren nur dann erlaubt, wenn es für Velos ebenfalls erlaubt ist – also in den seltensten Fällen. Ebenfalls wichtig zu wissen:

  • Nicht alle E-Trottis sind für den Verkehr zugelassen. Prüfen Sie das vor dem Kauf unbedingt.
  • Wer fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein und einen Mofa-Ausweis besitzen.
  • Die Maximalgeschwindigkeit beträgt 20km/h (mit Unterstützung beim Treten maximal 25km/h).
  • Ein Helm ist nicht Pflicht, wird aber empfohlen.
  • Die Elektro-Trottinetts müssen auch am Tag mit Licht gefahren werden.
  • Unfälle mit dem E-Trottinett deckt – wie beim Velo auch – im Normalfall die Privathaftpflicht.

 

 

 Zu Fuss unterwegs: Viele Rechte, aber auch ein paar Pflichten

 

Wenn Sie zu Fuss unterwegs sind, dann gehören Sie zu den verletzlichsten Teilnehmenden im Strassenverkehr. Sie haben auf dem Fussgängerstreifen Vortritt, aber auch auf Geh- und Fusswegen, die mit einem blauen Schild gekennzeichnet sind. Das sollten Sie als Fussgängerin oder Fussgänger zusätzlich beachten:

  • Wenn Sie bei Rot über die Strasse gehen, riskieren Sie eine Busse von 20.– CHF.
  • Sie haben am Fussgängerstreifen zwar Vortritt, dürfen ihn aber trotzdem nicht völlig unvermittelt betreten.
  • In Begegnungszonen (Höchstgeschwindigkeit 20 km/h) haben Sie immer Vortritt gegenüber allen andern.
  • In 30er-Zonen dürfen Sie die Strasse überall überqueren, haben aber keinen Vortritt.
  • Wenn kein Trottoir vorhanden ist und Sie auf der Strasse gehen müssen, dann immer am linken Strassenrand. Dies gilt insbesondere ausserorts in der Nacht.

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