Die Grüne Karte (auch als Internationale Versicherungskarte bekannt) bestätigt, dass Sie für Ihr Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung mit ausreichend hoher Deckung abgeschlossen haben. Sie ist nur noch in folgenden Ländern zwingend mitzuführen: Albanien, Israel, Marokko, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Tunesien, Türkei, Ukraine und Weissrussland.
Sonderfall Kosovo: Im Kosovo wird die Internationale Versicherungskarte nicht akzeptiert. Bei der Einreise muss an der Grenze eine Grenzversicherung für die Haftpflicht abgeschlossen werden. Sofern Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, ist diese im Kosovo gültig.
Die angeforderten Dokumente senden wir Ihnen per Post zu.
In diesen Ländern muss die Grüne Karte zwingend mitgeführt werden:
- Albanien
- Israel
- Marokko
- Moldawien
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Tunesien
- Türkei
- Ukraine
- Weissrussland
In diesen Ländern ist die Grüne Karte ebenfalls gültig:
- Andorra
- Belgien
- Bosnien und Herzegowina
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Serbien
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Ungarn
- Vereinigtes Königreich von Grossbritannien und Nordirland
- Zypern