Lost & Found: Wenn das Gepäck nicht am Ferienort ankommt

Mär 19, 2018. Posted in Services, Produkte

Der Horror jedes Reisenden: Die Fluggesellschaft verliert auf dem Weg in den Urlaub das Gepäck. Damit scheinen die Ferien von Beginn an ruiniert. Mit unseren Tipps vermeiden Sie grössere Unannehmlichkeiten.

Endlich ist es so weit: Die ganze Familie fährt in den grossen Sommerurlaub. Der Flug ist bereits überstanden und der Druck auf den Ohren wieder vergessen. Eigentlich kann jetzt die Entspannung beginnen. Doch dann tauchen die Koffer nicht am Förderband auf. Damit Sie die freien Sommertage trotzdem geniessen, haben wir einige Tipps zusammengestellt.

 

Hilfe schon am Flughafen

 

Melden Sie die vermissten Koffer und Gepäckstücke direkt bei der Lost & Found Stelle Ihres örtlichen Flughafens. Die Ansprechpartner dort sind auf Ihre Fragen vorbereitet. Meistens erhalten Sie Ihr Gepäck bald wieder – in acht von zehn Fällen wurde es nur verspätet befördert1. Sollten Ihre Koffer nicht innerhalb von 21 Tagen am Zielflughafen ankommen, gelten sie als verloren. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Schadensersatz von der Fluggesellschaft. Im Idealfall haben Sie die Belege der verlorenen Gegenstände aufbewahrt. Natürlich ist dies gerade bei älterem Besitz nicht immer möglich. Alternativ können Sie eine Erstattung nach Gewicht beantragen.

 

So sind Sie gegen alle Eventualitäten gewappnet:

  • Packen Sie Ihr Handgepäck bedacht und verwahren Sie dort Wechselkleidung und Hygieneartikel für die ganze Familie. In frischer Kleidung lassen sich Stresssituation deutlich leichter bewältigen.
  • Auch Wertsachen gehören ins Handgepäck – häufig übernehmen Fluggesellschaften die Schadensersatzkosten nur bis zu einer bestimmten Höhe.
  • Bringen Sie innen und aussen am Gepäck Ihren Namen und Adressdaten an.
  • Heben Sie das Strichcode-Etikett auf, das Sie beim Check-In für Ihr Gepäck erhalten. Damit melden Sie einen Verlust an und finden heraus, wo sich Ihre Koffer befinden.
  • Bewahren Sie die Kaufbelege auf, um Ihren Schaden genau zu beziffern.

 

Im Zweifelsfall bekommen Sie mit einer Reisegepäckversicherung den Wert Ihrer verlorenen Gegenstände in voller Höhe ersetzt. 

 

 

1SITA, Société Internationale de Télécommunication Aéronautique, 2015.