Wir erledigen Ihren versicherten Schadenfall innerhalb von 7 Tagen. Sollte es länger dauern, erhalten Sie zusätzlich zur Versicherungsleistung CHF 100.-.
Die Zeit läuft, sobald uns alle für die Bearbeitung notwendigen Informationen und Dokumente vorliegen.
Hier einige Beispiele, welche Dokumente Sie im Schadenfall einreichen müssen, damit GARANTIE 7 in Kraft tritt:
- Schadenmeldung
- Reparaturrechnung
- Fotografien des Schadens
- Gutachten
- Kaufnachweise
- Auskünfte anderer Personen (Zeugenberichte)
- Auskünfte anderer am Schadenfall beteiligter Versicherungen
- Polizeirapport
GARANTIE 7 gilt für die folgenden Versicherungen:
- Motorfahrzeuge (Vollkasko/Teilkasko)
Zum Beispiel: Ein Marder hat die Kabel Ihres Fahrzeugs durchgebissen. Mit GARANTIE 7 verpflichten wir uns, die Schadenabwicklung innerhalb von 7 Tagen zu erledigen!
Wichtig:
Nur Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers können innerhalb der 7-Tage-Frist bearbeitet werden. Personenschäden (Verletzung von Personen) werden in diesem Zeitraum nicht abgewickelt
Zum Beispiel: Bei einem Windstoss ist Ihre Wohnzimmerscheibe zu Bruch gegangen oder Ihnen wurde Ihre Lederjacke in einem Restaurant gestohlen.
Mit GARANTIE 7 verpflichten wir uns, die Schadenabwicklung innerhalb von 7 Tagen zu erledigen.